St. Gallen: Staatsanwaltschaft gibt neues Vorgehen bei Porno-Strafverfahren bekannt

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Kanton St. GallenStaatsanwaltschaft gibt neues Vorgehen bei Porno-Strafverfahren bekannt

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat zum ersten Mal einen Jahresbericht publiziert. Darin wird ausserdem das neue Vorgehen bei Pornografie-Strafverfahren beschrieben. Auch beim Herunterladen und Weiterleiten von illegalen Videos droht eine Strafe.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen veröffentlicht erstmalig ihren Geschäftsbericht.
Der erste Staatsanwalt gibt Auskunft über die Änderungen im Pornografie-Strafverfahren.
Auch wer illegale Pornos herunterlädt oder weiterleitet, macht sich strafbar. 
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Die Staatsanwaltschaft St. Gallen veröffentlicht erstmalig ihren Geschäftsbericht.

20min/Shannon Zangger

Darum gehts

  • Zum ersten Mal veröffentlicht die St. Galler Staatsanwaltschaft einen Jahresbericht. 

  • Darin wird unter anderem das neue Vorgehen bei Pornografie-Strafverfahren thematisiert.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen veröffentlicht erstmalig ihren Geschäftsbericht vom Jahr 2022. Zuvor waren die Geschäftsberichte nur intern einsehbar. Mit über 46’000 neu eingegangenen Fällen ist gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Zunahme zu verzeichnen, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt. Im Bericht geht es neben Statistiken und einem Rückblick auf das Geschäftsjahr auch um das Thema Optimierung der Ressourcen. Dabei wird unter anderem das neue Vorgehen bei Pornografie-Strafverfahren geschildert.

Die Strafverfolgungsbehörden seien mit immer grösseren Datenmengen konfrontiert, dies generiere einen stark steigenden Aufwand für die Verantwortlichen. Da die Ressourcen knapp seien, war eine Anpassung des Vorgehens bei Pornografie-Strafverfahren nötig. Seit Frühjahr 2023 wird deshalb ein neuer Ansatz umgesetzt. Dieser wurde von der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft gemeinsam erarbeitet. 

Fokus auf Schwere der Rechtsverletzung

«Die Datenmenge der Fälle ist enorm, es handelt sich um Tausende Dateien», so Christoph ILL, der Erste Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Nicht nur die Menge sei eine grosse Belastung, sondern auch deren Inhalt. Das Ziel sei es, den Fokus weg von der Menge zu verschieben, und dort anzusetzen, wo schwere Rechtsgutverletzungen zu vermuten seien. Dazu gehören laut dem ersten Staatsanwalt zum Beispiel folgende Konstellationen: selbstproduzierte Kinderpornografie und schwere Misshandlungen von Kindern.

Aufgepasst – wenn du illegale Pornos auf dem Handy hast

Was viele nicht wissen – auch das Herunterladen und Weiterleiten von illegaler Pornografie kann zu grossem Ärger führen. Ein 26-jähriger Zürcher machte sich deshalb 2019 strafbar. Damals hat er aus Jux ein illegales Zoophilie-Video per Facebook mit zwei seiner Cousins geteilt und musste deshalb auf dem Polizeiposten erscheinen. Als der Zürcher den Vorfall auf Facebook teilte, stellte sich heraus, dass es kein Einzelfall war. Weitere Userinnen und User berichteten von ähnlichen Erfahrungen.

Da Handys heute nicht mehr wegzudenken sind, hat auch die Zahl der bekannten Fälle enorm zugenommen. «Oft finden wir solche Videos nur durch Zufall, wenn wir etwa in Zusammenhang mit einem anderen Delikt Handys beschlagnahmen», so eine Sprecherin der Stadtpolizei Winterthur damals zu 20 Minuten. Wer ein Video mit illegaler Pornografie erhält, sollte es deshalb sofort löschen und auf keinen Fall teilen. Ausserdem sollte man die Absenderinnen und Absender darauf aufmerksam machen, dass sie dadurch eine Straftat begangen haben. 

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