«Rütli-Bomber»Urbaniok bedroht - 21 Monate Haft
Früher wurde er zu Unrecht als «Rütli-Bomber» vorverurteilt. Doch nun hat der Beschuldigte den Gerichtspsychiater Frank Urbaniok bedroht. Dafür muss er für 21 Monate ins Gefängnis.

Wurde bedroht: Star-Psychiater Frank Urbaniok.
Am Mittwoch musste sich ein nicht alltäglicher Beschuldigter vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der heute 42-jährige Mann war nicht nur ein langjähriges Mitglied der französischen Fremdenlegion, sondern auch der Freund der berüchtigten und inzwischen verwahrten Parkhausmörderin Carolinie H. und sorgte als angeblicher «Rütli-Bomber» schon vor mehreren Jahren landesweit für Schlagzeilen. Allerdings kam heraus, dass er zehn Monate lang zu Unrecht als vermeintlicher Terrorist in Untersuchungshaft verbracht hatte. Der Vorwurf eines Bombenanschlags vom 1. August 2007 auf der Rütliwiese liess sich schlicht nicht nachweisen.
Als Stalker eingeklagt
Der Beschuldigte wurde vor über einem Jahr erneut in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er in Zürich im Gefängnis. Laut Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hatte der Beschuldigte im Herbst 2012 und Frühjahr 2013 mehrere Personen mittels anonymen E-Mails massiv bedroht. Zu den Opfern gehörte nicht nur der bekannte Gerichtspsychiater Frank Urbaniok, sondern auch ein Zürcher Kantonspolizist samt Familie sowie eine Staatsanwältin des Kantons Zürich. Laut Anklage hatte der Irisch-Japaner ebenfalls eine Ex-Freundin erheblich gestalkt und sollte dafür für 26 Monate hinter Gitter.
Jegliche Aussage verweigert
Vor Gericht verweigerte der immer noch inhaftierte Beschuldigte jegliche Aussage. Gemäss dem zuständigen Staatsanwalt war der bärtige und ungepflegt wirkende Mann überlegt sowie zielgerichtet vorgegangen. Er hatte laut Anklage mittels nachgestellten Absenderadressen aus Rache gehandelt. Einerseits gegen Personen, die gegen ihn einst Zwang ausgeübt hatten. Andererseits auch gegen den Psychiater Urbaniok, der nach eigenen Angaben nie mit dem Täter «irgendetwas zu tun gehabt» hat.
26 Monate Haft verlangt
Der zuständige Staatsanwalt sah den nicht geständigen Elektromonteur als überführt an. Auch wegen den grammatikalischen Mängeln des Beschuldigten, der in seinen Schreiben immer wieder durch die gleichen Kommafehler und einen notorisch falsch gewählten Akkusativ aufgefallen war. Er forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten. Er setzte sich auch für eine psychiatrische Behandlung des Mannes ein. Der Verteidiger plädierte dagegen im Hauptantrag mangels Beweisen auf einen vollen Freispruch.
Bald wieder frei
Das Gericht kam bei den meisten Droh-Mails gegen Urbaniok, den Polizeibeamten und die Staatsanwältin zu Schuldsprüchen. Im Gegensatz zu den Vorwürfen bei der Ex-Freundin, deren Belastungen zu geringfügig ausgefallen seien. Der vorbestrafte Beschuldigte wurde aufgrund eines nicht mehr leichten Verschuldens zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Da er bereits fast 400 Tage davon verbüsst hat, kommt er in den nächsten Tagen voraussichtlich wieder frei. Er wurde verpflichtet, Frank Urbaniok ein Schmerzensgeld von 1000 Franken zu bezahlen. Da zwei Gutachten eine schwere psychische Störung beim Beschuldigten verneint hatten, verzichtete das Gericht auf die Anordnung einer Massnahme. Bei Rechtskraft des Urteils muss der Beschuldigte allerdings mit der Ausschaffung aus der Schweiz rechnen.