Datenschützer Adrian Lobsiger«Unternehmen können nicht eigenmächtig einen Impfausweis verlangen»
Was, wenn Airlines oder Restaurants in Zukunft einen Blick ins Impfbüchlein werfen wollen, bevor sie Gäste einlassen? Gemäss Datenschützer Adrian Lobsiger wäre das problematisch und möglicherweise illegal.
Darum gehts
In der Schweiz ist keine Impfpflicht vorgesehen.
Es wird aber darüber debattiert, ob Unternehmen Kunden abweisen dürfen, die nicht geimpft sind.
Adrian Lobsiger findet, das würde gegen das Datenschutzgesetz verstossen.
Bundesrat und BAG betonen seit Monaten, dass es in der Schweiz auch gegen das Coronavirus keine Impfpflicht geben wird. Aber was wäre, wenn sich Firmen wie Airlines oder Restaurants entscheiden, ihren Service nur Geimpften anzubieten? Schliesslich herrscht in der Schweiz Vertragsfreiheit. Doch so einfach ist es nicht, wie Datenschützer Adrian Lobsiger im Interview mit «Blick» erklärt.
Und Lobsiger spricht Klartext: «Private Unternehmen sollen nicht eigenmächtig verlangen, dass alle Kunden ein Smartphone mit Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel einen digitalen Impfausweis, vorweisen – etwa um in einen Betrieb zu gelangen.»
Die Seuchenbekämpfung sei Aufgabe des Staates und nicht von Privaten. Wohl dürfen Betriebe einzelne Gäste abweisen, aber eine systematische Überprüfung von physischen und elektronischen Impfausweisen ist eher nicht möglich. «Ich bin der Meinung, dass das gegen das Datenschutzgesetz verstossen würde», so Lobsiger zum «Blick».
Möglich wäre eine solche Regelung, wenn auf der gesetzlichen Ebene festgelegt würde, dass nur ein Flugzeug oder Restaurant betreten darf, wer gegen das Coronavirus geimpft ist.
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Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
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Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Hotline bei Angststörungen und Panik, 0848 801 109
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Dargebotene Hand, Tel. 143