TierquälereiSVP-Lokalpolitiker geht mit Steinen und Fäusten auf seine Kühe los
Ein SVP-Lokalpolitiker aus dem Kanton Bern wurde der Tierquälerei schuldig gesprochen. Er warf einer Kuh einen Stein an den Kopf und verpasste einer anderen einen Faustschlag.
Darum gehts
In seiner Rage warf ein Berner Lokalpolitiker einer Kuh einen Stein an den Kopf. Einer anderen schlug er die Faust gegen den Kopf.
Weil er bei seinen Ausrastern gefilmt wurde, geriet der Landwirt ins Visier der Staatsanwaltschaft.
Diese hat ihn nun der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen.
«Ich habe Mist gebaut und bekenne mich schuldig. Das Ganze passierte im Affekt und ich würde es gern rückgängig machen»: Die reumütigen Worte stammen von einem SVP-Lokalpolitiker aus dem Kanton Bern. Der Landwirt verlor im März 2021 das erste Mal die Beherrschung: Als mehrere Kühe aufeinander losgingen und dabei einen Zaun demolierten, ergriff er wutentbrannt einen Stein und schmiss ihn gegen die Tiere. Eines wurde dabei am Kopf getroffen, wie dem Strafbefehl gegen den Landwirt zu entnehmen ist.
Im Oktober desselben Jahres brannten dem Mann erneut die Sicherungen durch: Als er seine Kühe für die bevorstehende Viehschau wusch, versuchte eine der Kühe mehrmals, über die gespannte Kette zu springen, an der sie angebunden war. Der Bauer band sie deshalb am Traktor fest. Als sie sich nicht beruhigen wollte, schlug er zunächst mit der Faust und stach dann mit einem Klappmeter mehrfach gegen ihren Kopf. Dabei traf er sie in der Augenregion. Als er die Kuh am Strick zum Bauernhaus hochführte, schlug er sie mit dessen Ende mehrmals gegen den Kopf.
Geldstrafe und Busse
«Durch dieses Verhalten fügte der Beschuldigte der Kuh unnötige Angst, Leiden, Schmerzen und allenfalls Schäden zu und missachtete dadurch deren Würde», hält die Berner Staatsanwaltschaft fest. Sie verurteilte den Landwirt wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 1560 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er hingegen eine Verbindungsbusse von 500 Franken sowie Gebühren in derselben Höhe.
Ans Licht kamen die beiden Vorfälle, weil der Landwirt dabei gefilmt wurde.
«In dieser Zeit ging es mir psychisch nicht gut, ich war überarbeitet und schlief wenig», erklärt der Bauer gegenüber 20 Minuten – um gleich hinterher zu schieben: «Aber das ist natürlich keine Entschuldigung für mein Verhalten.» Den Strafbefehl werde er darum akzeptieren und die Busse bezahlen. Welche Lehre zieht er aus der Angelegenheit? «Man muss ruhig bleiben und die Beherrschung nicht verlieren – egal, wie die persönliche Situation gerade ist.»
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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