Lauterbrunnen: Staatsanwaltschaft beantragt U-Haft für Ehefrau des getöteten Gemeindepräsidenten 

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LauterbrunnenStaatsanwaltschaft beantragt U-Haft für Ehefrau des getöteten Gemeindepräsidenten

H.K.*, die Ehefrau des getöteten Martin Stäger befindet sich in Haft. Nun ist klar, dass die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt.

Am Mittwochabend wurde die Leiche von Gemeindepräsident Martin Stäger in Lauterbrunnen gefunden. Nun beantragt die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft gegen seine Ehefrau H.K.*
Das Zwangsmassnahmengericht hat ab Eingang des Antrags 48 Stunden Zeit zu entscheiden, ob es U-Haft anordnet oder nicht.
Am Haus, wo die beiden gemeinsam gewohnt hatten, ist am Donnerstag kein Absperrband zu sehen.
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Am Mittwochabend wurde die Leiche von Gemeindepräsident Martin Stäger in Lauterbrunnen gefunden. Nun beantragt die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft gegen seine Ehefrau H.K.*

Tamedia

Darum gehts

Nach dem gewaltsamen Tod von Gemeindepräsident Martin Stäger steht die Gemeinde Lauterbrunnen im Berner Oberland unter Schock. Am Mittwochabend war eine Meldung eingegangen, dass eine Frau einen Mann tödlich verletzt habe. In einem Haus im Gässli fanden die Einsatzkräfte einen Mann mit schweren Verletzungen vor. Sie konnten nur noch den Tod des 69-Jährigen feststellen, wie die Polizei schrieb.

Stägers Ehefrau H.K.* wurde nach einer umfangreichen Fahndung in Lauterbrunnen festgenommen. Sie wurde auf die Polizeiwache mitgenommen und befindet sich derzeit in Haft.  

Am Freitag ist nun klar: Die Staatsanwaltschaft wird beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für H.K. beantragen. Dies bestätigt die Kantonspolizei Bern auf Anfrage von 20 Minuten.

48 Stunden Zeit ab Antragseingang

In der Schweiz ist Untersuchungshaft nur zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens dringend verdächtigt wird. Doch der dringende Verdacht alleine reicht nicht. Es muss auch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: ernsthafte Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Dies ist im Artikel 221 in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) so festgelegt.

Das Zwangsmassnahmengericht hat ab Eingang des Antrags 48 Stunden Zeit zu entscheiden, ob es U-Haft anordnet oder nicht.

* Name der Redaktion bekannt. 

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Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch

Lifewith.ch, für betroffene Geschwister

Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen

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