Einsiedeln: Busse wegen Drohungen gegen Ex-Freundin

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Staatsanwaltschaft Schwyz47-Jähriger bedroht und verleumdet Ex-Freundin

Ein Mann aus Einsiedeln schickte dem neuen Freund seiner Ex-Freundin explizite Nachrichten. 6300 Franken muss der Verurteilte als Busse bezahlen.

Der 47-Jährige wohnte, nachdem er von seiner Freundin verlassen wurde, in Einsiedeln.
Über Whatsapp schickte er die Nachrichten an den neuen Freund seiner Ex.
Neben mehrfacher Verleumdung beschimpfte der 47-Jährige seine Ex-Freundin und deren Freund, sprach Drohungen aus und schädigte ihrem Ruf.
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Der 47-Jährige wohnte, nachdem er von seiner Freundin verlassen wurde, in Einsiedeln.

IMAGO/Björn Trotzki

Darum gehts

  • Ein Mann aus Einsiedeln schickte seinem Ex-Partner und dessen neuem Freund bedrohliche Nachrichten.

  • Das Gericht verurteilte ihn zu einer Busse von 6'300 Franken und einer Genugtuung von 600 Franken.

  • Die Staatsanwaltschaft Schwyz sprach eine bedingte Geldstrafe aus.

  • Frauenberatungsstellen raten, bei Bedrohungen schnell Hilfe zu suchen und Beweise zu sichern.

Nachdem der 47-jährige Mann aus Einsiedeln von seiner Freundin verlassen wurde, begann er ihr und ihrem neuen Freund Whatsapp Nachrichten zu schicken. In diesen Nachrichten sprach er abschätzig über seine Ex-Freundin und verbreitete Unwahrheiten.

Das Opfer erhält 600 Franken Genugtuung vom Verurteilten. Zusätzlich muss er eine Busse von 6300 bezahlen. Weiter spricht das Kantonsgericht Schwyz eine bedingte Geldstrafe aus.

«Du brauchst locker einmal in der Woche Sex.»

47-jähriger Ex-Freund

Der neue Freund erhält vom 47-Jährigen hetzerische Nachrichten über seine Freundin. Aus den Chatnachrichten geht hervor, dass er auch vom Ex-Freund seiner Freundin bedroht wurde. «Für dich brauche ich keine Waffe und für sie erst recht nicht», schrieb der Verurteilte. Er drohte, dass sie auf der Intensivstation landen würde, wenn er sie erwische.

Weiter beschimpfte der 47-Jährige seine Ex-Freundin und ihren neuen Freund über den Kurznachrichtendienst. «Soll er nur mal wissen, denn er f**** ja auch andere Frauen, das kann er dir ja auch endlich mal gestehen, denn das weiss ich ja und so ist das Spiel ganz offen, der f**** jeden. Sorry.», schreibt er auf Whatsapp. Vier solche Nachrichten erhielt der neue Freund am 1. August 2023.

Ruf bewusst geschädigt

Der 47-Jährige soll, so das Schwyzer Gericht, den Ruf seiner Ex-Freundin bewusst geschädigt haben. Er erzählte Anwohner, dass seine Freundin ihn verlassen habe, um in einem Hotel Sex zu haben und dabei ein Kondom geplatzt sei. Was er mit diesem Aussagen auslöst, habe er bewusst in Kauf genommen.

«Leider ist es nicht so schön, dass du dadurch HIV bekommst», schrieb der 47-Jährige dem neuen Freund. Dies war gelogen, denn die Ex-Freundin war nicht HIV-positiv. Zudem log der Ex-Freund, dass seine Ex-Freundin ihren neuen Freund bereits betrüge, was ebenfalls nicht stimmte.

Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft (BIF)

20 Minuten hat bei Pia Allemann, Co-Geschäftsleiterin der Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft (BIF), nachgefragt, was sie Frauen rät, denen Gewalt angedroht wird. «Wichtig ist, dass sich Betroffene rasch professionelle Hilfe holen, bei einer anerkannten Opferberatungsstelle, welche kostenlos erste juristische und psychologische Hilfe anbietet», erklärt sie. Bei einer akuten Gefährdung soll die Polizei gerufen werden.

Die Chatnachrichten können als Beweismittel dienen und deshalb empfiehlt die Expertin, diese zu sichern. «Manchmal ist es auch hilfreich, dass man eine neue Telefonnummer nimmt und die SIM-Karte mit der alten Nummer z. B. einer Freundin übergibt, damit sie die Nachrichten regelmässig lesen kann und als Beweise sichert. Diese gewalttätigen Handlungen können massive Auswirkungen auf die psychische Befindlichkeit und das Sicherheitsempfinden haben», betont Allemann.

Gewaltkreislauf unterbrechen

Allemann erklärt, dass sich professionelle Hilfe zu holen, oft der erste Schritt ist, um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen. «Die Beratungen bei einer Opferberatung sind kostenlos und absolut vertraulich», sagt sie. Zusätzlich ist eine Verurteilung für die Opfer von zentraler Wichtigkeit, denn damit anerkennt der Staat das Unrecht und bringt eine klare Haltung gegenüber Gewalt zum Ausdruck.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

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