Keine Gnade mit ImpfunwilligenSwiss stellt erste ungeimpfte Mitarbeitende im Januar auf die Strasse
Die Swiss will ihre Angestellten in der Luft durchimpfen. Wer sich weigert, dem droht die Kündigung. Unentschlossene können eine Bedenkfrist von rund sechs Monaten beziehen.
Darum gehts
Die Swiss macht Ernst.
Ungeimpften Angestellten droht Ende Januar 2022 die Kündigung.
Allerdings können sich die Mitarbeitenden noch eine Bedenkzeit aushandeln.
Die Swiss hat als erstes Schweizer Unternehmen ein Impfobligatorium für ihre Angestellten eingeführt. Um ab Dezember weiterhin für den Flugdienst eingesetzt werden zu können, muss das fliegende Personal bis zum 1. Dezember 2021 vollständig geimpft sein.
Die zwei Impfdosen müssen spätestens bis zum 15. November 2021 verabreicht worden und im Anschluss an die zweite Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Nun ist klar, wie die Airline mit impfunwilligen Mitarbeitenden umgehen will.
Ende Januar droht Kündigung
Ende Januar 2022 droht den internen Impfunwilligen die Kündigung. Wer sich aber über eine Impfung unschlüssig ist, dem gewährt die Airline eine Bedenkfrist. Ein Sprecher sagt auf Anfrage zu 20 Minuten: «Für Mitarbeitende, die mehr Zeit für die Entscheidung bezüglich Impfung benötigen, besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis für rund sechs Monate ruhen zu lassen.» Für vollständig geimpfte Mitarbeitende gelte innerhalb dieser Frist ein Rückkehrrecht.
«Bei Nichterfüllen des geforderten Impfobligatoriums sehen wir uns gezwungen, Massnahmen aufgrund der Pflichtverletzung gemäss Gesamtarbeitsvertrag einzuleiten», so der Sprecher weiter. Die Swiss spricht beim Prozedere von einem Stufenverfahren. «Das Stufenverfahren endet bei einer anhaltenden Entscheidung gegen die Impfung voraussichtlich Ende Januar 2022 im Aussprechen einer Kündigung.»
Für Crew-Member, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden individuelle Lösungen gesucht, sagt der Sprecher. Die Swiss habe die Sozialpartnerinnen Aeropers und Kapers in den vergangenen Wochen konsultiert und die Gespräche in die Überlegungen zu den Konsequenzen einfliessen lassen.
Ein Pilot, der anonym bleiben will, begrüsst den Entscheid: «Im Cockpit tragen wir keine Maske und sitzen mit 50 Zentimeter Abstand nebeneinander. Wer da nicht geimpft ist, ist verantwortungslos», sagt er zu 20 Minuten.
Kapers bedauere es sehr, «wenn wir Kolleginnen und Kollegen verlieren», sagt Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Kabinenpersonal-Gewerkschaft, zu 20 Minuten. Wie die Betroffenen reagieren, sei noch nicht klar. «Es war nie die Rede von Kündigungen, dies wurde der Belegschaft erst heute kommuniziert», so Nikolic-Fuss. Gegen den Entscheid der Swiss könne man allerdings nichts tun. «Impfungen sind im GAV verankert», so Nikolic-Fuss.
Die rechtliche Situation bei einem Impfobligatorium am Arbeitsplatz beschreibt Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrecht und Professor an der Universität Zürich, als Grauzone. «Es gibt weder eine klare rechtliche Regelung noch kaum eine klärende Rechtsprechung dazu», sagt Rudolph.
My 20 Minuten
Als Mitglied wirst du Teil der 20-Minuten-Community und profitierst täglich von tollen Benefits und exklusiven Wettbewerben!