Spanierin mit Muskelschwund darf sterben
Nach einem langjährigen Kampf hat eine an Muskelschwund leidende Spanierin das Recht erhalten zu sterben. Die Regionalregierung von Andalusien gestattete, dass die künstliche Beatmung der 51-jährigen Frau abgeschaltet wird.
Die Patientin liegt seit neun Jahren schwer krank in einer Klinik in Granada im Süden des Landes. Die Regierung folgte mit der Entscheidung der Empfehlung von zwei beratenden Gremien in Ethikfragen.
Diese hatten argumentiert, der Antrag der Frau beruhe auf dem Recht, die Behandlung zu verweigern. Dies ist in Spanien gestattet, Sterbehilfe hingegen ist rechtswidrig.
(sda)