Mildere StrafeTodesfahrer von Larissa Caviezel muss noch 17 Monate ins Gefängnis
Mehr als viereinhalb Jahre, nachdem P.F. die damals 26-jährige Larissa Caviezel bekifft bei einem Überholmanöver totfuhr, hat das Kantonsgericht seine Strafe abgeschwächt. Ins Gefängnis muss er trotzdem.
Michaela Schloz-Caviezel, Larissas Schwester, über das Urteil des Kantonsgerichts, das für sie ein «Riesenskandal» ist.
20min/Daniel KrähenbühlDas Kantonsgericht in Chur hat am Freitag das Urteil über P.F.* verkündet. Der 1977 geborenen Italiener hatte im Januar 2017 mit der dreifachen Menge des erlaubten THC-Gehalts im Blut in mit seinem Audi Q5 ein Überholmanöver gestartet. Dabei fuhr er mit 115 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde auf die Gegenfahrbahn, wo er mit dem Roller der damals 26-jährigen Larissa Caviezel kollidierte. Sie wurde über 40 Meter weggeschleudert und verstarb noch an der Unfallstelle.
F. wurde erstinstanzlich zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er focht das Urteil an, weshalb der Fall am Dienstag vor dem Kantonsgericht erneut behandelt wurde. Dieses hat das Urteil nun revidiert: F. wird nicht wie beim ersten Urteil wegen Tötung mit Eventualvorsatz verurteilt, sondern wegen fahrlässiger Tötung. Das Kantonsgericht legte 34 Monate Freiheitsstrafe fest, davon 17 unbedingt. Diese 17 Monate wird F. absitzen müssen, für den Rest beträgt die Probezeit drei Jahre. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 90 Franken und eine Busse von 300 Franken.
«Sind 17 Monate der Preis für das Leben meiner Tochter?»
«Ich bin überrascht vom Urteil und hätte gedacht, dass der Eventualantrag der Staatsanwaltschaft – 3 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe unbedingt – zum Urteil erhoben wird», sagt der Anwalt der Opferfamilie, Flurin von Planta. Jetzt müsse man die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten.
Larissas Familie war bei der Urteilverkündung wie schon am Prozess dabei. Vater Heinz Caviezel ist schockiert: «Für mich ist das Urteil ein Skandal», sagt er. Er könne die Einschätzung des Kantonsgerichts nicht nachvollziehen. «Ich schäme mich für das Verhalten, das die Kantonsrichter an den Tag gelegt haben.» Das Urteil sei ein Armutszeugnis. «Soll ich jetzt die 17 Monate als Preis nehmen für das Leben meiner Tochter?», sagt Caviezel.
* Name der Redaktion bekannt
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Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorge, Tel. 044 206 30 67
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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