Kindsmissbrauch in WilaVerwahrung für Hasch-Jesus gefordert
Laut Staatsanwalt muss der Guru von Wila wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung verwahrt werden. Seine Helferin soll für acht Jahre hinter Gitter. Die Verteidiger plädierten dagegen auf Freispruch.

Kalte Duschen gehörten zu den Strafmethoden in der sektenartigen Gemeinschaft in Wila.
Kurz vor zehn Uhr liess Staatsanwalt Ulrich Weder die Katze aus dem Sack. Er verlangte für den so genannten «Hasch-Jesus» von Wila wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung nicht nur eine hohe Freiheitsstrafe von 12 Jahren, sondern auch zusätzlich die Verwahrung des uneinsichtigen Sektenführers. Acht Jahre Freiheitsentzug forderte Weder für die heute 62-jährige Anhängerin des Gurus. Die kaltherzige Sozialpädagogin habe sich als willige Vollstreckerin des Haupttäters erwiesen, sagte Weder.
Folter übelster Art
Zuvor hatte der leitende Staatsanwalt den beiden Angeklagten eine sadistische Schreckensherrschaft angelastet. Geboren aus einem perversen Religionsverständnis, das sich gegen zwei kleine, hilflos ausgelieferte Kinder gerichtet habe. Weder sprach von langandauernden, körperlichen und seelischen Misshandlungen, die er als Folter übelster Art auf den Punkt brachte. Weder sprach von einem Kapitalverbrechen. Auch wenn der heute 44-jährige Angeklagte für den Tod seiner bald fünfjährigen Tochter G. im Mai 2006 nicht direkt verantwortlich sei, so habe er den Boden dafür doch vorbereitet.
Kinder schwer geschädigt
Weder zeigte sich überzeugt, dass beide Angeklagten mit ihrem jahrelangen Foltersystem – Schläge, häufiger Nahrungsentzug, kaltes Abduschen, stundenlanges Stehen – die zwei Kinder G. und S. schwer geschädigt hatten. Die heute 12-jährige S. sei heute noch psychisch traumatisiert, sagte der Ankläger und verwies auf ein Gutachten. Auch bei der verstorbenen G. hätten die Ärzte schwere Schädigungen infolge der Misshandlungen festgestellt. Beide Angeschuldigten hätten die schweren Körperverletzungen in Kauf genommen.
Verwahrung gefordert
Weder lastete den voll schuldfähigen Angeklagten ein ausgesprochen schweres Verschulden an und verlangte für den angeklagten Vater aufgrund einer hohen Rückfallgefahr die Verwahrung. Nicht so für die Sozialpädagogin, die vor allem unter dem Einfluss ihres Vorbildes gestanden sei. Mit zwölf und acht Jahren Freiheitsentzug setzte sich Weder für hohe Strafen ein.
Die Rechtsvertreterin der Tochter S. verlangte eine Genugtuung von 75 000 Franken. Für 50 000 Franken soll der Vater aufkommen.
Verteidigung für Freisprüche
Dann war die Verteidigung an der Reihe. Sowohl Rechtsanwalt Dario Zarro als auch seine Berufskollegin Marianne Schaub-Hristic verlangten in den Hauptanträgen volle Freisprüche. Eventuell seien ihre Klienten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu bedingten Freiheitsstrafen zu verurteilen. 20 Monate für den Vater, zehn Monate für die Sozialpädagogin.
Zarro appellierte als Anwalt des Vaters an die Geschworenen. Sie sollten den Fall nicht aus moralischer Sicht, sondern alleine auf der Basis des Strafgesetzbuches beurteilen. So habe der Vater nicht beabsichtigt, seinen Kindern zu schaden, plädierte er. Dabei verwies der Verteidiger auf eine andere Weltanschauung, die noch zu Jeremias Gotthelfs Zeiten, aber auch heute noch bei gewissen Freikirchen verbreitet sei.
Schädigungen in Zweifel gezogen
Die Verteidiger zogen auch den Zusammenhang zwischen den Erziehungsmethoden und den Schädigungen der Kinder in Zweifel. Auch bei der älteren Tochter S., die womöglich erst durch den
Tod ihrer Schwester und durch die Fremdplatzierung traumatisiert worden sei. Damit sei eine schwere Körperverletzung nicht nachzuweisen. Anwalt Zarro stufte auch die Prognose für bleibende Schäden als nicht zureichend ein. Zudem sprach er von einer massiven Vorverurteilung seines Mandanten durch die Medien.
Gottes Segen für die Geschworenen
Das Schlusswort gehörte dem so genannten «Hasch-Jesus». Im Sinne des gekreuzigten Jesus sei er bereit, eine Strafe anzutreten, erklärte er. Sein Glaube sei keine taktische Nummer, sagte er und berief sich einmal mehr auf Jesus, der schon in der Bibel gesagt habe, dass man seine Jünger in der Welt hassen werde. Am Ende gab der Angeschuldigte den Geschworenen Gottes Segen mit auf den Weg. Sie werden ihr Urteil am kommenden Freitag verkünden.