Strafgericht BS – Unfalltod von Martin Vosseler – Gericht spricht Lastwagenfahrer frei

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Strafgericht BSUnfalltod von Martin Vosseler – Gericht spricht Lastwagenfahrer frei

Die Staatsanwaltschaft hatte den Chauffeur der fahrlässigen Tötung per Strafbefehl schuldig gesprochen. Die Verteidigung kritisierte dieses Vorgehen, das Gericht gab ihr recht.

Am 23. Oktober 2019 wurde gegen 9.35 Uhr ein Velofahrer bei einem Verkehrsunfall in Basel tödlich verletzt.
Die Identität des Opfers war zunächst unbekannt.
Später stellte sich heraus, dass es sich um den Umweltaktivisten Martin Vosseler handelt.
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Am 23. Oktober 2019 wurde gegen 9.35 Uhr ein Velofahrer bei einem Verkehrsunfall in Basel tödlich verletzt.

20min/Steve Last

Darum gehts

Im Oktober 2019 kam der Umweltaktivist Martin Vosseler bei einem Verkehrsunfall in Basel ums Leben. Er war auf dem Velo unterwegs und wurde von einem Lastwagen überrollt und getötet. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erliess gegen den heute 64-jährigen Lastwagen-Chauffeur einen Strafbefehl und sprach ihn der fahrlässigen Tötung schuldig – hinzu kommen Rechtskosten von über 17’000 Franken. Der Chauffeur wehrte sich dagegen, der Fall wurde am Montag vor dem Strafgericht verhandelt.

Das Einzelgericht folgte den Argumenten der Verteidigung und sprach den Lastwagenfahrer kostenlos frei. Es sei davon auszugehen, dass Vosseler versucht habe, den Lastwagen rechts zu überholen – «aus welchen Gründen auch immer». Dabei sei er eigenverschuldet gestürzt. Ob er mit dem Rad im Gleis hängen blieb oder seine vom Lenker hängende Tasche etwas damit zu tun hatte, müsse offenbleiben. Auf jeden Fall habe der Lastwagenfahrer keine Möglichkeit gehabt, den Unfall zu verhindern. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht könne man ihm nicht anlasten.

Strafbefehl hätte nicht ausgestellt werden dürfen

Die Verteidigung kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und bekam auch hier recht. «Die Voraussetzung für einen Strafbefehl war nicht ansatzweise erfüllt», urteilte das Gericht. Der Strafbefehl ist gewissermassen eine Verurteilung ohne Gericht, die von der Staatsanwaltschaft ausgestellt wird. Weil das weniger aufwändig ist als eine Gerichtsverhandlung, entlastet es das Justizsystem. Allerdings müssen dafür gewisse Umstände gegeben sein, etwa ein Geständnis oder eine ausreichende Klärung des Sachverhalts.

Keines von beidem konnte das Gericht am Montag feststellen. Obwohl es dem Beschuldigten leidtut und der Unfall ihn bis heute belastet, hatte er nie gestanden, eine Straftat begangen zu haben. Zudem ging die Staatsanwaltschaft davon aus, der Lastwagenfahrer habe Vosseler mindestens abgedrängt, wenn nicht abgeschossen. Dafür gibt es aber keine Beweise, nicht einmal Hinweise.

Vielmehr stellte das Gericht auf Zeugenaussagen ab, gemäss derer Vosseler den Lastwagen eingeholt und zu überholen versucht haben muss. Denn der Lastwagen hatte an der Kreuzung zuerst Grün und bog demnach zuerst in die Strasse ein, wo es zum Unfall kam. Allerdings war er gemäss Fahrtenschreiber nur mit 23 Kilometern pro Stunde unterwegs. Für ein Velo war es so ein Leichtes, zu ihm aufzuschliessen. Damit habe der Chauffeur «auf keinen Fall rechnen müssen», so das Gericht.

Das Leid, das bleibt

Die Familie von Martin Vosseler hatte dem Lastwagenfahrer bereits bei der Abdankungsfeier für den getöteten Umweltaktivisten vergeben. «Wir sind ohne Groll», hiess es während der Zeremonie. Der Chauffeur sagte am Montag aus, er habe sich seit dem Unfall nicht mehr in einen Lastwagen gesetzt und sei zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Für den Verteidiger war klar, dass sein Mandant ebenfalls ein Opfer des Unfalls ist. «Es ist eine riesige Tragödie, die zwei Menschen ins Unglück stürzte», sagte er. Nun auch die Befreiung vor Gericht für den 64-Jährigen: «Sie werden es nie vergessen, aber ich hoffe, Sie können sich einigermassen erholen», schloss der Richter die Verhandlung.

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