Täter müssen für Jahrzehnte ins Gefängnis

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Puschlaver TötungsdeliktTäter müssen für Jahrzehnte ins Gefängnis

Vor vier Jahren wurde ein Puschlaver Ehepaar brutal umgebracht. Der Grund waren Geld und Schulden. Nun sind die zwei Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Die Täter im Puschlaver Tötungsdelikt, dem vor vier Jahren ein Ehepaar zum Opfer fiel, sind in Norditalien schuldig gesprochen worden. Ein Gericht in Sondrio verurteilte einen Moldawier zu 30 Jahren Gefängnis sowie einen Unternehmer aus dem Veltlin zu 21 Jahren Gefängnis.

Das Gericht in Oberitalien fällte das Urteil am Montag nach zwei Jahren und insgesamt 42 Prozesstagen. Die Anwälte der Verurteilten kündigten sogleich an, die Urteile an die nächste Instanz in Mailand weiterzuziehen. Die Angeklagten hatten die Tat bestritten.

Lebenslänglich für Haupttäter

Der Haupttäter, ein 33 Jahre alter Moldawier, wurde im Indizienprozess der Tötung für schuldig befunden. Er erhielt als Strafe 30 Jahre Freiheitsentzug, was in Italien lebenslänglich bedeutet.

Zudem wurde der Moldawier des unerlaubten Besitzes und Tragens von Waffen schuldig gesprochen. Der zweite Angeklagte, ein 44-jähriger Unternehmer aus Sondrio, wurde wegen Beihilfe zur Tötung zu 21 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.

In der Schweiz wären angesichts der Höhe der Strafen beide Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Das italienische Strafgesetzbuch macht aber nicht die gleichen Unterscheidungen wie das schweizerische.

Brutales Vorgehen

Die Angeklagten waren knapp ein Jahr nach der Tat in Italien festgenommen worden. Sie wurden angeklagt und verurteilt, weil sie am 21. November 2010 den 58-jährigen Inhaber einer Transportfirma und dessen 57 Jahre alte Frau bei Brusio im Puschlav umgebracht haben sollen. Es ging um Geld und Schulden.

Tot aufgefunden wurde das Ehepaar einen Tag später von den zwei erwachsenen Söhnen in den Büroräumlichkeiten der Firma in Zalende, einem Weiler der Gemeinde Brusio GR. Rechtsmedizinische Abklärungen ergaben, dass das Puschlaver Ehepaar auf brutale Art und Weise umgebracht worden war. Beide Leichen wiesen Schuss- sowie Körperverletzungen auf, die auf heftige Gewaltanwendung hindeuteten. (sda)

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