Prozess Hefenhofen TGTrotz vieler toter Tiere - Ulrich K. muss nicht ins Gefängnis
Im März steht an mehreren Prozesstagen der mutmassliche Tierquäler Ulrich K. aus Hefenhofen vor Gericht. Am 21. März wird das Urteil gefällt. 20 Minuten berichtet live.
Darum gehts
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Zusammenfassung
Am Dienstag erfolgten die Urteile im Prozess gegen Landwirt Ulrich K. (54), der als Quälbauer von Hefenhofen bekannt wurde. Das Bezirksgericht Arbon verurteilte K. zu einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten. Weiter wurde er zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à je 10 Franken verurteilt.
In den Anklagepunkten betreffend die Zwangsräumung auf dem Hof in Hefenhofen wurde K. freigesprochen. Weiter erhält der 54-Jährige aufgrund der medialen Vorverurteilung eine Genugtuung von 6000 Franken.
Einige Zuschauende verliessen nach der Verlesung des Urteils enttäuscht den Saal. «Da wird es mir schlecht», rief eine Tierschutzaktivistin.
In seiner Urteilsbegründung kritisierte das Bezirksgericht insbesondere auch das Vorgehen des Thurgauer Veterinäramts. Es sei «im Blindflug» eine Zwangsräumung beschlossen worden, ohne zu wissen, wie es dort tatsächlich aussehe.
Weiter haben diverse Dokumente gefehlt, gegen K. habe es keinen Haftbefehl gegeben und auch ein Durchsuchungsbefehl sei nicht vorhanden gewesen. «Wie soll das Gericht ohne Dokumentation beurteilen, ob Tierquälerei vorhanden war?», sagte der Gerichtsvorsitzende.
Das Verfahren sei nicht fair gewesen, weder durch die Staatsanwaltschaft, noch durch das Veterinäramt. Deshalb könne das Urteil nicht darauf gestützt werden. «Wir würden uns schämen, wenn wir das tun würden.»
Laut Gericht hätten die Medien über Jahre aufgrund von Fotos, deren Entstehung sie nicht kannten, Tierquälerei-Vorwürfe gemacht und aufgrund der Vergangenheit von K. vorverurteilt.
Zuletzt wandte sich der Gerichtsvorsitzende an K. direkt. «Wir wissen nicht, was Sie heute für eine Person sind. Der Ulrich K. aus den Akten sollte vom hohen Ross absteigen. Nicht alle, die nicht der gleichen Meinung sind wie er, sind ‹Tuble›.»
Alles zum Prozess im Fall Hefenhofen finden Sie unten.
«Werden die Kritik des Gerichts genauer anschauen müssen»
Urteil beendet
Damit ist die Urteilsverkündung abgeschlossen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und könnten ans Obergericht Thurgau weitergezogen werden.
Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit.
«Der Ulrich K. aus den Akten sollte von seinem hohen Ross absteigen»
Jetzt wendet sich der Gerichtsvorsitzende direkt an Ulrich K. «Wenn Sie anders sind, als in den Akten beschrieben, wenn Sie sich verbessert haben, dürfen Sie das Verfahren abhaken. Der Ulrich K. aus den Akten sollte aber von seinem hohen Ross absteigen», so der Richter. Nicht alle, die nicht der gleichen Meinung wären wie er, seien «Tuble».
Weiter lobt der Gerichtsvorsitzende den Anwalt von K. «Sie haben es geschafft, dem Staat Schranken zu setzen», so der Richter. Er habe aber jetzt die Aufgabe, Ulrich K. zu bändigen.
«Kanton sollte sich Gedanken machen, sich mit Ulrich K. an einen Tisch zu sitzen»
«Die Medien haben über Jahre aufgrund von blossen Fotos, deren Entstehung sie nicht kannten, Tierquälerei-Vorwürfe gemacht und aufgrund der Vergangenheit vorverurteilt», fährt der Gerichtsvorsitzende fort. Ab heute sei allen bewusst, dass Fotos alleine nicht ausreichen, um Vorwürfe in die Welt zu setzen.
