«Warten wir ab»Untermieten-Streit: Studi-WG zittert vor Mietrechts-Abstimmung
Eine Immobilien-Verwaltung verweigert einer Dreier-WG in Basel die unbefristete Untermiete. Sie will zuerst den Volksentscheid dazu abwarten. «Nicht zulässig», sagt eine Mietrechtsexpertin dazu.
Darum gehts
Am 24. November stimmt die Schweiz über strengere Regeln für die Untermiete ab. Während die Befürworter damit Missbräuche bekämpfen wollen, sehen die Gegner die WG als Wohnform in Gefahr.
Was bei einem Ja auf WGs zukommen könnte, zeigt ein aktueller Fall aus der Stadt Basel. Einer Dreier-WG verweigerte die Immo-Verwaltung vorerst die unbefristete Untermiete – mit Verweis auf die anstehende Abstimmung.
Laut Mietrechtsexpertin Sarah Brutschin ist das Vorgehen der Verwaltung nicht zulässig: «Erfüllt die Untermiete die Vorgaben, ist die Untervermietung ein – nötigenfalls auch durchsetzbares – Recht der Mieterschaft.»
Während sich der Mieterinnen- und Mieterverband in seinen Befürchtungen bestätigt sieht, betont der Hauseigentümerverband, dass WGs auch in Zukunft möglich sein werden.
Kasimir K. blickt dem 24. November mit Sorge entgegen. Dann entscheidet die Schweiz, ob sie die Regeln für die Untermiete verschärfen will. Er befürchtet: Ein Ja könnte für die Dreier-WG des 23-Jährigen in der Stadt Basel das Aus bedeuten.
«Die befristete Untermiete ist ein willkommenes Instrument, um uns in zwei Jahren in eine Situation zu bringen, in der wir uns die Wohnung nicht mehr leisten können und zum Auszug gezwungen sind», sagt K.
Das würde sich bei der Untermiete ändern
Am 24. November stimmt die Schweiz über schärfere Regeln für die Untermiete ab. Damit sollen Missbräuche verhindert werden. Bei einem Ja bräuchte ein Mieter künftig die schriftliche Zustimmung der Vermieterin. Wenn die Untermiete länger als zwei Jahre dauert, kann der Vermieter diese verbieten. Bei einem Verstoss, sprich einer unzulässigen Untervermietung, kann den Mieter die Wohnung innert 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung gekündigt werden.
Vor etwas über einem Jahr zog der gelernte Landwirt und Arbeitsagoge mit einem Freund, der studiert, in die 3-Zimmer-Wohnung ein: «Es war aber von Anfang an klar, dass es jemand Drittes braucht», sagt K, der politisch in der linken Partei «BastA!» aktiv ist. Im Herbst zog ein neuer Untermieter, ebenfalls Student, in die WG ein, anders als sein Vorgänger unbefristet – zumindest war dies der Plan.
Verwaltung schickt befristeten Vertrag
Doch die Immobilienverwaltung der Studenten-WG stellte sich quer. Im Schreiben, das 20 Minuten vorliegt, ist von einer auf ein Jahr befristeten Untermiete die Rede.

Die Korrespondenz mit der Vermieterin hat Kasimir K. in einem Ordner abgelegt. Die Verwaltung reagierte nicht auf eine Anfrage von 20 Minuten.
20min/Taddeo Cerletti«Das muss ein Fehler sein», dachte sich K. Doch er irrte sich, wie eine telefonische Nachfrage ergab: Die Mitarbeiterin der Gribi Bewirtschaftung AG habe ihm mitgeteilt, dass die Verwaltung die Untermiete grundsätzlich nur für ein Jahr bewillige. In einer Mail, die darauf Bezug nimmt, bittet die Verwaltung darum, die Volksabstimmung vom 24. November abzuwarten.
«Das ist nach geltendem Recht nicht zulässig», empört sich K. Er wandte sich an den Mieterinnen- und Mieterverband und prüfe den Gang vor die Schlichtungsstelle. Die Verwaltung nahm auf Anfrage von 20 Minuten keine Stellung zum Fall.

Die Gribi Bewirtschaftung AG verweigert ihren Mietern vorerst die unbefristete Untermiete. Die Vermieterin will abwarten, ob sich das Stimmvolk am 24. November entscheidet, die Regeln für die Untermiete zu verschärfen.
ScreenshotDort hätte er laut Anwältin und Mietrechtsexpertin Sarah Brutschin gute Chancen: «Erfüllt die Untermiete die gesetzlichen Vorgaben, ist die Untervermietung ein – nötigenfalls auch durchsetzbares – Recht der Mieterschaft.»
Die Befristung auf ein Jahr sei nicht zulässig und lasse sich auch nicht mit der anstehenden Abstimmung begründen. Brutschin geht davon aus, dass sich bei einem Ja die Fälle häufen würden, wo die Untermiete nur für zwei Jahre erlaubt würde.
Mieterverband: «Vermieter nutzen Machtposition aus»
Beim Mieterinnen- und Mieterverband rennt K. mit seinem Anliegen offene Türen ein: «Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, dass die Vermieter bereits heute ihre Machtposition ausnutzen, was sich noch verstärken soll», sagt Michael Töngi, Vize-Präsident des Verbands und Nationalrat der Grünen.
Mieter hätten es oft mit anonymen, renditegetriebenen Verwaltungen zu tun, die ihnen das Leben schwer machten: «Diese Verzögerungstaktik enttarnt den Plan der Immobilien-Lobby: Mit dem Abbau des Mieterschutzes wollen sie neue Gründe, um Untermiete willkürlich abzulehnen. Beim kleinsten Fehler stehen die Mieter innerhalb von 30 Tagen auf der Strasse», so Töngi.
Was findest du? Braucht es strengere Regeln für die Untermiete?
Gregor Rutz, HEV-Präsident: «WGs bleiben möglich»
Gregor Rutz ist Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) Schweiz und ein Befürworter der Vorlage: «WGs bleiben selbstverständlich nach wie vor möglich – an den Bedingungen ändert sich nichts», sagt der SVP-Nationalrat.
Bereits heute sei es, etwa in der Stadt Zürich, möglich, die Untermiete nur befristet zuzulassen und eine schriftliche Zustimmung einzufordern. Bei einem Ja wäre künftig die schriftliche Zustimmung obligatorisch: «Damit herrscht Klarheit und Rechtssicherheit», sagt Rutz. Auch nachher seien unbefristete Verträge noch möglich.
Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?
Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.