Taxikundin (28) im Regen stehen gelassen

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Kurzstrecke verweigertTaxikundin (28) im Regen stehen gelassen

Regelmässig weigern sich Taxifahrer in Basel, Kurzstrecken zu fahren – vor allem Chauffeure, die an Standplätzen warten. Als Konsequenz wechselt eine Kundin nun zu Uber.

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Nathalie Fuchs (28) hat genug von Taxifahrern, die Kurzstrecken verweigern. Sie will nur noch mit Uber fahren.

Nathalie Fuchs (28) hat genug von Taxifahrern, die Kurzstrecken verweigern. Sie will nur noch mit Uber fahren.

20 Minuten/las

«Es war zwei Uhr morgens und ich wollte ein Taxi am Bahnhof nach Hause nehmen. Ich wohne ja nicht weit, aber ich war kaputt», erinnert sich Nathalie Fuchs (28). Für die Strecke von knapp über einem Kilometer wollte aber keiner der anwesenden Taxifahrer die Baslerin mitnehmen, sagt sie. «Es rentiere nicht», so die Begründung der Taxifahrer. Das war vor einem halben Jahr.

Kürzlich probierte es Fuchs erneut. Bei strömendem Regen und ohne Schirm fragte sie gegen 21.30 Uhr beim vordersten Taxi am Standplatz am Bahnhof SBB, ob der Fahrer sie mitnehmen würde. Dieser habe sie zu einem Taxi weiter hinten geschickt, da er seine lange Wartezeit nicht mit einer Kurzstrecke vergeuden wollte. Doch der zweite Fahrer schickte sie auch weg. «Er hat nicht einmal von seinem Smartphone hochgeschaut», erzählt Fuchs und fügt an: «Ich wollte ja eigentlich Taxis unterstützen und das Gewerbe nicht kaputt machen. Aber nach diesen Erlebnissen fahre ich nur noch Uber.»

Zentralen verurteilen das Abweisen von Kunden

«Es besteht eine Transportpflicht gemäss Taxigesetz. Bei uns ist es ganz normal, auch diese Fahrten auszuführen», sagt Kurt Schaufelberger, Geschäftsführer der Taxi-Zentrale AG Basel. Er verstehe den Frust von potenziellen Kunden, die abgewiesen werden und versichert, dass ein solches Verhalten eines Fahrers «in keiner Art und Weise» toleriert würde. Einzelne unfreundliche Fahrer könnten nicht nur ihrer Firma, sondern auch der Branche schaden.

Ein Wechsel zu Uber versteht Schaufelberger indes nicht: «Ich möchte betonen, dass unsere Dienstleistung sowohl in Bezug auf Durchfahrten durch die Innerstadt als auch im Zusammenhang mit den elektronischen Bestellmöglichkeiten die höhere Flexibilität aufweist.»

Auch Felix Meyer, Geschäftsführer des 33er-Taxis, kann einen Wechsel auf Uber nicht nachvollziehen. «Uber ist illegal», sagt er. 33er-Taxis würden keine Kunden abweisen und könnten auch per App bestellt werden. Da spiele die Distanz keine Rolle. Für die Standplatz-Taxis sei die Lage eine andere: Diese müssten nach jeder Fahrt zurück zum Bahnhof und warten, bis sie wieder vorne sind.

Für Unia ist die Politik schuld

«Man kann normale Taxis nicht mit Uber vergleichen», so Roman Künzler von der Unia, dessen Team auch für das Taxi-Gewerbe zuständig ist. Uber würde gegen zahlreiche Gesetze verstossen und ohne Bewilligung gewerblich Personen in Privatautos transportieren. Taxifahrer hingegen hätten gesetzliche Auflagen zum Schutz Kunden, der Öffentlichkeit und den Arbeitnehmenden zu erfüllen.

«Gegen UberPop-Fahrer wird ein Strafverfahren eingeleitet, wenn die Polizei sie erwischt», so Künzler. Dies sei aber nicht genug, denn Uber nehme Taxifahrern trotzdem wichtige Kundschaft weg. Vielmehr müsse die Basler Regierung das Gesetz konsequent durchsetzen und Uber in seiner gegenwärtigen Form komplett verbieten.

Uber beschwichtigt

Rasoul Jalali, General Manager von Uber in der Schweiz, Österreich und Deutschland wehrt sich gegen die Aussage, Uber sei illegal. «Wir sind eine Technologie-Plattform und kein Transportunternehmen. Wir sorgen dafür, dass Angebot und Nachfrage möglichst effizient zusammenkommen.», sagt er.

Viele der ausschliesslich professionellen Fahrer auf UberX seien auch Taxifahrer. Diesen stehe es frei, mit Uber zusammen zu arbeiten, um durch die Vermittlungstechnologie mehr Aufträge zu erhalten und die langen Wartezeiten zu überbrücken, die so oft zu verständlichen Frustrationen führten, so Jalali.

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