«Der Kanton sollte sich Gedanken machen, ob es nicht von Vorteil wäre, sich mit Ulrich K. an einen Tisch zu sitzen und über die Zwangsräumung zu diskutieren», sagt der Richter. Es sei keine gute Idee, das Verfahren in Frauenfeld abzuwarten.
«Denke, wir haben keine Steine auf Veterinäramt und Staatsanwaltschaft geworfen»
Der Richter hat einige Schlussbemerkungen. «Es war eine lange Zeit, aber es war auch ein aussergewöhnlicher Fall», so der Richter. Er entschuldigt sich für die lange Prozess- und Urteilsdauer. «Es war erst der zweite Fall in meiner Karriere, bei dem es so lange ging.»
Das Gericht habe nüchtern, sachlich und schonungslos ausgeführt, worauf es das Urteil stützt. «Wir konnten nicht wegschauen. Aber ich denke, wir haben keine Steine auf das Veterinäramt oder die Staatsanwaltschaft geworfen», so der Richter. Sie hätten lediglich die Schwachstellen benannt.
«Keine Gefährdung des Lebens»
Zum Vorfall, bei dem Ulrich K. mit seinem Auto absichtlich in eine Gruppe Personen fuhr, meint der Gerichtsvorsitzende: «Die Täterschaft von Ulrich K. ist unumstritten, mehrere Personen haben ihn erkannt.» Allerdings sei es keine Gefährdung des Lebens gewesen, sondern eher eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Ulrich K. erhielt in diesem Vorwurf einen Schuldspruch. «Weniger klar war die rechtliche Einordnung, ob es zu einem Unfall gekommen wäre, oder nicht», so der Richter.
Werde aber das Video, welches über den Vorfall gemacht wurde, angeschaut, könne davon ausgegangen werden, dass es zu keinem Unfall gekommen wäre. Deswegen habe hier keine Gefährdung des Lebens bestanden.
Ehrverletzungen verjährt
Die Anklagepunkte im Bezug auf die Ehrverletzungen sind laut Richter verjährt. Ulrich K. soll obszöne Briefe und Zeichnungen mit pornografischem Inhalt sowohl an den Kantonstierarzt und an einen Regierungsrat als auch an diverse Veterinärämter verschickt haben.
«Die Anklage stützt sich nur auf den Polizeibericht, was aber kein Beweis ist», so der Gerichtsvorsitzende. Es gebe keine Zeugenbefragungen, weshalb dort kein Urteil gefällt werden könne.
Empörung bei Zuschauenden
Einige Zuschauende verlassen nach der Verlesung des Urteils enttäuscht den Saal. «Da wird es mir schlecht», ruft eine Frau, verlässt den Saal und knallt die Türe hinter sich zu.
Handy von K. klingelt
Während des Monologs des Richters klingelt plötzlich das Handy von Ulrich K. Er zieht es schnell aus seiner Hosentasche und schaltet es stumm.
Nach einer kurzen Pause von zehn Minuten fährt der Richter mit seiner Urteilsbegründung fort.
Keine Dokumente vorhanden
Es gebe keine Dokumentation über den Zustand der Tiere, den baulichen Zustand des Hofes, des Futters oder der Einstreu zum Zeitpunkt der Zwangsräumung. «Es gibt nichts, nada», so der Richter. Nicht mal ein Buchstabe sei vorhanden. «Wie soll das Gericht beurteilen, ob da Tierquälerei vorhanden sein soll, wenn keine Dokumentation oder Beurteilung vorhanden ist?»
«Das Verfahren war nicht fair»
Das Gericht müsse schauen, ob das Verfahren fair war, auch wenn es um einen vorbestraften Tierquäler gehe. «Das Verfahren war nicht fair, weder durch die Staatsanwaltschaft, noch durch das Veterinäramt», sagt der Gerichtsvorsitzende. Deshalb könne das Urteil nicht darauf gestützt werden. «Wir würden uns schämen, wenn wir das tun würden.»
Vieles lief schief
Das Gericht kommt auf die Beurteilung des Strafprozesses zu sprechen. Vieles sei schiefgelaufen. «Gegenüber Ulrich K. hätte ein Haftbefehl ausgesprochen werden müssen, was aber nicht geschah.» Weiter sei kein Durchsuchungsbefehl ausgestellt worden und er habe an der Hofräumung nicht teilnehmen dürfen. «Ulrich K. wurde stattdessen abgeführt und in Polizeigewahrsam genommen.»
