Vier Personen wegen Re-Post auf Facebook verurteilt

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Klage wegen VerleumdungVier Personen wegen Re-Post auf Facebook verurteilt

Eine Frau im Kanton Freiburg hat einen Mann auf Facebook verleumdet und ihn beschuldigt, ein Sexualstraftäter zu sein. Drei Bekannte von ihr haben den Beitrag geteilt. Später kursierte auch ein Foto des Mannes. Nun werden alle Re-Poster gebüsst.

Ein Mann wurde auf Facebook von einer Freiburgerin verleumdet.
Der Beitrag wurde dann von drei anderen Bekannten der Frau repostet.
Im Post nannte die Frau den vollständigen Namen des Mannes. Und in einem weiteren Beitrag wurde ein Foto hinzugefügt.
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Ein Mann wurde auf Facebook von einer Freiburgerin verleumdet.

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Darum gehts

  • Vier Personen haben einen Mann auf Facebook verleumdet.
  • Der Betroffene zeigte sie wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung an.
  • Nun wurden sie zu einer Geldstrafe verurteilt.

Eine 40-jährige Frau hat einen Mann auf Facebook verleumdet, nun wurde der Fall vor dem Gericht in Freiburg behandelt. Die Frau beschuldigte in einem Post vom 12. Dezember 2018 den Mann, ein «sale type» zu sein. Er sei fähig, Leute gegen ihren Willen unter Drogen zu setzen, hiess es im Post. Sie sei selber am Wochenende Opfer dieses Vorgehens geworden und sexuell missbraucht worden. Zudem nannte die Freiburgerin im Post den vollständigen Namen des Mannes. Ihre Veröffentlichung wurde von drei Bekannten auf Facebook geteilt – ein Mann fügte gar noch ein Foto des Beschuldigten hinzu.

Der Betroffene zeigte daraufhin die Frau und ihre drei Mittäter wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung an. Von allen forderte er je 5000 Franken Genugtuung. Die vier Facebook-Nutzer wurden nun von der Freiburger Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt, wie die Zeitung «Freiburger Nachrichten» schreibt.

Zu Geldstrafe verurteilt

Die Verfasserin erhält nun wegen Verleumdung und Beschimpfung eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen, wobei die Bewährungsfrist über zwei Jahre läuft. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 180 Franken. Der stellvertretende Generalstaatsanwaltschaft Raphaël Bourquin begründet den Strafbefehl damit, dass die Frau den Mann sexueller Vergehen bezichtigt habe, obwohl er niemals deswegen verurteilt worden sei. Der Mann, der gar noch das Foto des Beschuldigten ins Netz stellte, erhält die gleiche Strafe. Die zwei anderen Personen, die den Post weiterverbreitet haben, bekommen eine verminderte Strafe. Der Staatsanwalt verweist den Betroffenen zusätzlich auf den Zivilweg, damit er eine Genugtuung erhalte.

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