Vorsicht vor «Pickerl»-Bussen in Österreich

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Gezielte Geldmacherei?Vorsicht vor «Pickerl»-Bussen in Österreich

Das Maut-System sorgt immer wieder für Ärger bei Schweizer Autofahrern. Tatsächlich ist die Handhabung des «Pickerl» unklar und die Strafen drastisch.

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Teures Missverständnis: Viele ausländische Autofahrer wissen nicht, dass man in Österreich auch die nur 10 Tage und 2 Monate gültigen Vignetten aufkleben muss.
Das sogenannte «Pickerl» ist das, was in der Schweiz die Autobahnvignette ist. Man muss es auf der Frontscheibe aufkleben – und zwar «innen auf der Windschutzscheibe, am linken oberen Rand oder hinter dem Rückspiegel».
Wer österreichische Autobahnen nutzt, muss ein Pickerl nicht nur kaufen, sondern auch vorschriftsgemäss auf der Frontscheibe anbringen. Sonst gibt es eine Busse.
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Teures Missverständnis: Viele ausländische Autofahrer wissen nicht, dass man in Österreich auch die nur 10 Tage und 2 Monate gültigen Vignetten aufkleben muss.

ORF

Wer nach Österreich in die Skiferien fährt, möchte oft Geld sparen. Doch die Fahrt an den Ferienort kann ein teurer Spass werden. Wenn man das «Pickerl» – so wird der Vignetten-Kleber in Österreich genannt – nicht korrekt anbringt und erwischt wird, wird man von der Autobahnen- und Schnellstrassen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) zur Zahlung der sogenannten Ersatzmaut aufgefordert. Sie kostet stolze 120 Euro.

Tatsächlich wird man auch in der Schweiz bei nicht korrekter Anbringung der Autobahnvignette mit 200 Franken gebüsst. Pikant aber ist: Das österreichische System unterscheidet nicht, ob man die Vignette nicht gekauft oder nur falsch angebracht hat. Das ist besonders bei den Pickerln, die für kurze Zeitperioden (10 Tage oder zwei Monate) gültig sind, stossend. Denn diese werden beim Kauf sogar gelocht. Viele ausländische Automobilisten wissen nicht, dass es damit nicht getan ist.

Lukratives Geschäft

Die richtige Handhabung mit dem Pickerl wird einem an der Verkaufsstelle nicht mitgeteilt. Man findet sie erst im Internet, etwa auf der Seite der Asfinag. Hier erfährt man, dass die Vignette vollständig von der Plastikfolie getrennt sein muss. Sie darf auch nicht auf den getönten Streifen der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Ist die Klebevignette nicht exakt so auf der Scheibe angeklebt, wie verlangt, gilt sie als ungültig.

Fakt ist, dass Vignetten-Bussen in Österreich ein lukratives Geschäft sind. Gemäss Behördenangaben sind pro Jahr 200'000 Fahrzeuglenker von der Ersatzmaut betroffen; die Einnahmen durch diesen modernen Ablasshandel gehen weit in den zweistelligen Millionenbereich. Ein grosser Teil des Geldes stammt von ausländischen Automobilisten. Kommt hinzu, dass man auf österreichischen Autobahnen mit dem automatischen Vignetten-Kontrollsystem AVK und mit mobilen Kameras gezielt Jagd auf Pickerl-Preller macht.

Hohe Folgekosten

Wer gebüsst wird, hat zudem keine Chance auf Kulanz. Denn rechtlich ist es so, dass man sich mit den 120 Euro Ersatzmaut aussergerichtlich einigt. Weigert man sich, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Erst dieses lässt sich anfechten. Allerdings wird bereits bei der Einforderung der Ersatzmaut mit Folgekosten bis zu 3000 Euro gedroht.

Österreich wird sich aus dem geplanten globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen zurückziehen. (Video: AFP)

Die Tücken mit dem Pickerl sind dem TCS bekannt. Mehrfach meldeten sich Automobilisten mit Reklamationen oder Fragen, so Sprecher Lukas Reinhardt: «Dem TCS sind mehrere solche Fälle bekannt. Auch Fahrer, die ihre Vignetten falsch angebracht haben oder bei denen sie leicht verdeckt sind, werden gebüsst.»

Rechtlich sei der Fall aber klar: «Die Busse muss bezahlt werden, zumal die Schweiz mit Österreich ein Abkommen unterzeichnet hat, welches das gegenseitige Einziehen von Verkehrsbussen aus dem Ausland regelt.» Dass man juristisch am kürzeren Hebel ist, bestätigt Fedpol-Sprecherin Lulzana Musliu in einem Interview mit Radio SRF 1: «Jedes Land ist autonom und kann seine Bussen selbst bestimmen. Die Regeln gelten für alle, und an die muss man sich halten.»

Für die anstehenden Skiferien empfiehlt es sich also, das Pickerl nicht nur zu kaufen, sondern auch korrekt «innen auf der Windschutzscheibe am linken oberen Rand oder hinter dem Rückspiegel» anzubringen, wie das Tourismusportal «Austria Info» schreibt. Und: Wer nicht kleben mag, kann sich bei der Asfinag eine digitale, auf die KFZ-Nummer zugelassene Vignette (auch für temporäre Pickerl) herunterladen. So umgeht man auch die Gefahr, irrtümlich von einem AVK erfasst und gebüsst zu werden.

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