Strafgericht Baselland: Osteopath leckte Frau die Füsse wie Glace

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Strafgericht Basel-Landschaft«Ich lag da und konnte mich nicht bewegen»

Ein 61-Jähriger hat während zwei Osteopathie-Sitzungen einer Patientin die Füsse geleckt. Dafür wurde er am Dienstag vom Strafrichter verurteilt. Obwohl der Mann einschlägig vorbestraft ist, darf er weiterhin praktizieren.

Ein Osteopath wurde am Dienstag vom Baselbieter Strafgericht verurteilt, weil er seine Patientin sexuell belästigt hat.
Das Gericht sah es als erstellt, dass der 61-Jährige in zwei Sitzungen die Füsse seines Opfers leckte, während es auf dem Bauch lag.
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Ein Osteopath wurde am Dienstag vom Baselbieter Strafgericht verurteilt, weil er seine Patientin sexuell belästigt hat.

LMD

Darum gehts

Ein Osteopath wurde vom Strafgericht Basel-Landschaft am Dienstag wegen mehrfacher sexueller Belästigung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Muttenzer Gericht sah es als erstellt, dass der Mann einer Patientin in mehreren Sitzungen die Füsse geleckt hatte.

Weinend erzählte das Opfer am Prozess, wie es ihr heute geht. Die sexuellen Übergriffe würden bis heute ihren Alltag beeinflussen. Selbstkritisch schilderte die Frau, dass sie «mega genervt» sei, dass sie während der Osteopathie-Behandlung im Dezember 2019 nicht einfach aufgestanden und gegangen sei. Stattdessen sei sie in eine Starre verfallen, sagte sie im Gerichtssaal.

Zweimal habe sie den Baselbieter Osteopathen wegen Schmerzen im Finger aufgesucht. Bereits während der ersten Sitzung habe sie sich unwohl gefühlt. Der Mann sei ihr sehr nahe gekommen, habe ihre Hüften angefasst, während sie sich vor ihm bücken musste. Die Situation eskalierte, als sie sich in Unterwäsche auf den Bauch legen musste. «Er hat an meinem Fuss gezogen. Dann wurde es kalt und nass», schilderte die Frau. 

Socken von den Füssen gerissen

Bei dem zweiten Termin habe sie die Socken aus diesem Grund angelassen. Der 61-Jährige habe ihr diese dann, ohne es vorher anzukündigen, «abgerissen». «Ich habe mir gedacht, wieso macht man das.» Dann habe sie erneut gespürt, dass ihre Füsse nass wurden. Ihr sei in diesem Moment klar geworden, dass der Mann ihre Sohlen «wie eine Glace» abschleckte. «Da wusste ich: Hier drin läuft etwas massiv falsch. Ich lag immer noch dort – konnte mich nicht bewegen.»

Zu Hause kontaktierte sie schockiert einen anderen Osteopathen und erkundigte sich, ob Füsse-Lecken eine gängige Praxis sei. Als dieser vehement verneinte, ging sie zur Polizei.

Sie ist nicht die Einzige, die den Mann belastete. Wie am Dienstag während des Prozesses thematisiert wurde, schilderten zwei andere Frauen in Befragungen den gleichen Sachverhalt. Eine weitere Patientin des 61-Jährigen berichtete davon, dass sie gespürt habe, dass der Mann während einer Osteopathie-Behandlung sein Geschlechtsteil an sie drückte, so die Staatsanwältin. Im Gegensatz zum aktuellen Fall, wurde bei den anderen Frauen nie ein Verfahren eröffnet.

Frau zieht Anzeige wegen Belastung zurück

Eine der Frauen habe die Anklage zurückgezogen, «zu belastend» seien die Befragungen für sie gewesen, wie im Gerichtssaal zu erfahren war. 

Auch die Frau, die am Dienstag gegen den Osteopathen aussagte, war sichtlich mitgenommen. Bereits zum dritten Mal musste sie sich vor Gericht zur Sache äussern. Der Fall wurde schon vor zweieinhalb Jahren vor dem Strafgericht verhandelt und vom Beschuldigten anschliessend bis zum Kantonsgericht weitergezogen. Dieses monierte Ungereimtheiten und auferlegte dem Strafgericht, dass es die Verhandlung ein zweites Mal durchführen müsse.

Die Staatsanwältin Thea Bänteli forderte in ihrem Plädoyer nebst einer Busse ein lebenslängliches Berufsverbot für den einschlägig vorbestraften Mann. 2013 wurde er rechtskräftig wegen Schändung verurteilt – obwohl er das Urteil angefochten hatte und bis vors Bundesgericht ging. «Es kann keine gute Prognose gestellt werden und er wird rückfällig werden. Obwohl er bereits vorbestraft ist, sitzt er bereits wieder vor Gericht: damals wie heute uneinsichtig», so Bänteli. Doch das Gericht verzichtete in seinem Urteil auf ein Berufsverbot: Der Mann darf weiterhin in seiner Praxis praktizieren.

Wirst du oder wird jemand, den du kennst, sexuell belästigt?

Hier findest du Hilfe:

Belästigt.ch, Onlineberatung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verzeichnis von Anlaufstellen

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Trauma erlitten?

Hier findest du Hilfe:

Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858

Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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