BernStadtnomaden dürfen neu sechs Monate bleiben
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Berner Stadtnomaden künftig sechs statt wie bisher drei Monate am selben Ort bleiben dürfen. Damit werden sie den Fahrenden gleichgestellt.
Bislang mussten die Stadtnomaden alle drei Monate weiterziehen. Die Regel galt seit 2008. Sie fusste auf einem kantonalen Dekret, wonach Fahrnisbauten nur drei Monate stehen bleiben dürfen, wenn keine Baubewilligung vorliegt.
Neu werden die Stadtnomaden wie Fahrende behandelt – und diese dürfen sechs Monate am selben Ort bleiben. Dies berichtet die «Berner Zeitung». Die Regelung sei mit der Burgergemeinde und dem Kanton abgesprochen, sagte Stefan Schwarz, Generaldirektor der Stadtberner Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS). Sie gelte so lange, bis eine definitive Wohnzone errichtet werden könne.
Initiative kam von den Stadtnomaden
Der Vorschlag zur Verlängerung auf sechs Monate kam von Daniel Kettiger, dem Anwalt der Stadtnomaden. Er regte die Stadt an, die Stadtnomaden rechtlich analog wie Fahrende zu betrachten. «Anhand des Rechtsgleichheitsgrundsatzes der Bundesverfassung gibt es keinen vernünftigen Grund, die Stadtnomaden schlechter zu stellen als Fahrende», erklärt er.
Die Stadt Bern zog einen unabhängigen externen Juristen zu Rate und kam zum Schluss, dass dies rechtlich zulässig ist. Das erspart den Stadtnomaden nun Kosten, da sie weniger umziehen müssen. Für jeden Umzug mussten sie Traktoren mieten.
Derzeit leben die Stadtnomaden wieder auf dem Schermenareal. Zuvor waren sie beim Gaswerk.
Bald kommt die Wohnexperiments-Bauzone
Die Stadtberner Stimmberechtigten hatten sich 2013 für die Schaffung einer Zone für Wohnexperimente in Riedbach ausgesprochen. Dort sollen sich alternative Gruppen dauerhaft und legal niederlassen können.
Die Zone konnte bislang wegen eines Rechtsstreits nicht verwirklicht werden. Zuletzt entschied das bernische Verwaltungsgericht, dass der Kanton die Zone neu beurteilen müsse. (sda)