VerhüllungsverbotBusse bis zu 1000 Franken – so sieht das neue Burka-Verbot aus
Die Umsetzung des Verhüllungsverbots steht fest. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den Gesetzesentwurf angenommen.
Darum gehts
Das Gesetz zum Verhüllungsverbot steht fest.
Wer sein Gesicht so verhüllt, dass die Gesichtszüge nicht erkennbar sind, riskiert eine Busse von bis zu 1000 Franken.
Es gibt jedoch Ausnahmen bei gewissen Anlässen und zum Schutz der Gesundheit.
Die Umsetzung des Verhüllungsverbots steht fest. Die 2021 angenommene Volksinitiative verankerte das Verbot in der Verfassung, woraufhin der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegte.
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat dem Entwurf mit 151 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen zugestimmt. Alle Minderheitsanträge zu Änderungen bezüglich Formulierung, Bussgeldhöhe und Ausnahmeregelungen wurden abgelehnt.
Busse bis 1000 Franken – mit Ausnahmen
Gemäss dem neuen Gesetz ist es verboten, das Gesicht an öffentlichen und privaten Orten, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, so zu verhüllen, «dass die Gesichtszüge nicht erkennbar sind». Bei Verstoss droht eine Busse von bis zu 1000 Franken.
Es gibt jedoch diverse Ausnahmeregelungen. So gilt das Verbot beispielsweise nicht in Gottesdiensten, bei einheimischen Bräuchen, bei Theateraufführungen sowie für Verhüllungen zum Schutz der Gesundheit oder aus klimatischen Gründen.
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