Impfpflicht ab 15. November - Swiss-Kabinenpersonal nimmt Impfpflicht locker, Piloten kritisieren Kommunikation

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Impfpflicht ab 15. NovemberSwiss-Kabinenpersonal nimmt Impfpflicht locker, Piloten kritisieren Kommunikation

Die Swiss fordert ihre Angestellten in der Luft zum Impfen gegen Covid-19 auf. Dafür gibts Verständnis von der Crew. Die rechtliche Lage ist eine Grauzone.

Bei der Swiss herrscht ab 15. November Impfpflicht fürs fliegende Personal.
Das entschied die Lufthansa-Tochter aufgrund der weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen.
Das Kabinenpersonal zeigt Verständnis für den Entscheid.
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Bei der Swiss herrscht ab 15. November Impfpflicht fürs fliegende Personal.

Swiss

Darum gehts

  • Die Swiss führt ein Impfobligatorium für die Besatzung ein.

  • Vom Personal gibts dafür Verständnis.

  • Die rechtliche Situation ist allerdings nicht klar.

In der Schweiz gibt es keine generelle Impfpflicht gegen Covid-19. Bei der Swiss allerdings schon. Ab 15. November ist die Impfung für das fliegende Personal obligatorisch. Die Lufthansa-Tochter begründet den Entscheid mit den weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen.

Das Kabinenpersonal zeigt Verständnis. «Das ist eine Entscheidung, die rechtmässig und im GAV verankert ist», sagt Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers, zu 20 Minuten. «Wir hätten uns gewünscht, dass die Impfung freiwillig bleibt, aber wir können nachvollziehen, dass die Freiwilligkeit aus Gründen der Einsetzbarkeit in vielen Ländern nicht möglich gewesen wäre», so Nikolic-Fuss.

Auch Henning Hoffmann, Geschäftsführer des Pilotenverbands Aeropers findet, dass die Impfung «grundsätzlich freiwillig bleiben sollte, allerdings ist der Entscheid, angesichts der Restriktionen in vielen Ländern, nachvollziehbar.»

Swiss lässt ungeimpfte Angestellte im Ungewissen

Er ist allerdings mit dem Vorgehen der Swiss nicht einverstanden. «Wir hätten uns gewünscht, dass es im Vorfeld Gespräche mit uns gibt über die Konsequenzen für Angestellte, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Sie wissen nicht, was sie nun erwartet.»

Aeropers strebt jetzt an, zusammen mit der Swiss tragfähige Lösungen für die nicht impffähigen und die impfunwilligen Pilotinnen und Piloten zu finden, wie Hoffmann sagt. Vonseiten der Swiss hiess es, man wolle das fliegende Personal so schnell wie möglich informieren. «Die entsprechenden Lösungen werden wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern ausarbeiten», sagt eine Swiss-Sprecherin.

Die rechtliche Situation bei einem Impfobligatorium am Arbeitsplatz ist allerdings nicht klar. «Es gibt weder eine klare rechtliche Regelung noch kaum eine klärende Rechtsprechung dazu», sagt Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrecht und Professor an der Universität Zürich. Er spricht von einer rechtlichen Grauzone.

«Es geht um eine heikle Abwägung der betroffenen Rechtsgüter. Eine generelle Impflicht für alle Mitarbeitenden, ganz unabhängig von Branche und Beruf, ginge zu weit», so Rudolph. Wenn es aber um den Schutz von gefährdeten Personen, wie etwa bei bestimmten Gesundheitsberufen, gehe oder wenn der Betrieb aus anderen Gründen nicht mehr sicher aufrechterhalten werden könne, spreche dies für das Vorliegen einer Ausnahmekonstellation, die eine Impfung rechtfertigen könne.

«Swiss hat Verpflichtung gegenüber Kunden und Angestellten»

Auch der Rechtsanwalt und langjährige Personalchef Bernhard Kolb spricht aufgrund fehlender Gerichtsentscheide von einer unsicheren Rechtslage. «Aber ich gehe davon aus, dass man das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zählen kann», sagt Kolb.

Bei der Swiss seien die Flugbegleiter und -begleiterinnen in direktem Kontakt mit Kunden und Kundinnen, deshalb sehe er kein Hindernis, das gegen das Obligatorium spreche. Impfen biete gemäss heutigem Stand der Wissenschaft momentan den besten Schutz vor einer Ansteckung und die Swiss habe eine Verpflichtung gegenüber Kunden und Kundinnen und Angestellten, die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

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