Bezirksgericht ZürichSpitex-Mitarbeiter betrügt ZSC-Urgestein um 36’000 Franken
Ein Spitex-Mitarbeiter hat dem bekannten Sportjournalisten und ZSC-Urgestein Walter Scheibli 36’000 Franken entwendet.
Darum gehts
Der Pflegefachmann aus Brasilien arbeitete als Spitex-Mitarbeiter und betreute den betagten Walter Scheibli in dessen Wohnung im Zürich Unterstrass. Walter Scheibli kommentierte mehr als drei Jahrzehnte lang die ZSC-Spiele für Radio 24 und galt mit seinem legendären «Zett Äss Cee» als die Stimme des Clubs. Vor sechs Tagen – am 14. Oktober – ist er 90 Jahre alt geworden.
Laut Anklageschrift hat der Beschuldigte mit dem Einverständnis von Scheibli dessen CS-Maestro-Karte für Einkäufe benützen dürfen. Der Spitex-Mitarbeiter brauchte die Karte innerhalb eines Monates im Jahr 2021 aber auch für private Barbezüge. Zudem behängte er eine weitere UBS-Mastercard von Scheibli, dessen PIN-Code er kannte, für private Einkäufe. Der Schaden beläuft sich auf total 36’000 Franken. Zudem hat er einem weiteren Bekannten mit dessen VISA-Kreditkarte knapp 900 Franken bezogen.
«Ich würde meinen Lebensmittelpunkt verlieren»
Am Prozess vor dem Bezirksgericht wiederholt der geständige Beschuldigte mehrmals: «Ich bereue meine Taten und will dafür gerade stehen.» Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass er Besserung verspricht. Bereits als Jugendlicher wurde der Mann schon bei der Justiz auffällig, es folgten mehrere Verwarnungen des Migrationsamtes. Doch schien der Beschuldigte diese nicht ernst zu nehmen: 2018 wurde der Brasilianer, der umsonst auf eine C-Bewilligung hoffte, wegen Urkundenfälschung angeklagt.
Dadurch, dass der Mann im Rahmen des aktuell laufenden Verfahrens ein weiteres Delikt beging, hat er seine Zukunft in der Schweiz aufs Spiel gesetzt: Ihm droht der Landesverweis. «Die Schweiz zu verlassen, würde für mich bedeuten, meinen Lebensmittelpunkt zu verlieren», sagt er und betont: «Ich habe in den vergangenen Monaten viel gearbeitet. So konnte ich innert kurzer Zeit einen Grossteil meiner Schulden zurückzahlen.» Eine Landesverweisung würde es ihm zusätzlich erschweren, die offenen Rechnungen zu begleichen.
Staatsanwältin fordert Landesverweis
Die Bemühungen des Brasilianers reichen der Staatsanwältin aber nicht aus: Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Sie sehe hier keinen Härtefall. Trotz ungünstiger Faktoren habe sich das Verhalten des Mannes nicht verbessert. Im Gegenteil: «Der Beschuldigte hat in seiner Aufgabe als Pflegefachmann das Abhängigkeitsverhältnis eines hochbetagten Mannes ausgenutzt, um ihn zu bestehlen und sich dadurch Luxusartikel zu leisten.»
Das Gericht verurteilt den Brasilianer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, verzichtet aber auf eine Landesverweisung. «Ein Härtefall liegt vor, und es ist im öffentlichen Interesse, wenn Sie die Schulden abbauen», begründet der Richter. Dies sei aber die allerletzte Chance, schärft der Richter dem Beschuldigten ein.
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