Strafgericht Baselland: «Die Justiz hat ihre Arbeit nicht gemacht»

Publiziert

Strafgericht Baselland«Seit sechs Jahren habe ich keinen Kontakt zu meiner Tochter»

Wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen kassierte ein Vater vom Baselbieter Strafgericht einen Schuldspruch. Er sieht sich aber als Opfer der Justiz, die sich von seiner Ex-Frau einspannen liess. Das Gericht gab ihm teilweise recht.

Ein Vater aus dem Kanton Neuenburg blieb Unterhaltszahlungen an seine Tochter und Ex-Frau über ein Jahr lang schuldig. Er habe «aus Wut» nicht bezahlt. Seit über sechs Jahren habe er seine Tochter nicht sehen können, entgegen seines Besuchsrechts.
Den Unterhalt war er aber trotzdem schuldig. Über 40’000 Franken hielt er zu Unrecht zurück. Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten kann strafrechtlich belangt werden.
In der Regel passiert dies per Strafbefehlsverfahren und nur sehr selten landet so ein Fall vor einem Strafgericht. Einer dieser seltenen Fälle wurde am Mittwoch im Baselbieter Strafjustizzentrum in Muttenz verhandelt.
1 / 3

Ein Vater aus dem Kanton Neuenburg blieb Unterhaltszahlungen an seine Tochter und Ex-Frau über ein Jahr lang schuldig. Er habe «aus Wut» nicht bezahlt. Seit über sechs Jahren habe er seine Tochter nicht sehen können, entgegen seines Besuchsrechts.

20min/Celia Nogler

Darum gehts

  • Über 16’000 Ehen werden in der Schweiz pro Jahr geschieden. Zu jeder Scheidung gibt es eine Unterhaltsvereinbarung.

  • Nur ganz selten landen Fälle von vernachlässigter Unterhaltspflicht vor einem Strafgericht.

  • Im Kanton Baselland wurde ein solcher am Dienstag verhandelt. Der Kindsvater machte der Justiz schwere Vorwürfe und bekam teilweise recht.

Über 16’000 Ehen werden in der Schweiz pro Jahr im Durchschnitt geschieden. Und zu jeder geschiedenen Ehe gibt es ein zivilrechtliches Urteil, das Unterhaltszahlungen an Ex-Partnerinnen und Kinder regelt. Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht kann strafrechtlich geahndet werden. In der Regel passiert dies per Strafbefehlsverfahren und nur sehr selten landet so ein Fall vor einem Strafgericht. Einer dieser seltenen Fälle wurde am Mittwoch im Baselbieter Strafjustizzentrum in Muttenz verhandelt.

Über 40’000 Franken Unterhalt soll der 59-jährige Unternehmer aus dem Kanton Neuenburg zwischen März 2017 und September 2018 säumig geblieben sein. Er wusste um seine Verpflichtung und zahlte nicht, obschon er gekonnt hätte. Er versteuerte damals ein Einkommen von über 120’000  Franken und hatte noch mehr Geld auf seinen Privatkonten liegen. Der Beschuldigte gab in den Einvernahmen sogar zu, dass er «aus Wut» nicht bezahlt habe. «Seit über sechs Jahren habe ich keinen Kontakt zu meiner Tochter, weil die Justiz ihre Arbeit nicht gemacht hat», erklärte er dem Einzelrichter am Dienstagmorgen.

Acht Anwälte und kein Besuch bei der Tochter

Seine Ex-Frau hat sich mit der gemeinsamen Tochter inzwischen ins Tessin abgesetzt und der Vater fürchtet, dass die gebürtige Italienerin bald über die Grenze nach Italien ziehen wird und er seine inzwischen 13-jährige Tochter dann erst recht nicht mehr zu sehen bekommt, obschon es ein rechtskräftiges Besuchsrecht gäbe. Die Ex-Frau ergreift aber offenbar jedes Mittel, dies zu verhindern, und soll schon acht Mal den Anwalt gewechselt haben. Der Vater steht den Tränen nahe, als er Einzelrichter Daniel Schmid zu erklären versucht, welches Unrecht ihm widerfahren ist.

Nur: Darum geht es am Dienstag nicht. «Uns ist klar, dass diese Geschichte in eine andere eingebettet ist», so Schmid. Aber das Strafgericht hatte nicht darüber zu befinden, ob eine zivilrechtliche Instanz im Scheidungsverfahren Fehler gemacht hatte, sondern ob der geschiedene Kindsvater Unterhaltszahlungen nicht geleistet hat, zu denen er gesetzlich verpflichtet gewesen wäre.

Verständnis reicht nicht für Freispruch

«Es gibt Hinweise, dass zivilrechtlich nicht alles einwandfrei abgelaufen ist», anerkannte Richter Schmid. Und es sei offensichtlich, dass der Beschuldigte sich in einer schwierigen Situation befinde. «Aber bei allem Verständnis, ein Freispruch ist nicht möglich», führte er aus. So kam es schliesslich dennoch zum Schuldspruch.

Allerdings fiel das Urteil wesentlich milder aus als der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Die unbedingte Geldstrafe von 9800 Franken wurde in eine bedingte von 90 Tagessätzen à 30 Franken umgewandelt. Ein einschlägiger Strafbefehl der Neuenburger Staatsanwaltschaft für nicht vollstreckbar erklärt. Die Anfechtung des Strafbefehls hat sich für den Mann also gelohnt. Die Verfahrenskosten von 5670 Franken muss er allerdings trotzdem berappen. 

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

Deine Meinung zählt