Gericht rechnet mit dem Thurgauer Veterinäramt ab
Der Gerichtsvorsitzende spricht den Zeitpunkt an, an welchem das Thurgauer Veterinäramt die schockierenden Bilder des Hofs erhalten hat. «Man hätte drei Wochen und drei Tage Zeit gehabt, auf den Hof zu gehen. Aber es ging niemand vorbei», sagt der Richter. Es sei «im Blindflug» eine Zwangsräumung beschlossen worden, ohne zu wissen, wie es dort tatsächlich aussehe. «Das war wirklich keine gute Idee», so der Gerichtsvorsitzende mehrmals.
Die Zwangsräumung auf dem Hof von K. in Hefenhofen war nach der Ansicht des Bezirksgerichts Arbon rechtswidrig.
«Ein Foto alleine als Beweismittel, das können Sie rauchen»
Der Richter behandelt nun das Thema «Fotos als Beweismittel». Es geht um die Fotos, die damals die Zustände auf dem Hof von Ulrich K. zur Anzeige und den Fall somit an die Öffentlichkeit brachten.
«Fotos sind Momentaufnahmen. Sie halten einen Zustand in der Vergangenheit fest», so der Richter. Ein Foto alleine genüge nie als Beweismittel um einen bestimmten Täter einer bestimmten Tat zu überführen. «Man weiss nicht wie die Situation entstanden ist, das sehe ich dem Bild nicht an», fährt der Richter fort. Es sei nicht erkennbar, ob ein Bild gefälscht oder gestellt sei.
«Ich sehe nicht, wer am Tod des Tieres schuldig ist oder wie es dort hin gekommen ist, wie lange es schon tot ist und wie es gestorben ist.» «Ein Foto alleine als Beweismittel, das können Sie rauchen», sagt der Gerichtsvorsitzende.
«Das für viele Unterwartete, für manche Undenkbare ist eingetroffen»
Der Gerichtsvorsitzende beginnt mit der Urteilsbegründung. «Das für viele Unterwartete, für manche Undenkbare ist eingetroffen», beginnt der Richter. «Wir sind in einem Strafprozess, wir prüfen nicht das Vorgehen des Veterinäramts oder der Taskforce», fährt er fort.
Weiter geht er in der Urteilsbegründung chronologisch auf die unterschiedlichen Abläufe im gesamten «Fall Hefenhofen» vom Zeitpunkt der Publikation der ersten Bilder auf dem Hof bis zur Eröffnung der Anklage ein.
Ulrich K. erhält 6000 Franken Genugtuung
Ulrich K. erhält «aufgrund der medialen Vorverurteilung» eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen. Ebenfalls wird von der Gesamtforderung von 90'000 Franken abgesehen. Allerdings muss er eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken bezahlen und für einen Teil des Verfahrenskosten aufkommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.
Verfahren betreffend Tierquälerei ist verjährt
Das Verfahren betreffend der mehrfachen Tierquälerei (bezüglich der Tierhaltung auf zu kleinen Flächen), mehrfacher Verleumdung und Beschimpfung wird zufolge von Verjährung eingestellt. In allen Anklagepunkten betreffend der Zwangsräumung auf dem Hof in Hefenhofen wurde Ulrich K. freigesprochen.
Ulrich K. muss nicht ins Gefängnis
Es geht nach der Mittagspause weiter. Erneut wird das Urteil vom Gerichtsschreiber verlesen.
Landwirt Ulrich K. (54) wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Diese muss er nur vollziehen, wenn er innert vier Jahren erneut straffällig wird.
Ulrich K. wird der mehrfachen Tierquälerei betreffend einer Stute, des Bruchs amtlicher Beschlagnahme, der groben Verletzung Verkehrsregeln und des mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schilder schuldig gesprochen.
Jetzt werden die Urteile gegen Ulrich K. bekannt gegeben
Fast pünktlich wird die Mittagspause beendet. Als letztes erfolgen die Urteile gegen Ulrich K. in allen Anklagepunkten.
