Kanton Bern: Verkäuferin sackt 16'070 Franken an Swisslos-Gewinnen ein

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VerurteilungErwischt: Verkäuferin sackt 16'070 Fr. an Swisslos-Gewinnen ein

Eine 49-jährige Verkäuferin aus Bern nutzte einen Trick, um Lotto-Gewinne mehrfach zu kassieren. Jetzt wurde sie zu einer bedingte Geldstrafe verurteilt.

Kanton Bern: Eine Verkäuferin zog Kundenbelege mit Gewinnen mehrfach durch den Automaten. Das Geld verwendete sie im Anschluss für private Zwecke. (Symbolbild)

Kanton Bern: Eine Verkäuferin zog Kundenbelege mit Gewinnen mehrfach durch den Automaten. Das Geld verwendete sie im Anschluss für private Zwecke. (Symbolbild)

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Eine Verkäuferin im Kanton Bern hat 16'070 Franken an Swisslos-Gewinnen unrechtmässig eingesteckt.

  • Sie zog Kundenbelege mehrfach durch den Swisslos-Automaten und verwendete das Geld für private Zwecke.

  • Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

  • Swisslos erklärt, dass Gewinne nur einmal ausgezahlt werden können.

Eine 49-jährige Italienerin war bei einem Detailhändler in Kanton Bern angestellt. Zusätzlich zu ihrem Lohn hatte sie dort noch andere Einkommensquellen: In einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zahlte sie Toto- und Lotto-Auszahlungen mehrmals aus, wie die Staatsanwaltschaft Kanton Bern in ihrem Strafbefehl schreibt.

Dafür zog die Frau Kundenbelege mit Gewinnauszahlungen erneut, teilweise sogar mehrfach, durch den Swisslos-Automaten und nahm das Bargeld im Gesamtbetrag von 16'070.55 Franken an sich. Das Geld verwendete sie im Anschluss für private Zwecke.

Per Strafbefehl verurteilt

Die Frau wurde ertappt und einigte sich daraufhin mit dem Detailhändler, den Betrag in Raten zurückzuzahlen. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft als Zeichen aufrichtiger Reue gewertet und führte zu einer Strafmilderung.

Die 49-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss die Frau 300 Franken an Busse zahlen und 500 Franken an Gebühren.

Swisslos teilt auf Anfrage mit: Gewinne können eigentlich nur einmal ausgezahlt werden. (Symbolbild)

Swisslos teilt auf Anfrage mit: Gewinne können eigentlich nur einmal ausgezahlt werden. (Symbolbild)

20min/Sonja Mulitze

Gewinn kann nur einmal ausgezahlt werden

«Mit unseren Spielen erzielte Gewinne können nur einmal ausbezahlt werden», teilt Swisslos auf 20-Minuten-Anfrage mit. Die Spielquittungen von gewonnenen Spielteilnahmen mit Gewinnen unter 1000 Franken würden nach dem Einscannen in das Verkaufsstellenterminal als solche erkannt, sodass das Verkaufsstellenpersonal die Gewinnauszahlung vornehmen kann.

Das Spielsystem erfasst den betreffenden Gewinn als «ausbezahlt». Beim erneuten Versuch heisse es: «Gewinn bereits ausbezahlt». «Es ist mithin nicht möglich, sich Gewinne mehrfach auszahlen zu lassen», so Swisslos.

Aufgefallen über die Abrechnung?

«Falls die Mitarbeiterin sich Gewinnbeträge mehrfach auszahlte, resultierte eine Differenz zwischen dem Bestand in der Kasse der Verkaufsstelle und der Abrechnung, welche die Verkaufsstelle von uns erhält. So könnte das Ganze aufgefallen sein», so Swisslos zu 20 Minuten.

Der Detailhändler möchte sich gegenüber 20 Minuten nicht zum Fall äussern.

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