Basel-LandschaftWhatsapp-Sticker mit Gewaltdarstellung erhalten - verurteilt
Weil auf seinem iPhone ein eine Gewaltdarstellung und kinderpornografische Inhalte gefunden wurden, wurde ein Mann per Strafbefehl verurteilt. Zudem wurde sein Smartphone vernichtet.
Darum gehts
Ein junger Erwachsener (24) aus Rünenberg BL wurde wegen Besitzes von Gewaltdarstellungen und kinderpornografischen Inhalten auf seinem Smartphone schuldig gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft betont, dass solche Inhalte sofort gelöscht und nicht weitergeleitet oder gespeichert werden sollten.
Der Beschuldigte erhielt eine bedingte Geldstrafe und muss insgesamt 1'425 Franken an Bussen und Gebühren bezahlen.
Ein heute 24-Jähriger aus Rünenberg BL wird wegen des Besitzes von Gewaltdarstellung und Pornografie per Strafbefehl schuldig gesprochen und muss dafür eine Geldstrafe bezahlen. Laut der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft sollten problematische, illegale Inhalte sofort gelöscht werden, da der Empfänger sich ansonsten strafbar macht.
Kinderpornographischer Inhalt
Weil auf dem Smartphone des jungen Erwachsenen illegale pornografische Inhalte gefunden worden sind, wurde er wegen Gewaltdarstellung und Pornografie per Strafbefehl schuldig gesprochen. Auf seinem iPhone 13 wurden Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden, die der Beschuldigte konsumiert hatte. Nebst dem Porno wurde auf dem Smartphone dem Beschuldigten eine Datei, die eine Gewaltdarstellung zeigt, sichergestellt. Die Datei wurde in Form eines Whatsapp Stickers, den der Mann zugeschickt bekommen hat, abgespeichert.
Das beschlagnahmte Smartphone des Beschuldigten wurde eingezogen und vernichtet. Wie die Behörden auf die Dateien aufmerksam geworden sind, ist nicht bekannt.
Verbotene Inhalte sofort löschen
«Das Gesetz stellt unter anderem den Besitz von kinderpornografischen Inhalten (Artikel 197 Strafgesetzbuch) und verbotenen Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 Strafgesetzbuch unter Strafe. Dabei gibt es keine zahlenmässige Untergrenze, in deren Rahmen der Besitz verbotener Inhalte erlaubt wäre», erklärt Michael Lutz, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, auf Anfrage von 20 Minuten.
Weiter rät die Staatsanwaltschaft, solche Inhalte sofort zu löschen. «Personen, welche solche verbotenen Inhalte erhalten, sollten diese nicht konsumieren, sondern umgehend löschen und auf ein Abspeichern oder Weiterleiten verzichten.»
Bis drei Jahre Freiheitsstrafe wegen illegaler Pornos
Wie hoch das Strafmass für den Besitz der Inhalte ist, hängt vom Einzelfall ab, erklärt Lutz. «Das Strafmass ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig, so dass eine allgemein gültige Aussage nicht möglich ist.» Der maximale Strafrahmen beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ist es vorgesehen, dass das Mobiltelefon danach eingezogen und vernichtet wird, so der Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft, weshalb ihm die Staatsanwaltschaft eine günstige Prognose ausstellt und ihm den bedingten Vollzug der Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken gewährt. Nebst der Geldstrafe wurde er zu einer Busse von 300 Franken verurteilt und muss für die Gebühren von ebenfalls 300 Franken und Auslagen von 825 Franken aufkommen. Somit beläuft sich dies auf ein Total von 1'425 Franken.
Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.
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