Springreiter Estermann erneut wegen Tierquälerei schuldig gesprochen

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TierquälereiSpringreiter Estermann erneut wegen Tierquälerei schuldig gesprochen

Nachdem Springreiter Paul Estermann vom Bezirksgericht Willisau wegen Tierquälerei verurteilt wurde, hat er das Urteil weitergezogen. Auch das Kantonsgericht Luzern spricht Estermann schuldig.

Paul Estermann (links) mit seinem Anwalt auf dem Weg zum Kantonsgericht Luzern, wo im Dezember der Berufungsprozess wegen Tierquälerei stattgefunden hatte.
Im November 2019 wurde der Springreiter vom Bezirksgericht Willisau wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt.
Das Urteil, welches das Kantonsgericht Luzern am Mittwoch veröffentlichte, bestätigte den Schuldspruch vom Bezirksgericht und die bedingte Strafe wurde auf 105 Tagessätze zu je 160 Franken erhöht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
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Paul Estermann (links) mit seinem Anwalt auf dem Weg zum Kantonsgericht Luzern, wo im Dezember der Berufungsprozess wegen Tierquälerei stattgefunden hatte.

20min/Tunya Koch

Darum gehts

  • Estermann zog das Urteil des Bezirksgericht Willisau wegen Tierquälerei weiter an das Luzerner Kantonsgericht.

  • Die Verhandlung vor dem Kantonsgericht fand im Dezember statt. Heute wurde das Urteil veröffentlicht.

  • Auch das Kantonsgericht spricht Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei schuldig.

  • In zwei Fällen gegen das Pferd «Lord Pepsi» wurde Estermann freigesprochen.

Der Springreiter Paul Estermann wurde im November 2019 vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Estermann Berufung ein. Im Dezember 2020 fand eine erneute Verhandlung vor dem Kantonsgericht Luzern statt. Damals forderte der Staatsanwalt eine höhere Strafe für Estermann.

Das Luzerner Kantonsgericht veröffentlichte am Mittwoch das Urteil und bestätigt den Schuldspruch. Estermann wurde zu einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160 Franken verurteilt. Somit wurde die bedingte Strafe bei einer Probezeit von zwei Jahren, gar um fünf Tagessätze erhöht. Das Kantonsgericht spricht Estermann der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei gegenüber dem Pferd «Castlefield Eclipse» am 28. April 2016 und rund eine Woche davor schuldig. Ebenfalls schuldig gesprochen wurde Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei gegenüber Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015. Zudem muss der Beschuldigte achtzig Prozent der Verfahrenskosten tragen.

Freispruch in zwei Fällen

Freigesprochen wurde Estermann vom Vorwurf der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei gegenüber dem Pferd «Lord Pepsi» anlässlich zweier Vorfälle im Zeitraum zwischen 2014 und 2017.

Mit diesem Schuldspruch bestätigt das Kantonsgericht im Wesentlichen, was das Bezirksgericht Willisau 2019 entschieden hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Estermann hat die Möglichkeit das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.

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Hier findest du Hilfe:

Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Tierschutz Schweiz (anonym möglich)

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