«Finde das asozial»Ungeimpfte Bühler-Angestellte sollen Tests selber bezahlen
Angestellte, die nicht geimpft sind, sollen einen Teil der Testkosten selber übernehmen. Laut Seco und Gewerkschaften dürften sie nicht einmal zum Test verpflichtet werden. Die Firma rudert zurück.
Darum gehts
Die Bühler Group, ein international tätiger Grosskonzern mit Sitz in Uzwil, will gemäss einem internen Schreiben ein striktes Testkonzept einführen.
Geimpfte Mitarbeitende müssten einmal zum Test, ungeimpfte dreimal. Zwei Tests pro Woche müssten ungeimpfte Angestellte selber bezahlen.
Für verpflichtende Tests und das Abwälzen von Kosten auf die Mitarbeitenden fehlt derzeit aber eine rechtliche Grundlage.
Nun will das Unternehmen erst weitere Entscheide des Bundesrats abwarten.
Die Bühler AG mit Sitz in Uzwil SG (siehe unten) hat die Belegschaft vergangenen Freitag darüber informiert, dass im September mit regelmässigen Tests begonnen werden soll. Wer geimpft ist, muss einmal pro Woche zum Test, Ungeimpfte gleich dreimal.
Ein Test pro Woche wird gemäss einem internen Schreiben, das 20 Minuten vorliegt, über das Bühler-Testprogramm abgedeckt. «Die übrigen Kosten müssen vom Arbeitnehmenden getragen werden», heisst es darin. Dank dieser Massnahme will die Unternehmung die Maskenpflicht in Innenräumen aufheben können. Das heisst: Ungeimpfte zahlen für zwei Tests pro Woche selbst.
S. K.* arbeitet bei der Bühler und ist selber ungeimpft. «Mir ist die Impfung derzeit einfach noch nicht sicher genug, ich will kein Risiko eingehen», sagt K. Über die Mitteilung vom Freitag hätten er und viele weitere Bühler-Mitarbeitende sich extrem genervt: «Für mich ist es einfach ein weiterer Versuch, den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass sich mehr Menschen impfen lassen – unabhängig davon, ob sie das wirklich wollen oder nicht.»
«Personen, die sich nicht impfen lassen können, werden diskriminiert»
K. selber würde die Kosten bezahlen – bei acht Selbsttests pro Monat belaufen sie sich auf ungefähr 50 Franken. «Was für mich aber überhaupt nicht geht, ist, dass auch Mitarbeitende, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, die zusätzlichen Testkosten übernehmen sollen. Das finde ich asozial diesen Personen gegenüber.»
Für K. stellt sich auch die Frage, ob ein Testzwang überhaupt legal sei. «Kurz nach Erhalt der Mitteilung haben sich mehrere Mitarbeitende mit Gewerkschaften in Verbindung gesetzt. Dort hiess es, dass unser Arbeitgeber mit diesem Vorgehen wohl nicht durchkommen wird.»
Testzwang laut Gewerkschaft illegal
Das bestätigt Mathias Regotz, Leiter Interessens- und Vertragspolitik bei der Gewerkschaft Syna: «Es ist nicht legal, wenn eine Firma ihre Mitarbeitende zu regelmässigen Tests verpflichtet, da es für den Arbeitgeber keine rechtliche Grundlage zum Testzwang gibt.» Der Arbeitgeber habe aus Datenschutzgründen kein Recht, überhaupt zu wissen, wer geimpft, genesen oder getestet ist. «Daher darf er auch nicht zwischen diesen Kategorien von Arbeitnehmenden unterscheiden», sagt Regotz.
Vorsichtiger drückt es Roger Rudolph, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, aus: «Ob, beziehungsweise in welchen Fällen verpflichtendes repetitives Testen und das Abwälzen von Testkosten auf ungeimpfte Mitarbeitende rechtlich zulässig ist, lässt sich derzeit nicht abschliessend beantworten, weil die Rechtslage unklar ist und eine klärende Rechtsprechung fehlt.» Sprich: Im Streitfall müssten sich Mitarbeitende gegen den Testzwang und die Kostenübernahme wehren und dann hätte ein Gericht darüber zu befinden.
Seco: Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass Mitarbeitende sich testen lassen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält in einem Leitfaden fest, dass Arbeitgeber nicht verlangen können, dass sich die Mitarbeitenden testen lassen. «Das Testen auf Erkrankungen am Arbeitsplatz ist eine medizinische Handlung, die der Arbeitgeber nur dann durchführen lassen kann, wenn Hinweise auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Mitarbeitenden aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit vorliegen.»
Das bestätigt auch das Bundesamt für Gesundheit: «Das Testen ist grundsätzlich freiwillig», sagt Mediensprecherin Simone Buchmann. Und weiter: «Der Bund übernimmt die Kosten für das repetitive Testen. Deshalb ist es nicht möglich, die Kosten auf die Mitarbeitenden abzuwälzen. Das Testkonzept muss zudem vom Kanton genehmigt werden.»
Bühler krebst zurück
Die Bühler AG betont auf Anfrage, dass sie beim Schutz der Mitarbeitenden einen «sehr proaktiven Ansatz» verfolge. Dazu gehöre auch das neue Testkonzept mit drei verpflichtenden Testungen pro Woche für ungeimpfte Mitarbeitende und einer Testung für Geimpfte. «Uns geht es darum, alle zu integrieren, alle sollen gemeinsam zur Sicherheit am Standort beitragen, sei es durch das Impfen oder durchs häufigere Testen», sagt Christof Oswald, Head of Human Resources bei der Bühler Group.
Auf die Kritik des angekündigten Testprogramms angesprochen, gibt sich Bühler nun zurückhaltender.
Was die Finanzierung angeht, wolle die Firma erst weitere Entscheide des Bundesrats abwarten. «Nach den Aussagen von Bundesrat Alain Berset in der Arena vom 27. August muss für unser Testkonzept für die nächsten Monate erst Klarheit zur Finanzierung bestehen. Wir erwarten diesen Freitag, 3. September, via Swissmem und die Bundesbehörden weitere Informationen, wie die Teststrategie des Bundes und deren Finanzierung für die kommenden Monate aussehen wird», sagt Oswald. Vorläufig ändere sich also nichts für die Mitarbeitenden: «Wir warten den Entscheid des Bundes zur weiteren Finanzierung ab und entscheiden dann, wie wir die neue Teststrategie ausrollen», sagt Oswald.
Die Kosten für sämtliche bisherigen Schutzmassnahmen an Schweizer Firmenstandorten belaufen sich laut Oswald bisher auf eine Million Franken. «Diese Kosten wurden von Bühler bisher vollständig finanziert.» Das solle auch so bleiben. Nach der Aussage im Schreiben vom Freitag, ungeimpfte Mitarbeitende müssten einen Teil der Kosten selber übernehmen, wartet die Firma also erst den kommenden Finanzierungsentscheid des Bundes ab.
International tätiger Grosskonzern
Die Bühler AG mit Sitz in Uzwil ist ein international tätiger Schweizer Technologiekonzern. Im Jahr 2020 erwirtschafteten rund 12'500 Mitarbeitende einen Umsatz von 2,7 Milliarden Schweizer Franken. Das Schweizer Familienunternehmen ist weltweit in 140 Ländern tätig und hat ein globales Netzwerk von 100 Servicestationen, 33 Produktionswerken und Anwendungszentren an 24 Standorten. Gemäss eigenen Angaben essen täglich zwei Milliarden Menschen Lebensmittel, die auf Anlagen von Bühler hergestellt wurden.
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