Belp BE – Tankstellenräuber bedrohte Angestellte mit Handgranate

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Belp BETankstellenräuber bedrohte Angestellte mit Handgranate

Ein Mann versuchte, mit einer Handgranate eine Tankstelle zu überfallen. Nun muss sich der mutmassliche Täter vor Gericht verantworten. 

Ein Mann bedrohte eine Angestellte in einem Tankstellenshop mit einer Handgranate und forderte Geld.
Nun muss sich der mutmassliche Täter vor Gericht verantworten.
Der Vorfall ereignete sich bei einer Tankstelle in Belp.
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Ein Mann bedrohte eine Angestellte in einem Tankstellenshop mit einer Handgranate und forderte Geld.

imago images/Shotshop

Darum gehts

In einem Tankstellenshop in Belp ereigneten sich im August 2020 dramatische Szenen. Der Vorfall begann harmlos: Ein Mann betrat kurz vor Ladenschluss das Geschäft und verlangte ein Päckchen Zigaretten. Als es ums Zahlen ging, holte er jedoch nicht sein Portemonnaie aus der Jackentasche, sondern eine scharfe Handgranate. Der Mann forderte Geld. Um seiner Absicht Nachdruck zu verleihen, manipulierte er am Sicherungssplint der Handgranate, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

Die Verkäuferin stand unter Schock und zitterte. Sie war derart verunsichert, dass sie die Kasse nicht sofort öffnen konnte. Als die Kasse dann aufsprang, war der Räuber bereits dabei, den Tankstellenshop ohne Beute zu verlassen. Die Polizei konnte rasch einen mutmasslichen Täter identifizieren. Bei der darauffolgenden Hausdurchsuchung fand die Polizei beim 32-jährigen Kosovaren eine scharfe Handgranate. Dieser bestritt die Tat vorerst. 

Handgranate war ein «Souvenir»

Die Beweislast ist jedoch erdrückend: Unweit des Tatorts wurde ein Baseball-Cap mit der DNA des Mannes gefunden, das jenem auf den Aufnahmen der Überwachungskameras gleicht. Auch eine biometrische  Vermessung zwischen seinem Körperbau und den Videoaufnahmen stimmte überein. Der Fall wird diese Woche vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland behandelt.

Bei der Verhandlung am Mittwoch gestand der Beschuldigte die Tat. Vor Gericht sagte er, die Granate Jahre zuvor als «Souvenir» erhalten zu haben. Wer sie ihm gab, dürfe er nicht sagen. Ausserdem sagte der Kosovare aus, dass er den Überfall freiwillig abgebrochen hat, nachdem er gesehen hatte, wie verängstigt die Kassiererin war.

Die zuständige Staatsanwältin nimmt ihm dies nicht ab: Vor Gericht betonte sie, wie gefährlich die Situation gewesen sei. Ausserdem wies sie darauf hin, dass die Verkäuferin bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide und wegen der Geschehnisse in Behandlung sei. Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Gefängnisstrafe von 44 Monaten und einen achtjährigen Landesverweis. Die Verteidigung plädiert hingegen für eine bedingte Gefängnisstrafe von zwölf Monaten und keinen Landesverweis.

Keine Strafe für Besitz von Handgranate

Für den Besitz der Handgranate gibt es für den mutmasslichen Täter keine Bestrafung. Dies sei einer Gesetzeslücke im Kriegsmaterialgesetz geschuldet, wie die Staatsanwältin am Rande der Verhandlung gegenüber der «Berner Zeitung» sagt. Nur die Einfuhr, die Ausfuhr oder der Handel seien verboten. Die Handgranate hat schlussendlich aber trotzdem einen indirekten und straferhöhenden Einfluss auf das Verfahren: Der versuchte Raub wird unter dem Aspekt «Offenbarung besonderer Gefährlichkeit» angeklagt.

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