Strafgericht ZugMordversuch am Ehemann der Affäre: 14 Jahre Freiheitsstrafe
Ein Mann versuchte 2023 den Ehemann seiner Liebhaberin zu ermorden. Das Gericht nennt den Versuch heimtückisch und skrupellos. Der Verurteilte will den Entscheid anfechten.
Darum gehts
Ein Mann soll im September 2023 in einer Waldhütte im Ägerital einen Vereinskollegen mit einem Hammer und Messer angegriffen haben.
Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen und Stichwunden, konnte jedoch fliehen und überlebte durch eine Notoperation.
Der mutmassliche Täter behauptet, er habe sich verteidigen müssen, gestand jedoch, dass er das Opfer verletzen wollte.
Das Strafgericht spricht gegen den Angreifer eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus.
Mit einem drei Kilogramm schweren Hammer und einem Messer soll ein Mann in einer Waldhütte im Ägerital seinen Vereinskollegen und Ehemann seiner Liebhaberin im September 2023 attackiert haben. Das Opfer wurde dabei schwer am Kopf verletzt und erlitt Stichverletzungen. Ihm gelang die Flucht, er musste notoperiert werden und überlebte nur knapp.
Der mutmassliche Täter flüchtete ebenfalls, versteckte das Beweismaterial und meldete sich dann selbst bei der Polizei. Er sei angegriffen worden und habe sich verteidigen müssen, erzählte er dort. Legte dann aber ein Teilgeständnis ein: Er habe ihn verletzten, aber nicht töten wollen.
«Wo versteckt man eine Leiche»
«Ich wollte ihn nur verletzen. So wie er mich verletzt hat», zitiert ihn die «Zuger Zeitung». Der mutmassliche Täter habe eine Affäre mit der Frau des späteren Opfers gehabt. Er glaubte, die Liebe seines Lebens gefunden zu haben. Als die Frau ihn jedoch verliess, um bei ihrem Ehemann zu bleiben, begann er Rachepläne zu schmieden. Auf einem Notizzettel soll er laut der Staatsanwaltschaft einen Tatplan skizziert haben und unter anderem gegoogelt haben, «wo versteckt man eine Leiche».
«Ich wollte ihn nur verletzen. So wie er mich verletzt hat.»
Zusammen mit einer Grube, die der mutmassliche Täter rund eineinhalb Kilometer vom Tatort entfernt habe ausheben lassen, sieht die Verteidigung des Opfers und die Staatsanwaltschaft das Delikt eindeutig als Mordversuch. Sie fordern eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.
Die Verteidigung des Angeklagten hingegen sieht laut der «Zuger Zeitung» weder einen klaren Tatplan, noch könne man die Suchbegriffe im Internet als Absicht auslegen. «Fürs Denken kann man niemanden henken», so der Rechtsanwalt. Er plädierte auf versuchte schwere Körperverletzung sowie qualifizierte einfache Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten.
Strafgericht Zug: 14 Jahre Freiheitsstrafe
Das Strafgericht sprach am Dienstagnachmittag sein Urteil. Der Angreifer soll die Tat detailliert geplant haben, er wollte das Opfer nicht nur verletzen, sondern töten, heisst es darin. Die Tat sei zudem besonders skrupellos verübt worden. «Der Täter habe einen Eliminationsmord geplant, ist sich das Richtergremium am Strafgericht sicher», zitiert die «Zuger Zeitung» das Strafgericht.
Somit kommt das Strafgericht auf eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Hinzu kommt eine ambulante therapeutische Massnahme, sowie eine Ersatzleistung von über 150'000 Franken vom Angreifer zugunsten des Opfers. Die Anwälte des Angreifers haben bereits Berufung angekündigt und somit geht der Fall an die nächste Instanz.
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