Banken-BesetzungenUBS lässt Milde walten mit Klima-Aktivisten, Staatsanwaltschaft nicht
Im Juli 2019 besetzten Klima-Demonstranten den Eingang zur Bank UBS in Basel. Seit Dienstag wehren sich fünf des Landfriedensbruchs beschuldigte Aktivisten vor dem Basler Strafgericht.
Am Dienstag war der Auftakt zu den Prozessen gegen fünf Klima-Aktivisten, die bei einer Protestaktion im Juli 2019 den Eingang der UBS in Basel blockierten.
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Im Juli 2019 blockierten Klima-Aktivisten den Eingang der UBS in Basel.
Gegen die Aktivisten wurden Strafanzeigen eingereicht.
Mit der UBS haben zahlreiche Aktivisten einen Vergleich unterzeichnet.
Gegen die Strafbefehle der Basler Staatsanwaltschaft wehren sich jetzt fünf Personen mittels Einsprachen.
Vor dem Strafgericht Basel-Stadt wehren sich seit Dienstag fünf Aktivisten gegen von der Basler Staatsanwaltschaft im Dezember 2019 erlassene Strafbefehle. Am 8. Juli 2019 hatten sie als Teil einer Gruppe in Basel den Haupteingang der UBS am Aeschenplatz blockiert. Auf die Demonstration gegen klimaschädliche Investitionen der Schweizer Grossbanken reagierte die UBS mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Nötigung. Die Besetzung wurde geräumt, 19 Personen wurden verhaftet.
Den Beschuldigten werden im Rahmen dieses Einspruchsverfahrens Sachbeschädigung, Nötigung, Haus- und Landfriedensbruch vorgeworfen. Zwei Deutschen im Alter von 22 Jahren droht eine Freiheitsstrafe von 150 Tagen mit zweijähriger Bewährung, den drei aus der Schweiz stammenden 23-, 27- und 55-jährigen Beschuldigten Geldstrafen von 120, 140 respektive 150 Tagessätzen zu 30 Franken.
UBS hat sich mit den Beschuldigten geeinigt
Während sich die UBS und die Beschuldigten in einem Vergleich einigten und die UBS in der Folge die Strafanträge zurückgezogen hat, hielt die Staatsanwaltschaft an einer Beurteilung der angeklagten Offizialdelikte durch das Strafgericht fest. Über den Inhalt des Vergleichs hatten die Parteien Stillschweigen vereinbart. Von Seiten des «Collective Climate Justice» hiess es, die Aktivisten hätten sich «angesichts der massiven Strafanträge der Staatsanwaltschaft und der aktuellen Praxis des Basler Strafgerichts» auf den Vergleich mit der UBS eingelassen. Zum Prozessauftakt standen die Beschuldigten noch gemeinsam vor der Einzelrichterin Susanne Nese (SP), Einzelbefragungen werden ab dem zweiten Verhandlungstag durchgeführt.
Die Verteidigungen beantragten an diesem Dienstagmorgen allesamt, die Strafbefehle wegen mangelhafter Abklärung der Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. So klage die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten in einer Mittäterschaft an, deren Verfahren würden aber einzeln geführt. Weiter wurde moniert, dass der bei der Aktion entstandene Sachschaden – wenn überhaupt einer entstand – nicht belegt wurde.
Ein Strafbefehl hätte daher gar nicht erst erfolgen dürfen. Die Rückweisungsanträge gründeten aber auch auf der angesprochenen Praxis des Strafgerichts Basel-Stadt, wonach der Tatbestand des Landfriedensbruchs wieder einmal dazu herhalten soll, politischen Aktivismus zu kriminalisieren. Die Vertretungen zogen damit eine Parallele zu den Basler Nazifrei-Prozessen, wonach die blosse Anwesenheit an einer Demo, bei der es zu Ausschreitungen kam, zur Verurteilung wegen Landfriedensbruchs reiche.
Gericht stärkt Staatsanwaltschaft den Rücken
Richterin Nese hatte jedoch alle Anträge zur Rückweisung der Strafanträge an die Staatsanwaltschaft abgewiesen. «Das Gericht ist der Meinung, die Sachverhalte sind ausreichend geklärt», sagte sie zur Begründung. «Wir haben Foto- und Videodokumentationen der Aktion. Es ist nun mal eine Tatsache, dass Sie vor Ort waren. Sie waren auch erkennbar als Teil der Gruppe», sagte sie zu den Beschuldigten.
Da sie für die im Grunde einzeln geführten Strafbefehlsverfahren als Einzelrichterin fungiere, sei es möglich, die Frage der Mittäterschaft zusammenzulegen. «Die Einheitlichkeit ist gewährleistet, weil alle Fälle von der gleichen Richterin beurteilt werden», so Nese. Und Puncto Landfriedensbruch wies die Richterin darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der Situation des 8. Juli 2019 zu dieser Einschätzung gekommen ist: «Dagegen ist nichts einzuwenden», sagte sie. Es sei aber eine andere Frage, ob der Tatbestand auch erstellt ist. «Und das soll jetzt das Verfahren klären.» Die Urteile sind für den 22. Januar zu erwarten.