Strafgericht BLDen Gefängniswärtern gelang es nicht, den Alarm zu betätigen
Ein 27-Jähriger soll versucht haben, einen Gefängniswärter zu töten und habe zwei weitere Aufseher brutal verletzt. Laut Gutachten war er bei der Attacke nicht schuldfähig.
Darum gehts
Ein 27-Jähriger soll in einem Gewaltrausch versucht haben, einen Gefängniswärter zu töten und habe zwei weitere Aufseher brutal verletzt .
Der dreitägige Prozess startet am Mittwoch am Baselbieter Strafgericht.
Gemäss einem forensisch-psychiatrischen Gutachten litt der Beschuldigte zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten an einer paranoiden Schizophrenie und war nicht schuldfähig.
Am Mittwoch startet der Prozess gegen einen 27-jährigen Mann, der versucht haben soll, einen Gefängniswärter zu töten und zwei weitere Angestellte des Gefängnisses in einem Gewaltrausch attackiert habe, so die Baselbieter Staatsanwaltschaft. Die Verhandlung dauert drei Tage.
Der Beschuldigte muss sich wegen einer ganzen Reihe an Delikte vor dem Muttenzer Strafgericht verantworten, darunter Gewalt gegen Behörden, Raub, schwere Körperverletzung und versuchte Tötung.
Am Morgen des 7. September 2022 befand sich der 27-Jährige in der Sicherheitsabteilung des Gefängnisses Waaghof, als er einen Wärter angegriffen haben soll. Laut der Anklage rannte der Beschuldigte aus der kurz zuvor geöffneten Zelle von hinten auf sein Opfer zu, das sich im Aufenthaltsraum befand.
Mit voller Wucht auf Kopf geschlagen
«Er holte mit seiner Hand aus und schlug ihm von hinten mit voller Wucht auf seine rechte Kopfseite, so dass er sofort zu Boden ging», schreibt die Staatsanwaltschaft. Sogleich soll er sein nächstes Opfer in einem anderen Gefängnisaufseher gefunden haben, das nur einen Meter daneben stand.
Er soll so fest mit seiner Faust auf ihn eingeschlagen haben, dass dieser kurzzeitig das Bewusstsein verlor, vor dem Beschuldigten in die Knie sackte und gegen dessen Brust fiel. Doch er stoppte nicht, so die Anklage. «Er schlug mit seinen Fäusten weitere mindestens 15 bis 20 Mal teilweise heftig auf den Kopf des zweitweise bewusstlosen Mannes ein. Der 27-Jährige habe eine tödliche oder mindestens lebensgefährliche Verletzung des Wärters in Kauf genommen, so die Baselbieter Staatsanwaltschaft.
Beide Aufseher sollen verzweifelt versucht haben, das Alarmgerät zu betätigen, was ihnen aber aufgrund des wütenden Beschuldigten nicht gelang. Erst als ein Ergotherapeut mit Kampfsporterfahrung den Aufenthaltsraum des Gefängnisses betreten habe, konnte der Beschuldigte gestoppt und Alarm geschlagen werden. Der Therapeut wurde dabei von den Fäusten des Insassen «stark» am Kopf getroffen.
Diagnose paranoide Schizophrenie
Die alarmierten Gefangenenbetreuer konnten den bewusstlosen Wärter wegziehen und den 27-Jährigen mit Handfesseln am Boden fixieren. Dabei spuckte er um sich, so die Anklage.
Gemäss einem forensisch-psychiatrischen Gutachten litt der Beschuldigte zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten an einer paranoiden Schizophrenie sowie an einem schädlichen Gebrauch multipler Substanzen. Laut dem Gutachter war die Schuldfähigkeit des Mannes aus diesem Grund für sämtliche geschilderten Handlungen im Waaghof aufgehoben. Der Experte empfiehlt demnach eine stationäre Massnahme.
Der Prozess beginnt am Mittwoch.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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