Freispruch für Jessica BrandenburgerSVP-Richter bricht mit Sippenhaft für Demonstranten
Die Basler SP-Grossrätin Jessica Brandenburger und fünf Mitbeschuldigte fochten am Donnerstag ihre Strafbefehle an. Ihnen wurde wegen einer Demonstration im März 2016 Landfriedensbruch vorgeworfen.
Darum gehts
- Jessica Brandenbruger (SP) soll vor ihrer Zeit als Grossrätin an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen haben.
- Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie und fünf weitere Personen per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen.
- Brandenburger und die Mitbeschuldigten wehrten sich diese Woche vor dem Basler Strafgericht gegen die Verurteilung.
- Verteidiger Christian von Wartburg kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.
Die Basler SP-Grossrätin Jessica Brandenburger sowie fünf weitere Personen wurden am Freitag vom Strafgericht freigesprochen. Sie hatten sich gegen Strafbefehle gewehrt, in denen ihnen die Teilnahme an einer illegalen Kundgebung vorgeworfen wurde. Nach viereinhalb Jahren kam es am Donnerstag zur Gerichtsverhandlung, die mit Freisprüchen durch Einzelrichter Marc Oser (SVP) endete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
«Ich konnte sie nicht schuldig sprechen», sagte Oser während der Urteilsbegründung. Selbst wenn die Beschuldigten an der Demonstration teilgenommen hätten, bestehe keine Rechtsgrundlage, sie zu verurteilen. Und der einzige Hinweis darauf seien ihre Aussagen gegen den Mitteleinsatz der Polizei gewesen. Hätten sie sich nicht gemeldet, hätte es gar kein Verfahren gegeben, so Oser. Zudem seien die Einvernahmen sehr einseitig geführt worden und die Ermittler hätten sich mehr für die Demonstration als für die Polizei interessiert, der die Untersuchung eigentlich galt.
Bruch mit Sippenhaft für Demonstranten?
Doch selbst wenn die Beschuldigten nachweislich an der Demonstration teilgenommen hätten, wären sie freigesprochen worden. Denn diese verlief im Grossen und Ganzen friedlich, wie Oser festhielt. Da die Masse der Demonstrierenden keine Gewalt ausübte, sondern nur vereinzelte Flaschenwürfe, Laserattacken und Sachbeschädigungen festgestellt werden konnten, sei der Straftatbestand des Landfriedensbruchs nicht erfüllt. Somit könnten auch nicht alle Teilnehmer dafür verantwortlich gemacht werden.
Damit steht das Urteil vom Freitag im Kontrast zur üblichen Rechtsprechung zu Demonstrationen und Ausschreitungen. In der Vergangenheit wurden Demonstranten oft für die Teilnahme an Kundgebungen verurteilt, auch wenn man ihnen keine spezifischen Delikte nachweisen konnte. So etwa ein 25-Jähriger, der wegen «passiver Gewalt» gegen die Polizei im Juli schuldig gesprochen wurde. Am 20. Januar 2019 wurden 16 Personen im Alter von 20 bis 31 Jahren verurteilt, weil ihre «Teilnahme an der Aktion einen wesentlichen Tatbeitrag» darstellte.
Doch Oser führte auch aus, dass nicht alle Demonstrationen gleich seien. Während die Demonstration am 3. März 2016 grösstenteils friedlich verlief, kam es bei den oben genannten Beispielen für Schuldsprüche zu Ausschreitungen und schwerwiegenden Auseinandersetzungen mit der Polizei. Da müsse man laut Oser genau hinschauen. Ob der Gummischrot-Einsatz der Polizei gerechtfertigt gewesen sei, sei anhand der Akten nur schwer zu beurteilen. «Es verlief sicher nicht alles korrekt», sagte Oser im Hinblick auf die zugefügten Verletzungen. Er rügte aber auch die Demonstranten: «Auch sie können auf die Polizei zugehen und mit ihr kommunizieren».
Auskunftspersonen per Strafbefehl verurteilt
Die Staatsanwaltschaft warf Brandenburger und ihren fünf Mitbeschuldigten vor, an einer nicht bewilligten Demonstration am 3. März 2016 teilgenommen zu haben. Brandenburger war damals Co-Präsidentin der Juso Basel-Stadt aber noch nicht im Parlament. Gemäss ausgestellten Strafbefehlen kam es bei der Demonstration zu Gewalttätigkeiten gegen die Polizei sowie Sachbeschädigungen und Blockierungen des öffentlichen Verkehrs. Die Polizei setzte Gummischrot gegen die Demonstranten ein, wobei mehrere Personen verletzt wurden. Die Beschuldigten kritisierten das Vorgehen und Polizei und sagten gegen die Beamten aus. Mangels einer unabhängigen Beschwerdestelle taten sie das bei der Staatsanwaltschaft, die ihre Aussagen als Beweis für ihre Teilnahme an der Demonstration sah und sie zu bedingten Geldstrafen von 45 bis 80 Tagessätzen verurteilte. Das Verfahren gegen die Polizei wurde eingestellt.
Im Vorfeld hatte Anwalt Christian von Wartburg, der Brandenburger vertritt und öffentlich für die sechs Verteidiger spricht, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft kritisiert. Zum einen prangerte er an, die Strafverfolger hätten den späteren Beschuldigten als Auskunftspersonen geladen, ohne sie darüber zu informieren, dass ihre Aussagen zu einem Verfahren gegen sie führen könnten. Weiter forderte er, dass eine unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten etabliert wird. Denn die Nähe von Staatsanwaltschaft und Polizei erschwere oder verunmögliche gar unabhängige Untersuchungen, so von Wartburg.
Am ersten Verfahrenstag kam es zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Gericht.
Video: Nora Bader