Erstmals Verstoss gegen Burkaverbot geahndet

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VerhüllungsverbotErstmals Verstoss gegen nationales Burkaverbot geahndet

Seit Anfang Jahr ist es in der Schweiz verboten, sein Gesicht zu verhüllen. Eine Frau hat sich im Kanton Zürich nicht daran gehalten.

Seit Anfang Jahr ist das Verhüllungsverbot in der Schweiz in Kraft: Touristin in Grindelwald. (Archivbild)
Es ist nun in der Schweiz verboten, an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht zu verhüllen.
Weil eine Frau das Verhüllungsverbot aus religiösen Gründen missachtet hatte, hat die Stadtpolizei Zürich bisher eine Sanktion ausgesprochen.
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Seit Anfang Jahr ist das Verhüllungsverbot in der Schweiz in Kraft: Touristin in Grindelwald. (Archivbild)

20min/Simon Glauser

Darum gehts

  • Im März 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Verhüllungsverbot an der Urne angenommen.

  • Seit Anfang Jahr ist es in Kraft.

  • Nun hat die Stadtpolizei Zürich eine Sanktion gegen eine Frau ausgesprochen, die das Verhüllungsverbot aus religiösen Gründen missachtet hat.

Im März 2021 wurde das Verhüllungsverbot von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Seit Anfang Jahr ist es in Kraft. Es ist nun in der Schweiz verboten, an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Ein Verstoss kostet in der Regel 100 Franken Busse.

Weil eine Frau das Verhüllungsverbot aus religiösen Gründen missachtet hatte, hat die Stadtpolizei Zürich erstmals eine Sanktion ausgesprochen, wie der «SonntagsBlick» berichtet. Weil die Frau die Busse nicht akzeptierte, erfolgte laut dem Sprecher der Zürcher Stadtpolizei, Michael Walker, eine Verzeigung an den Statthalter. Nun müsse dieser über den Fall befinden.

Bei der betroffenen Frau handele es sich nicht um eine Touristin, sagte Walker gegenüber der Zeitung.

Auch Hooligans betroffen

Auch Hooligans und Demonstrierende sind vom neuen Bundesgesetz betroffen, falls sie ihr Gesicht verbergen. Das galt aber in manchen Kantonen schon früher, weil diese schon länger Vermummungsverbote kannten.

Im Kanton Zürich gab es im vergangenen Jahr 98 Verzeigungen gegen «Widerhandlungen gegen das Vermummungsverbot», schreibt der «SonntagsBlick» weiter.

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