«Tramfahrer weigern sich, diese Strecke zu fahren»

Aktualisiert

Mit Laser geblendet«Tramfahrer weigern sich, diese Strecke zu fahren»

Letzte Woche wurden zwei Tramchauffeure der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Opfer einer Laser-Attacke. Die BVB unternehme zu wenig, findet ein Wagenführer.

von
jes

Als «heisses Eisen» werde die Strecke der Tramlinie 3 schon bezeichnet: Seit geraumer Zeit sei es dort nämlich zu mehreren Blend-Attacken mittels Laserpointern gekommen, erzählt ein Tramchauffeur, der bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) tätig ist. Mindestens ein BVB-Mitarbeiter sei dadurch bereits verletzt worden.

Dabei ist es nicht das erste Mal, dass die Strecke der Tram-Linie 3 über die Grenze nach Saint-Louis (F) für Diskussionsstoff sorgt. Im vergangenen Jahr kam es bereits zu Steinwürfen gegen die Scheiben der Trams, weswegen auf dem Streckenabschnitt zeitweise Sicherheitspersonal eingesetzt wurde. Die Laser-Angriffe bringen nun aber das Fass zum überlaufen: «Die Situation ist dermassen prekär, dass sich Tramfahrer inzwischen weigern, diese Strecke zu befahren», so der BVB-Angestellte gegenüber 20 Minuten.

Dieser ist nun auch der Meinung, dass die BVB zu wenig unternehme, um den Attacken entgegen zu wirken: «Das Problem wird totgeschwiegen. Ich persönlich kenne zwei Chauffeure, die angegriffen wurden, einer von ihnen trug eine Verletzung am Auge davon. Im schlimmsten Fall können Betroffene durch diese Angriffe langfristig erblinden.»

BVB besitzt Kenntnis

Man wisse über die Vorfälle bescheid, so Benjamin Schmid, Mediensprecher der BVB: «Aus der vergangenen Woche sind uns zwei Fälle bekannt, bei denen unser Fahrpersonal mit Laserpointern angegriffen wurde.», Gemeinsam mit den geschädigten Mitarbeitern sei man nun dabei, Anzeige zu erstatten.

Erste Massnahmen wurden bereits ergriffen: «Die Begleitung der Fahrzeuge durch Sicherheitspersonal wird umgehend erhöht. Gleichzeitig intensiviert die BVB gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Kantons den Kontakt mit den zuständigen französischen Behörden. Die Sicherheit unserer Fahrgäste und der Mitarbeitenden hat nach wie vor höchste Priorität», sagt er. Überdies sei die Leitstelle befugt, bei weiteren Vorfällen den Betrieb sofort einzustellen, so Schmid weiter.

«Blendung kann zu schweren Unfällen führen»

Die Zweckentfremdung von Laserpointern stelle eine erhebliche Gefahr dar, erklärt René Gsell, Kriminalkommissär der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. «Bei Blendung anderer Menschen zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen wegen (versuchter) Körperverletzung nach sich. Wird der Laserstrahl auf Verkehrsteilnehmer gerichtet, kann die Blendung zu schweren Unfällen führen, für die der Nutzer sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich haftet», so Gsell.

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