Unabhängige Beschwerdeinstanz entschiedSRF liess 5G-Aktivist nicht zu Wort kommen – Beschwerde gutgeheissen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI beanstandet drei SRF-Beiträge als nicht sachgerecht. Das Problem waren falsche und unvollständige Informationen.
Darum gehts
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI überprüft regelmässig, ob Bestimmungen des Rundfunkrechts verletzt werden. Nun hat die Kommission drei Beschwerden gegen SRF-Publikationen gutgeheissen, wie es in einer entsprechenden Medienmitteilung hiess.
«Sichtweise des Anti-5G-Aktivisten nicht dargelegt»
In den ersten beiden Beschwerden ging es um zwei Radio-Beiträge mit dem Titel «Die Attacke auf den Mobilfunkpapst», die im Rahmen der Wissenschaftssendung «Kopf voran» von Radio SRF 3 im April 2021 ausgestrahlt wurden. Die Inhalte der Radiosendungen wurden zusätzlich in einem Online-Artikel verarbeitet, der ebenfalls beanstandet wurde. Im Zentrum der Beiträge stand die Kontroverse um den wohl bekanntesten schweizerischen Mobilfunkexperten, welcher insbesondere von Gegnern des Mobilfunkstandards 5G heftig kritisiert wird.
Gemäss den Beschwerden enthalten die Beiträge «falsche und unvollständige Informationen». Problematisch sei in erster Linie, dass die Sichtweise des angegriffenen Anti-5G-Aktivisten in den Publikationen nicht dargelegt wurde. Tatsächlich kam die UBI zum Schluss, dass sich das Publikum dadurch keine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte. Somit sei jeweils auch der Gesamteindruck beeinflusst worden.
Streitpunkt Gender-Doppelpunkt
In der dritten Beschwerde, die gutgheissen wurde, ging es erstmals um einen Instagram-Beitrag. Zu einem Bild mit dem Text «Er ist barrierefrei: Wir gendern neu mit Doppelpunkt» teilte SRF News am im April 2021 im dazugehörigen Kommentar (Caption) die Gründe für diesen Wechsel von Gendersternchen auf Doppelpunkt auf ihren Social-Media-Kanälen mit. Zusätzlich hiess es, die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) erkenne diesen «pragmatischen Einsatz der Kurzform» durchaus an. Jedoch rät die GfdS tatsächlich von Varianten der geschlechtergerechten Sprache ab, die nicht der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Und dazu gehört auch der genannte Doppelpunkt. Genau dies war der Inhalt der Beschwerde: Der unzutreffende Hinweis habe die Meinungsbildung der Nutzerinnen und Nutzer zu dieser Publikation massgeblich beeinträchtigt, so das Urteil der UBI.
Was ist die UBI?
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern besteht. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden. Nach einer rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzung kann die UBI das Massnahmenverfahren durchführen, das dazu dient, den Mangel zu beheben und zukünftige ähnliche Rechtsverletzungen zu verhindern.