Ungelöste MordfälleSchnappt bei Ana Paulas Mörder die DNA-Falle zu?
DNA-Profile können in der Schweiz nur sehr begrenzt zur Fahndung eingesetzt werden. Grosszügigere Spielregeln könnten zur Aufklärung ungelöster Verbrechen führen.
Die Phänotypisierung von DNA würde Ermittlern neue Möglichkeiten eröffnen und könnte zur Aufklärung ungelöster Verbrechen führen. (Video: Fedpol)
Die Leiche der Prostituierten Ana Paula wurde am 2. September 2006 in einem Waldstück bei Allschwil BL gefunden. Getötet wurde die Frau wohl in einem Auto und dann am Fundort entsorgt. Eine Sonderkommission der Kripos beider Basel ging in der Folge über 100 Hinweisen nach. Gefahndet wurde nach einem Mann mit einem DJ-Özi-Bärtchen, der einen grossen, weissen Hund bei sich gehabt haben soll und in einem roten Auto unterwegs war.
DNA, die am Fundort sichergestellt wurde, konnte aber niemandem zugeordnet werden. Der Mord ist bis heute ungeklärt und das Ermittlungsverfahren bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft hängig, weshalb die Behörde zum Fall keine Angaben macht.
Hat man tatsächlich DNA des Täters an der Leiche von Ana Paula sicherstellen können, dürfen die Ermittler heute nicht viel damit machen. Die Spur wird mit der nationalen Datenbank abgeglichen, was zu einem Treffer bei einer Spur eines anderen Falls oder im Glücksfall zu einer registrierten Person führen kann. 181'478 Personen waren Anfang 2018 in der Datenbank des Bundes (CODIS) erfasst. Gibt es keine Treffer, ist das Geschlecht ist das einzige Merkmal, das in der Schweiz aus der DNA herausgelesen werden darf.
Unerwartete Wende und späte Aufklärung
Wie aussagekräftig Personenprofile sind, die allein aus der DNA erstellt werden, ist umstritten. Die sogenannte Phänotypisierung erlaubt Aussagen über die Hautfarbe oder Herkunft des Tatverdächtigen. In Holland führte die Anwendung dieses, damals in Europa noch verbotenen, Verfahrens vor 20 Jahren zur Aufklärung eines Mordes an einer Teenagerin in Kollum. Zunächst glaubte die Öffentlichkeit ein Asylbewerber sei der Täter, die DNA-Analyse zeigte aber, dass er nordwesteuropäischer Abstammung sein musste. Diese Erkenntnis führte schliesslich zum Täter, einem 45-jährigen friesischen Bauern.
Justizministerin Karin Keller-Sutter hat dieses Jahr eine Revision des DNA-Profil-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt, das die Phänotypisierung ermöglichen soll. Ein Expertenbericht vom Büro des renommierten Schweizer Kriminologen Martin Kilias kommt zum Schluss, dass die Erstellung von Personenprofilen bei schweren Delikten verhältnismässig wäre. Eine Auswertung von Fällen seit 1990 zeigte zudem, dass DNA vor allem eine Rolle bei der Aufklärung von Taten spielte, die von zunächst unbekannten Tätern begangen worden sind.
Die Phänotypisierung würde auch erlauben einen Täter über seine Verwandtschaft zu identifizieren. Dies hat in den USA zur Aufklärung des Golden-State-Killer-Falls geführt. Der Abgleich mit einer öffentlichen Gen-Datenbank, auf der Privatpersonen zu Ahnenforschungszwecken ihre genetischen Daten hochladen, führte 2017 zum Täter, der zwischen 1974 und 1986 13 Morde und über 50 Vergewaltigungen begangen hat. Seine Verwandtschaft demaskierte den ehemaligen Polizisten.
Bald auch Zugriff auf internationale Datenbanken?
Ebenfalls in der Vernehmlassung ist ein Abkommen, das den Austausch von DNA-Profilen mit EU-Ländern und den USA erlauben soll. Dies ist heute nur im Einzelfall und auf Ersuchen möglich, selbst haben die Schweizer Behörden keinen Zugriff auf diese Datenbanken.
Nicht ausgeschlossen also, dass Ana Paulas Mörder doch noch gefunden wird. Wann der Baselbieter Staatsanwaltschaft die erweiterten Fahndungsmöglichkeiten offen stehen werden, ist indes noch unklar.