Der Gerichtssaal ist bei diesem Urteil sehr gut gefüllt, es sind auch mehr Medienschaffende anwesend, als noch am Morgen.
Am Dienstag wird entschieden, ob Ulrich K. ins Gefängnis muss
Am Dienstag werden die Urteile im Prozess im Fall Hefenhofen gesprochen. Am 3. und 8. März musste sich Tierquäler-Landwirt Ulrich K. (54) alleine vor Gericht verantworten. Die jahrelange, mutmassliche Tierquälerei auf seinem Hof in Hefenhofen TG wurde thematisiert.
Weiter wurde ein Vorfall von 2017 behandelt, bei dem K. beabsichtigte, mit seinem Auto in eine Gruppe Personen zu fahren.
Für Ulrich K. fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 30 Franken (total 3900 Franken) und eine Busse von 2800 Franken. Zwecks Vermögensabschöpfung eines deliktisch erlangten Gewinns wird ebenso eine Ersatzforderung von 19'200 Franken beantragt. Zusätzlich verlangt die Staatsanwaltschaft gegen Ulrich K. ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung.
Ein Urteil gegen Ulrich K. wird am Dienstag ab 14 Uhr verkündet. 20 Minuten berichtet wieder live im Ticker. Alles zum dritten und vierten Prozesstag im Fall Hefenhofen finden Sie unten.
Zusammenfassung
Am Mittwoch ging der letzte Verhandlungstag im Prozess gegen Landwirt Ulrich K. (54) zu Ende. An diesem Tag plädierte hauptsächlich der Verteidiger von K. zu den verschiedenen Vorwürfen.
Der Anwalt forderte für K. einen vollumfassenden Freispruch in allen Anklagepunkten. Auf dem Hof von Ulrich K. sei nicht wirklich akutes Tierleid geschehen, begründet der Verteidiger seine Forderung. Am Mittwoch malte er ein Bild des Landwirts, der sich «gegen die Behördenwillkür auflehnte» und durch eine «massive mediale Vorverurteilung» gelitten habe.
Alle Vorwürfe gegen seinen Mandanten betreffend Tierquälerei seien bestritten und nicht begründet. «Pferde in ihrem natürlichen Zustand sind schmutzig und abgemagert, die sehen nicht aus wie glänzende Sportpferde», sagte der Anwalt im Bezug auf die Fotos, die 2017 bekannt wurden und die desolaten Zustände auf dem Hof von K. zeigen sollen. Weiter sei es «völlig normal», dass säugende Stuten abgemagert seien.
Der Verteidiger erwähnte in seinem Plädoyer ein Pferdeskelett, welches von den Behörden auf K.s Hof unter einem Misthaufen gefunden wurde. «Dieses Skelett wurde meinem Mandanten untergeschoben», sagte der Verteidiger. Ulrich K. soll nichts von dem Skelett gewusst haben.
Auf dieses Plädoyer antwortete der Staatsanwalt, dass die Kritik des Verteidigers an der Verwertbarkeit der Beweismittel nicht zulässig sei.
Zum Schluss wandte sich K.s Anwalt direkt ans Gericht: «Sie müssen versuchen, die Bilder von den toten Pferden auf die Seite zu schieben.» Denn diese Bilder hätten nichts mit dem Prozess zu tun.
Auch an diesem letzten Tag schwieg Ulrich K. weiterhin. Er wollte sich nicht äussern, weder vor Gericht noch vor den Medienschaffenden.
Das Urteil gegen K. und die drei weiteren Beschuldigten wird am 21. März erwartet. 20 Minuten wird erneut live berichten.
Mehr zum dritten und vierten Prozesstag kann im Ticker unten nachgelesen werden.
«Es wurde alles gesagt»
Ulrich K. hat erneut die Gelegenheit für ein Schlusswort. Wie bereits die Tage zuvor sagt er lediglich: «Es wurde alles gesagt.»
Damit ist die Verhandlung für heute beendet.
Am 21. März werden alle Urteile im Prozess Hefenhofen erwartet. 20 Minuten wird erneut live berichten.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.