AGB-Änderung – jetzt kann dein Handy-Abo plötzlich teurer werden

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Swisscom, Sunrise, SaltTrotz laufendem Vertrag – jetzt kann dein Handy-Abo plötzlich teurer werden

Der Konsumentenschutz tobt wegen AGB-Änderungen der Mobilfunk-Anbieter. Jetzt droht eine Preisspirale und die Kundinnen und Kunden können sich nicht wehren – vorzeitige Kündigungen sind wegen der neuen Klausel nicht möglich.

Swisscom kann ab Juni plötzlich mehr pro Monat verlangen, vorzeitige Vertragskündigungen sind nicht möglich.
Das schreibt die Swisscom in ihre neue AGB und informiert derzeit Kundinnen und Kunden über die Änderung.
Besonders störend findet Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, dass die Swisscom allfällige Preiserhöhungen mittels Kleingedrucktem an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) koppeln will.
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Swisscom kann ab Juni plötzlich mehr pro Monat verlangen, vorzeitige Vertragskündigungen sind nicht möglich.

20min/Anna Bila

Darum gehts

  • Die Swisscom will ihre Preise an den Landesindex der Konsumentenpreise anpassen.

  • Jetzt könnten andere folgen und die Preise ständig weiter hochschaukeln.

  • Der Konsumentenschutz befürchtet eine endlose Preistreiberei.

Die Swisscom verschickt derzeit Schreiben mit brisantem Inhalt. Der Anbieter passt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den 1. Juni an. Neu will er die Preise infolge der Teuerung anpassen dürfen. Dabei will sich die Swisscom am Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) orientieren.

Für den Konsumentenschutz (SKS) ein Skandal, wie Geschäftsleiterin Sara Stalder zu 20 Minuten sagt. «Damit wird die Swisscom zum Teuerungstreiber», so Stalder.

Konsumentenschutz befürchtet Preisspirale

Denn: Telekommunikationsdienstleistungen sind im LIK enthalten (siehe Box). Wenn die Swisscom nun die Preise erhöht, habe das eine selbstverstärkende Wirkung. «Dann steigt der LIK, worauf die Swisscom die Preise noch mehr erhöhen kann. Das gibt eine Spirale nach oben», so Stalder.

Das ist der Landesindex der Konsumentenpreise

Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) misst die Teuerung der Konsumgüter in der Schweiz. Er soll abbilden, wie viel die Konsumgüter teurer oder günstiger geworden sind. Darin enthalten sind etwa Nahrungsmittel, Wohnen und Energie, Kleider, Verkehr, Unterricht, Restaurants und Hotels sowie Telekommunikationsdienstleistungen.

Da Swisscom über die Änderung informiert, sei es schwierig, später dagegen zu klagen. «Damit schützt sich die Swisscom schon im Vorhinein und gibt sich einen Freipass, die Preise regelmässig zu erhöhen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen», so Stalder.

Aktuell plant die Swisscom noch keine Preiserhöhung, wie eine Sprecherin sagt. Die AGB-Änderung sei eine Vorsichtsmassnahme, damit die Swisscom die Möglichkeit hätte, um die Preise im Rahmen anzupassen, den der LIK vorgibt. Der Anbieter kann jetzt die Abo-Gebühr einmal pro Jahr trotz laufenden Vertrags erhöhen, ohne dass vorzeitige Vertragskündigungen möglich wären.

Jetzt könnten weitere Firmen dem Beispiel von Swisscom folgen

Nur noch bis Juni gilt wegen der neuen AGB ein Sonderkündigungsrecht. Doch es gebe keine Möglichkeit, dem System zu entkommen, so Stalder. Denn auch Salt hat eine solche Passage in den AGB, bei Sunrise gilt eine mögliche Preiserhöhung aufgrund der Teuerung ab 2024. Besonders störend findet Stalder aber: «Die Swisscom als Unternehmen, das mehrheitlich dem Bund gehört, sollte mit gutem Beispiel vorangehen.»

Bei welchem Anbieter bist du?

Telekommunikationsdienstleistungen machen im LIK-Warenkorb zwar nur knapp 2,7 Prozent aus. Doch nun könnten weitere Firmen auf den Geschmack kommen und Preiserhöhungen mittels Kleingedrucktem an den LIK koppeln, etwa für Weiterbildung oder Hotelübernachtungen. «Dann schaukeln sich gegenseitig die Preise hoch», befürchtet Stalder.

Sie appelliert an die Swisscom, die AGB-Klausel zu streichen – doch der Anbieter will auf Anfrage daran festhalten, Sunrise und Salt reagierten innerhalb der gegebenen Frist nicht auf eine Anfrage von 20 Minuten.

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