«Lex Netflix»Ständerat beschliesst strengere Auflagen für Netflix & Co.
Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat Auflagen für Streaming-Dienste beschlossen. Ein Teil ihrer Einnahmen soll Schweizer Filmschaffenden zugute kommen.
Darum gehts
Eine Revision des Filmförderungsgesetztes bringt laut Alain Berset «gleich lange Spiesse für alle».
Der National- und Ständerat sind sich über das genaue Vorgehen allerdings nicht einig.
Der Ständerat hat die Revision nun mit 35 zu neun Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
Der Ständerat hat sich am Montag mit der Revision des Filmförderungsgesetzes befasst und Auflagen für Streaming-Dienste mit 35 zu neun Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Er möchte vier Prozent der Einnahmen von Netflix & Co. in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren. Der Nationalrat stimmte ebenfalls für schärfere Auflagen, allerdings will er die Investitionspflicht bei einem Prozent festlegen. Nun geht die Vorlage zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.
18 Millionen für Schweizer Filmschaffende
Mit der vom Ständerat vorgeschlagenen Lösung würden jährlich etwa 18 Millionen Franken in das Schweizer Filmschaffen fliessen. Bisher waren es bloss vier Millionen. Der Bundesrat wollte den Betrag gar auf rund 29 Millionen Franken anpassen. Ob sich die neuen Regeln bewähren, soll eine Evaluation nach vier Jahren zeigen.
Die Revision sieht eine Investitionspflicht für ausländische Streaming-Dienste wie Netflix in der Schweiz vor. Das Gleiche gilt für ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster, wie die Nachrichtenagentur «SDA» schreibt. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, soll dem Bundesamt für Kultur eine Ersatzabgabe bezahlen.
Quote für europäische Filme
Weil die Anreize für Investitionen hoch seien, rechnet Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte) nicht mit vielen Ersatzabgaben. Dies habe sich bereits beim Radio- und Fernsehgesetz gezeigt. Auch sprachregionale TV-Anbieter will der Ständerat nicht von der Investitionspflicht ausnehmen – im Gegensatz zum Nationalrat. Diese sind laut Matthias Michel (FDP) bereits genug vor Mehrbelastungen geschützt. Bundesrat Alain Berset sagte, dass eine Belastung von vier Prozent im Vergleich mit dem Ausland verhältnismässig tief sei.
Für kleine Firmen gibt es im Gesetz Untergrenzen, die von der Investitionspflicht befreien. Die Vorlage des Bundesrats sieht zudem die Einführung einer 30-Prozent-Quote für Filme aus Europa vor. Von 2021 bis 2024 sollen rund 934,5 Millionen Franken in die Kultur fliessen, 210 Millionen davon in den Schweizer Film.
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