Muttenz: Frauen verurteilt, weil sie Katze ausgesetzt haben

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Staatsanwaltschaft BLRambo bei brütender Hitze ausgesetzt – 500-Franken-Busse kassiert

Zwei Frauen wurden verurteilt, weil sie einen Kater loswerden wollten. Die Mieze wurde in einer Box vor eine Tierarztpraxis gestellt und alleingelassen.

Zwei Frauen wurden wegen Tierquälerei zu bedingten Geldstrafen und einer Busse verurteilt. Sie wollten sich einer Katze entledigen und setzten sie in praller Sonne aus.
Ausgesetzt wurde Rambo im August 2023 – ein absoluter Hitzemonat.
Nun wurden die beiden Tierquälerinnen für die Tat per Strafbefehl verurteilt.
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Zwei Frauen wurden wegen Tierquälerei zu bedingten Geldstrafen und einer Busse verurteilt. Sie wollten sich einer Katze entledigen und setzten sie in praller Sonne aus.

Julian Stratenschulte/dpa

Darum gehts

  • Zwei Frauen wurden per Strafbefehl wegen Tierquälerei verurteilt.

  • Sie haben einen Kater vor einer Baselbieter Kleintierpraxis ausgesetzt.

  • Das Tier musste fast eine Stunde in einer Box in der prallen Sonne ausharren.

Zwei Frauen wurden von der Baselbieter Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Tierquälerei verurteilt. Beide Verurteilte müssen wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz tief in die Tasche greifen.

Aus den Strafbefehlen geht hervor, dass sich eine in Basel-Stadt wohnhafte Frau (55) ihres Hauskaters Rambo entledigen wollte und das Tier einer Bekannten «probeweise» übergab.

Die Kollegin wollte das Tieres schliesslich ebenfalls loswerden, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. So stellte sie den Vierbeiner am 11. August 2023 vor eine Kleintierpraxis in Muttenz BL – bei brütender Hitze in der prallen Sonne. Rambo, der sich in einer Transportbox befand, musste ab elf Uhr fast eine ganze Stunde, laut Strafbefehl waren es rund 50 Minuten, ausharren, bis ihn jemand fand. Ob das Tier gerettet werden konnte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Hitzewelle zum Tatzeitpunkt

Laut Swiss Meteo hatte zum Tatzeitpunkt eine Hitzewelle die Schweiz fest im Griff – in der Region Basel wurden im August Temperaturen bis zu 36 Grad gemessen.

Die Tierbesitzerin machte sich ebenso schuldig wie die Frau, die den Kater aussetzte. Die Staatsanwaltschaft schreibt im Strafbefehl, dass die Halterin von den Aussetz-Plänen gewusst habe und damit einverstanden war. Sie wurde zu einer bedingten Strafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Trotz der bedingten Geldstrafe kommt sie die Quälerei des Katers teuer zu stehen. Sie muss eine Busse von 500 Franken bezahlen: Die Verfahrenskosten eingerechnet muss sie für 1231.50 Franken aufkommen.

Die 21-jährige Bekannte, die Rambo, «ohne eine Drittperson darüber zu informieren», ausgesetzt hatte, wurde ebenfalls zu einer bedingten Geldstrafe und einer 500-Franken-Busse verurteilt. Sie muss inklusive der Verfahrenskosten denselben Betrag bezahlen wie ihre Kollegin.

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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