Behördlich verfügtVirus-Vorschriften gelten jetzt gar bei Beerdigungen
Um die Übertragung des Coronavirus einzudämmen, erlässt Luzern nun sogar Auflagen für Beerdigungen. Wer sie missachtet, muss mit der Polizei rechnen.
Wie die Stadt Luzern am Donnerstag mitteilte, gelten nun wegen des Coronavirus auch Einschränkungen bei Beerdigungen auf den Friedhöfen in der Stadt Luzern. Sie gelten vorerst bis zum 15. März.
So dürfen Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in China Hongkong, Südkorea, Iran, Norditalien oder in Singapur aufgehalten haben, nicht an Beerdigungen teilnehmen. Dies gilt auch für Menschen, die Grippesymptome wie etwa Fieber oder Husten haben.
Befehle mithilfe der Polizei zwangsweise durchsetzen
Alle Personen, die an Beerdigungen teilnehmen möchten, werden bei den jeweiligen Eingängen mündlich auf diese Auflagen aufmerksam gemacht. Wenn eine Person diese Anordnungen nicht befolge, werde diese «zwangsweise mithilfe der Polizei durchgesetzt». Ein Verstoss gegen diese Anordnung sei strafbar, heisst es in der Mitteilung.
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