«Vom E-Zigi-Dampf im Zug wurde mir kotzübel»

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Südostbahn«Vom E-Zigi-Dampf im Zug wurde mir kotzübel»

Eine Leser-Reporterin ärgerte sich kürzlich in der Südostbahn über einen Mann, der eine E-Zigarette rauchte. Theoretisch kann es dafür eine Busse geben.

von
tso
Einer Leser-Reporterin wurde es schlecht, als sie im Zug den Dampf einer E-Zigi einatmen musste...
Der Vorfall trug sich in der SOB von Altstätten nach St. Gallen zu. Zugbegleiter waren keine da. Normalerweise...
...hielten sich die Fahrgäste an die Regeln, heisst es bei der SOB. Auch die SBB haben noch nie jemanden wegen E-Zigis gebüsst, wie es auf Anfrage heisst.
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Einer Leser-Reporterin wurde es schlecht, als sie im Zug den Dampf einer E-Zigi einatmen musste...

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«Ist das jetzt wirklich nötig?», fragte sich eine Leser-Reporterin unlängst in der Südostbahn (SOB) von Altstätten nach St. Gallen. Schräg gegenüber schraubte ein Mann seine E-Zigarette zusammen und begann zu paffen. «Der süssliche Geruch breitete sich über mehrere Sitzreihen aus, mir wurde kotzübel», erzählt die Pendlerin.

Der Mann hörte erst auf zu dampfen, als der Zug in St. Gallen hielt und er aussteigen musste. «Ich wunderte mich, dass er offenbar nur im Zug, nicht aber im Freien rauchen wollte», so die Leser-Reporterin. Der Vorfall habe sich spätabends zugetragen, Zugbegleiter gab es in dieser Verbindung keine. «Ist das überhaupt erlaubt?», fragt sie. Immerhin rieche der Dampf ziemlich gewöhnungsbedürftig und belästige andere Mitreisende.

E-Zigis gleich behandelt wie Joints

«E-Zigaretten werden bei der Schweizerischen Südostbahn AG wie herkömmliche Zigaretten behandelt und sind somit nicht erlaubt», heisst es bei der SOB auf Anfrage. Normalerweise würden sich die Fahrgäste diszipliniert verhalten. «Kunden, die rauchen, werden im Zug direkt vom Fahrpersonal auf die geltenden Regeln aufmerksam gemacht. Die Betroffenen zeigen sich dann einsichtig, so dass es bisher zu keinen Verzeigungen kam», sagt Sprecher Christopher Hug zu 20 Minuten.

Theoretisch könnten Fahrgäste, die E-Zigis dampfen, zur Kasse gebeten werden: Mindestens 25 Franken zahlt, wer die Benützungsbestimmungen des Verbandes öffentlicher Verkehr nicht einhält, wozu auch Rauchen gehört. «Als Rauchen gilt der der Konsum von Tabak, Cannabis, E-Zigaretten, Wasserpfeifen sowie anderen Substanzen», heisst es wörtlich. Zum Verband gehören nebst der SOB auch die SBB sowie die meisten Schweizer Transportunternehmen.

Wie der SOB ist auch der SBB kein aktueller Fall bekannt, wonach eine Gebühr wegen E-Zigis erhoben wurde: «Unsere Zugbegleiter handhaben dies mit Augenmass», so SBB-Sprecher Oli Dischoe auf Anfrage. Man habe aber die Möglichkeit, uneinsichtige Raucher aus dem Zug zu weisen.

«Schlaumeier gibt es immer»

Für Bruno Eberle, Vorstandsmitglied von Pro Bahn Ostschweiz, ist klar: «E-Zigis sind für Passagiere und Zugpersonal genauso unzumutbar wie Zigaretten.» Die Reaktion der Pendlerin kann er deshalb gut verstehen. «Es wird sicher noch andere Schlaumeier geben, die glauben dass E-Zigis nicht verboten sind, nur weil sie keinen Tabak enthalten.»

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