«Tablets im Auto sind genauso gefährlich wie Handys»

Los Angeles, United States - May 17, 2013: A cockpit with LCD digital speedometer and LCD touch screen of electric car Tesla Model S during drive in Santa Monica, Los Angeles, California. Tesla electric cars are produced by Tesla Motors, Inc. in California, USA.

Los Angeles, United States - May 17, 2013: A cockpit with LCD digital speedometer and LCD touch screen of electric car Tesla Model S during drive in Santa Monica, Los Angeles, California. Tesla electric cars are produced by Tesla Motors, Inc. in California, USA.

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«Tablets im Auto sind genauso gefährlich wie Handys»

Die Armaturenbretter der heutigen Autos enthalten oft einen grossen Screen, mit dem Navigation, Telefon, Soundanlage etc. bedient werden. Was unterscheidet das (erlaubte) Bedienen solcher Screens vom (verbotenen) Nutzen eines Handys?

Olivia Solari, AGVS
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Olivia Solari, AGVS

Frage von Peter ans AGVS-Expertenteam:

Während der Fahrt ist es verboten, ein Handy oder ein Tablet zu bedienen. In meinem neuen Auto habe ich kaum noch Knöpfe, sondern muss alles im Menü suchen. Um dies zu machen und mich durchs Menu zu «drücken», muss ich mich zwangsläufig vom Verkehr abwenden und auf das Navi konzentrieren. Wenn ich auf dem Handy im Auto ein anderes Musikstück wähle, werde ich gebüsst. Was geschieht, wenn ich auf dem Tablet des Autos genau dasselbe mache?

Antwort des AGVS:

Lieber Peter

Besonders in neuen Fahrzeugen finden sich nur noch wenige schnell bedienbare Knöpfe, immer mehr Funktionen werden in das sogenannte Infotainmentsystem eingebunden. Wie du richtig feststellst, erfordert dessen Bedienung immer mehr Aufmerksamkeit: Statt einen Knopf zu drücken, muss nun oft durch mehrere Menüs navigiert werden.

Die Bedienung von technischen Geräten im Fahrzeug, wie Infotainmentsystem und Klimaanlage, gehört zu den Hauptverursachern von Verkehrsunglücken mit Schwerverletzten, die sich aufgrund von Ablenkung bzw. Unaufmerksamkeit ereignen. Die Gefährlichkeit von solchen Tätigkeiten während der Fahrt liegt also auf der Hand. Dieser Umstand ist dem Gesetzgeber sehr wohl bekannt. Art. 31 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes hält fest: «Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.». Was genau darunter zu verstehen ist, wird in Art. 3 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) näher konkretisiert: Der Fahrzeuglenker hat dafür zu sorgen, «dass seine Aufmerksamkeit (…) durch Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird». Während der Fahrt auf dem Bildschirm herumzudrücken, ist rechtlich also durchaus problematisch, unabhängig davon, ob dies in Form eines Smartphones oder Navigationssystems geschieht.

Im Gegensatz zum Verwenden des Telefons während der Fahrt existiert für die Bedienung des Infotainmentsystems keine im Voraus festgesetzte Busse. Dies bedeutet jedoch nicht, dass hierfür keine Busse ausgesprochen werden kann. Im Gegenteil: Entsteht dem anwesenden Polizeibeamten der Eindruck, dass der Fahrzeugführer durch die Bedienung des Infotainmentsystems abgelenkt ist, so kann das Ganze nicht im Ordnungsbussenverfahren geregelt werden, sondern es erfolgt eine Verurteilung des fehlbaren Lenkers per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Die Höhe der Busse hängt vom Ermessen der Strafverfolgungsbehörden ab. 250 Franken und mehr sind nicht unüblich. Hinzu kommen oft noch Bearbeitungsgebühren.

Die Polizei bringt aber nicht jeden Bildschirmdrücker zur Anzeige. Es spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Relevant sind besonders die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, die Übersichtlichkeit der Verkehrslage, sowie Art und Dauer der Ablenkung. Wenn du an einer Roten Ampel mit einem Fingerdruck den Song im Infotainmentsystem wechselst, sollte dies in der Regel keine Konsequenzen haben – die Möglichkeit besteht aber! Anders sieht es beispielsweise auf der Autobahn aus, hier kann ein Songwechsel sehr schnell teuer werden. Dies völlig zurecht: Bei 120 km/h ergeben fünf Sekunden Unaufmerksamkeit 160 Meter an blinder Fahrt.

Ich empfehle dir und allen Lesern daher wärmstens, die Augen während der Fahrt auf der Strasse zu behalten. Das Reiseziel sollte man vor der Fahrt im Navi eingeben, bei der Musikwahl kann man sich zum Beispiel per vorgefertigter Playlist Abhilfe verschaffen.

Gute Fahrt!

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Der AGVS ist der Verband der Schweizer Garagisten. 4000 Betriebe mit 39'000 Mitarbeitenden (darunter 9000 Nachwuchskräfte in Aus- und Weiterbildung) sorgen dafür, dass wir sicher, zuverlässig und energieeffizient unterwegs sind. Und dieses Expertenteam sorgt für Durchblick: Markus Aegerter (Handel und Dienstleistungen), Olivier Maeder (Bildung), Markus Peter (Technik und Umwelt) und AGVS-Juristin Olivia Solari (Recht).

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