Unfall mit ModellflugzeugStrengere Regeln für Modellflieger in der Schweiz gefordert
Modellflugpiloten brauchen weder eine Bewilligung noch Flugstunden, um abheben zu können. Nationalrätin Katja Christ fordert jetzt eine einheitliche Strategie – und mehr Restriktionen.
Darum gehts
- Ein Arbeiter wurde am Mittwoch von einem Modellflugzeug schwer im Gesicht verletzt.
- Eine Ausbildung zum Modellflieger gibt es nicht. Es braucht weder eine Bewilligung noch Flugstunden.
- Für Drohnenpiloten ändert sich das Regime ab 2021. Für Modellflugpiloten nicht.
- Eine Nationalrätin kann die Ausnahmeregelung für Modellflieger nicht nachvollziehen. Sie fordert mehr Regeln.
Am Mittwochabend kam es in Ottenbach ZH zu einem tragischen Unfall: Ein Modellflugzeug kollidierte aus noch unbekannten Gründen mit einem Handwerker, der sich rund 200 Meter entfernt vom Piloten auf dem Dach eines Zirkuswagen befand. Der 23-Jährige musste mit der Rega ins Spital gebracht werden.
Der Pilot des Modellflugzeuges musste rechtlich gesehen keine Prüfung ablegen, um abheben zu können. Für das Fliegen eines unbemannten Flugobjekts zwischen 0,5 und 30 Kilogramm braucht es weder eine Bewilligung noch Flugstunden, wie die «Verordnung des Uvek über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» besagt. Auch in absehbarer Zukunft wird sich nichts daran ändern – obwohl die Schweiz gerade für Drohnen ab dem 1. Januar 2021 die verschärften Regeln der EU übernimmt.
Regeln für Modellflieger wurden nicht verschärft
Während für Drohnen eine maximale Flughöhe, ein Mindestalter und eine untere Gewichtslimite (250 Gramm) eingeführt wurde und sich Drohnenpiloten registrieren und einen Onlinetest absolvieren müssen, können Modellflugzeugpiloten, die im Rahmen eines Verbandes oder Vereins fliegen, ihr derzeit liberales System bis mindestens 2023 ohne wesentliche Änderungen beibehalten. Und das, obwohl Modellflugzeuge Geschwindigkeiten von über 200 Kilometern pro Stunde erreichen können.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) sieht «keine Notwendigkeit», die restriktiven Regeln auch bei Modellflugzeugen einzuführen. So sei etwa bei der offenen Kategorie «eine viel zu detaillierte Regelung vorgesehen, die nach Ansicht des Bazl zu einem deutlich erhöhten Aufwand für Behörden und Anwender führt, ohne die Sicherheit wesentlich zu verbessern» (siehe Box unten).
Das sagt das Bazl
Für das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) weist der Modellflug in der Schweiz einen hohen Sicherheitsstandard in allen Sparten der Modellfliegerei auf, so Sprecher Christian Schubert. «Im Vergleich zu anderen Sport- und Freizeitaktivitäten gibt es im Modellflug praktisch keine Unfälle mit schweren oder tödlichen Verletzungen.» Die Umstände und Ursachen, die zu diesem bedauerlichen Unfall in Ottenbach ZH geführt haben, würden von der zuständigen Behörde untersucht.
Wie alle anderen Piloten müssten sich auch Modellflugpiloten mit den Risiken und Gefahren bei der Ausübung ihres Sportes auseinandersetzen, so Schubert. «Dies erfordert deshalb nicht nur Kenntnisse über ihre Modellflugzeuge sondern auch über die Regeln, wo, wie hoch und wie weit sie fliegen dürfen und wo nicht.» Grundsätzlich gehöre vor jedem Flug ein technischer Check sowie eine sorgfältige Planung des Flugweges dazu. «In den Modellflugvereinen werden diese sicherheitsrelevanten Aspekte adressiert, diskutiert und geregelt.»
«Schweizer Recht müsste weiter gehen als EU-Recht»
Grünliberalen-Nationalrätin Katja Christ kann diese Begründung nicht nachvollziehen: «Wie klar eine Unterscheidung zwischen Drohnen und Modellflugzeugen künftig noch gemacht werden könne, sei dahingestellt. Es ist mir nicht klar, wieso die einen den Luftraum ungeregelt brauchen dürfen und die anderen nicht und wer künftig eine Abgrenzung vornimmt. Ob die EU die Rosinenpickerei der Schweiz akzeptiere, sei ebenfalls nicht sicher.
Klar sei nur, dass es in Bezug auf den Luftraum zukunftsfähige Regeln braucht, sagt Christ: «Es braucht eine weitsichtige Strategie für die nächsten 10 bis 20 Jahre, wie mit den Drohnen und Modellflugzeugen umgegangen werden soll .» Die Technologie entwickle sich rasant, als Gesetzgeber stecke man aber noch immer in den Kinderschuhen. Daher müssten die Regeln unabhängig vom heutigen Stand der Technik erstellt werden. «Es geht nicht darum, das EU-Recht zu übernehmen – das Schweizer Recht müsste weiter gehen.»
«Tut immer weh, wenn es auf dem Kopf landet»
Ruedi Zimmermann, leidenschaftlicher Modellflieger und Co-Geschäftsführer von Hobbyshop.ch, hält dagegen: «Mehr Regeln bringen nichts – schon jetzt passieren extrem wenig Unfälle, obwohl sehr viele Schweizer diesem Hobby nachgehen.» Klar sei, dass jeder Unfall einer zu viel sei. Das Fliegen von Modellflugzeugen sei aber sehr sicher. Der dafür verantwortliche Pilot dürfe jetzt nicht vorverurteilt werden. Vielleicht sei es die Technik, die versagt habe, oder eine Böe, die das Flugzeug aus der Bahn gebracht habe. «Nun ist es wichtig, die Unfallursache zu eruieren.»
«Egal, ob ein Flugobjekt klein oder gross ist – grundsätzlich tut es immer weh, wenn es auf dem Kopf landet.» Die allermeisten Hobbyflieger würden aber grossen Wert auf die Sicherheit legen – auch in den Vereinen werde extrem darauf geachtet, sagt Zimmermann. «Der Unfall ist tragisch, aber deswegen mehr Regeln zu fordern, ist eine totale Überreaktion.»
Unfälle mit Modellfliegern
28. April 2016: Ein Modellflugzeug mit einer Spannweite von rund vier Metern stürzt in Buochs über ein Wohnquartier ab. Verletzt wurde niemand.
12. November 2012: Beim Schlussfliegen der Modellfluggruppe Dintikon driftet ein 1.5 Kilo schwerer Flieger weg und fliegt in eine Gruppe aus Zuschauern und anderen Piloten. Ein Junge wird vom Propeller mittelschwer an der Hand verletzt.
2. August 2010: Bei einer Modellflugschau in Samedan GR gerät ein 30 Kilo-Modellflugzeug ausser Kontrolle. Der Flieger stürzt ab und kracht in die Zuschauer. Ein Mann (45) wird tödlich am Kopf getroffen.
14. Mai 2000: Ein Modellflugzeugbauer (44) wurde vom schnelldrehenden Propeller seines Flugzeugs verletzt. Mit einer stark blutenden Wunde wurde er von der Rega ins Inselspital Bern geflogen.