Strafgericht BaselChef von Freizeit-Center fasste Mädchen an Brüste – Berufsverbot
Ein Mann wird vom Basler Strafgericht wegen sexuellen Handlungen an Kindern zu zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Minderjährigen darf er nie mehr arbeiten.
Darum gehts
Ein Ex-Chef eines Freizeit-Centers wurde wegen sexueller Übergriffe auf Kinder verurteilt.
Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und darf nie wieder mit Minderjährigen arbeiten.
Der Mann nutzte seine Position aus, um zwei Mädchen unter zwölf Jahren zu belästigen.
Die glaubwürdigen Aussagen der Opfer führten zur Verurteilung.
Vor dem Basler Strafgericht stand zu Beginn dieser Woche der ehemalige Geschäftsführer eines Freizeit-Centers. Angeklagt war er wegen sexuellen Handlungen an Kindern, mehrfacher Schändung und sexueller Belästigung. Als «Spielleiter» soll er zwei Mädchen (beide unter zwölf) laut der Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft an die Brüste und zwischen die Beine gefasst haben.
Am Mittwoch wird der Mann von der Dreierkammer des Gerichts der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten schuldig gesprochen. Zudem sprach das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für die Arbeit mit Minderjährigen aus. «Ich bin unschuldig», sagt er vor dem Urteil im Gang zu 20 Minuten. Er wirkt nervös, fahrig.
Auch während der Urteilsbegründung fällt er dem Richter immer wieder ins Wort. «Wenn Sie mich noch einmal unterbrechen, dann müssen Sie meine Ausführungen von draussen mitverfolgen», sagt der Richter. Der Beschuldigte schüttelt den Kopf, sagt, er wolle in Berufung gehen.
Minderjähriges Opfer: «Es hat sehr weh gemacht»
Laut der Bz Basel soll der Beschuldigte die Vorwürfe am ersten Prozesstag abgestritten haben. Das Gericht sieht den Tatbestand, wie ihn die Staatsanwaltschaft schilderte, aber erstellt. Dem Mann soll seine Machtposition und die Wehrlosigkeit der beiden Kinder ausgenutzt haben, sagt der Richter in seiner Begründung. «Man hat sich den Umstand zurechtgemacht, dass es niemand merkt», sagt der Richter. Fast habe es funktioniert – selbst die Mutter habe es der Tochter zuerst nicht geglaubt.
Das Gericht hält die Aussagen der beiden Mädchen für glaubwürdig. Sie hätten minutiös geschildert, was passiert ist, sagt der Richter. «Sie haben vor Gericht nachgemacht, wie er ihnen die Beine herauf gefahren sei. Wie er ihnen an die Brüste gefasst hat», sagt der Richter. Zudem hätten sie Empfindungen geschildert. «Es hat sehr weh gemacht», habe das eine Mädchen gesagt. Und: «Ich dachte, er macht es nicht extra.»
Vorfall sorgt bei Mädchen für Albträume
Beeinflussungen könnten in diesem Alter zwar nicht ausgeschlossen werden, aber die Mädchen hätten den Beschuldigten nie über Gebühr belastet oder Geldforderungen gestellt. «Es ist mir egal, ich will nur nicht, dass es nochmal passiert», habe eines der Mädchen gesagt.
Nahe an Schändung
Auch die Aussage der jungen Frau, die den Mann, gleich nachdem er sie angefasst habe, anzeigte, sei äussert glaubwürdig, sagt der Richter. «Ich habe mich extrem ausgeliefert gefühlt, als wäre ich nackt in diesem Spiel», habe sie gesagt. Es handle sich um eine gravierendes Vergehen, das nahe an Schändung grenze.
Zur Höhe der Strafe meinte der Richter, dass es sich zwar um nicht so gravierende Handlungen handle. Die Freiheitsstrafe sei deshalb bedingt ausgesprochen worden. Aber: Das Geschehene belaste die Mädchen in ihrer gesunden Entwicklung. Sie würden immer wieder daran erinnert, hätten Albträume oder eine Angst vor Männern.
Auch das erwachsene Opfer berichte von einer Vorsicht gegenüber Freizeitaktivitäten, aber auch von einer Scham. «Sie fragte sich, ob sie es provoziert hätte, weil sie keinen BH angehabt habe», sagt der Richter. Und: Das wolle er verhindern, man dürfe sich nicht schämen müssen.
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