Taxi lässt Fahrgäste wegen «zu kurzen Wegs» stehen

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St.GallenTaxi lässt Fahrgäste wegen «zu kurzen Wegs» stehen

Die Leser-Reporterin B.B* beobachtete am Donnerstagabend, wie zwei Touristen eine Taxifahrt verwehrt wurde. Der kuriose Grund: Die Strecke sei zu kurz.

von
ra
Am Bahnhof in St. Gallen stehen viele Taxis. Doch einsteigen darf anscheinend nicht jeder. Leser-Reporterin B.B.* beobachtete am Donnerstagabend, wie ein Taxifahrer zwei Touristen die Fahrt verweigerte.
Bei den grösseren Taxiunternehmen sieht man ein solches Verhalten gar nicht gern: «Bei uns werden die Fahrer zweimal verwarnt, beim dritten Mal werden sie entlassen», sagt Samuel Holenstein, Geschäftsführer von Herold Taxi.
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Am Bahnhof in St. Gallen stehen viele Taxis. Doch einsteigen darf anscheinend nicht jeder. Leser-Reporterin B.B.* beobachtete am Donnerstagabend, wie ein Taxifahrer zwei Touristen die Fahrt verweigerte.

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«Es kann doch nicht wahr sein, dass die Taxis wegen einer zu kurzen Strecke nicht fahren wollen?», sagt Leser-Reporterin B.B.* sauer. Die Frau beobachtete am Donnerstagabend, wie Touristen aus England ein Taxi vom St. Galler Bahnhof zur Frühlingsmesse Offa nehmen wollten. Der Fahrer habe den beiden Touristen aber erklärt, dass das nicht gehe, da die Fahrt zu kurz sei. «Das war um 22.30 Uhr nachts. So ein Verhalten ist eine Gelegenheit zum Fremdschämen», echauffiert sie sich weiter. Auch dem Image der Touristenstadt St.Gallen sei das kaum förderlich, meint B, denn solche Szenen habe sie schon des Öfteren beobachten können.

Die Problematik ist also nicht neu, die gesetzlichen Grundlagen aber klar geregelt: «Während des Dienstes haben sogenannte A-Taxis jedem Fahrtbegehren auf die gewünschte Zeit Folge zu leisten, sofern nicht eine zeitlich damit zusammenfallende anderweitige Bestellung auszuführen ist», heisst es im Artikel 15 der städtischen Taxiverordnung. In der Stadt St.Gallen wird zwischen A- und B-Taxis unterschieden. A-Taxis dürfen die Taxistandplätze nutzen und haben grundsätzlich eine Beförderungspflicht. B-Taxis dürfen weder die Taxistandplätze noch den öffentlichen Grund nutzen, um auf Kundschaft zu warten.

«Es gibt Gründe, die Fahrt zu verweigern»

Ein zu kurzer Weg sei kein Grund, einen Kunden abzulehnen, erläutert die Polizei. Bei wiederholten Verstössen könne einem Taxifahrer auch die Fahrbewilligung entzogen werden. Bereits im September 2015 wurden zwei Taxifahrer durch die Stadtpolizei St. Gallen angezeigt. «Wer beobachtet, dass Taxis diesbezüglich ungesetzlich handeln, kann der Stadtpolizei Meldung erstatten. Wir gehen dann auf das entsprechende Unternehmen zu», erklärt Roman Kohler, Leiter Kommunikation der Stadtpolizei.

Es gebe allerdings gewisse Ausnahmen: «Wenn zum Beispiel jemand kurz vor dem Erbrechen steht, darf die Taxifahrt verwehrt werden.» Aber auch der hygienische Aspekt spiele eine Rolle. Wenn der Geruch eines Gastes beispielsweise nach einem Openair zu stark sei, könne ebenfalls ein Einstieg ins Taxi verwehrt werden.

«Fahrer schaut auf eigenes Portemonnaie»

Bekannte St.Galler sagen gegenüber 20 Minuten, dass sie ein solches Verhalten nicht tolerieren würden: «Bei uns werden die Fahrer zweimal verwarnt, beim dritten Mal werden sie entlassen», sagt Samuel Holenstein, Geschäftsführer von Herold Taxi. Kurzfahrten seien für das Unternehmen essenziell. Er verstehe aber auch die Sicht des Fahrers: «Da ist auch manchmal die Versuchung da, längere Fahrten zu bevorzugen. Er schaut am Ende auch auf sein Portemonnaie.»

Hans Peter Feiss, Geschäftsführer von Sprenger Taxi, findet für ein solches Verhalten noch drastischere Worte: «Solches Gebaren schadet der ganzen Branche. Wer einen solchen Fall bemerkt, soll ihn sofort der Gewerbepolizei melden.»

*Name der Redaktion bekannt

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