Nach der VolksinitiativeWaffenschutz-Debatte erhält neue Munition
Härtere Strafen für Schusswaffen-Verbrechen und höhere Preise bei der Abgabe von Gewehren: Vier Monate nach dem Nein zur Waffenschutz-Initiative fahren Politiker schwere Geschütze auf.

Ein Mann mit einem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee.
Das Abstimmungsresultat im Februar war relativ deutlich: 56,3 Prozent der Schweizer haben dem Volksbegehren «Für den Schutz vor Waffengewalt» eine Abfuhr erteilt. Dieses sah vor, dass Armeewaffen im Zeughaus deponiert und sämtliche Waffen zentral beim Bund registriert werden müssen. Rund vier Monate später zeigt sich, dass nicht nur die Waffengegner mit der aktuellen Situation unzufrieden sind, sondern auch die Befürworter.
So fordert Waffenfreund und SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer in einer Motion, den Waffenmissbrauch härter zu bestrafen. «Das Abstimmungsresultat hat gezeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Straftaten mit Schusswaffen zwar eindämmen will - dies aber nicht durch einen Einzug beziehungsweise eine Registrierung der Waffen, sondern durch eine härtere Bestrafung der Täter», begründet Schlüer seinen Vorstoss. Konkret verlangt er, dass jeder, der bei einem Verbrechen eine Schusswaffe auf sich trägt, ins Gefängnis wandern soll – und zwar egal, ob die Waffe geladen ist oder nicht. «Wer eine Waffe dabei hat, ist auch immer bereit, diese einzusetzen», so Schlüer gegenüber 20 Minuten Online. Eine Verschärfung des Strafrechts sei die wirksamste Bekämpfung von bewaffneter Kriminalität, ist er überzeugt.
Der Bundesrat sieht das anders. In seiner Antwort von letzter Woche betont er, dass die aktuellen Rechtsbestimmungen ausreichen würden. So betrage die Mindeststrafe für sexuelle Nötigung und für Vergewaltigung drei Jahre, wenn der Täter dabei eine gefährliche Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand benutzt hat. Auch bei Diebstahl oder Raub müssten bewaffnete Täter mit einer härteren Strafe rechnen. «Für die Richter ist aber von Bedeutung, ob die Waffe geladen war oder nicht und ob der Täter die Waffe bloss beim Verbrechen dabei hatte oder diese tatsächlich auch benützte», schreibt die Landesregierung. Nur so sei eine gerechte und angemessene Bestrafung des Täters möglich.
Datenbank und höhere Preise
Selbst bei Waffengegnern kann Schlüer nicht auf Unterstützung zählen. «Bei einer Annahme des Vorstosses würde selbst ein WK-Soldat, der mit ungeladener Waffe ein Päckli Zigaretten klaut hinter Gittern landen», sagt SP-Nationalrätin Chantal Galladé. Automatismen im Strafrecht würden rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen. Statt auf strengere Strafen will Galladé auf teurere Armeewaffen setzen. In einer Motion fordert sie, dass Soldaten ihr Sturmgewehr nach Dienstende nur zu marktüblichen Preisen übernehmen dürfen. Somit würde ein Sturmgewehr nicht wie heute 100 Franken kosten, sondern 1000 Franken oder mehr. «Die heutigen Discountpreise lassen sich nicht rechtfertigen», findet Galladé.
Doch auch hier ist der Bundesrat anderer Meinung. «Die Armeewaffen sind nach mehrjährigem Einsatz abgenützt», so die Antwort der Landesregierung. Dies habe zur Folge, dass die Marktpreise für eine solche Waffe markant sinken würden. Ausserdem sei der Trend zum Erwerb der Waffe seit Jahren rückläufig. Im letzten Jahr hätten nur 7,4 Prozent der Entlassenen ihre Waffe gekauft. Die SP-Politikerin überzeugen diese Argumente nicht. «Ich kenne Fälle von ehemaligen Soldaten, die ihr Sturmgewehr nach Dienstende für mehrere Hundert Franken weiterverkauften.» Es könne nicht Sinn und Zweck der Bundessubventionen sein, solche Spekulationsgeschäfte zu erleichtern. Dass Ulrich Schlüer gar fordert, die Armeewaffe umsonst abzugeben ist für Galladé ein Affront. Sie ist überzeugt: «Je tiefer der Preis, desto mehr Sturmgewehre zu Hause, desto grösser die Gefahr für Straftaten.» Sie hofft nun, dass der Nationalrat, der die Motionen behandeln muss, ihre Ansichten teilt.
Messer-Verbot nicht dieses Jahr
Es gibt aber auch einen Vorstoss aus den Reihen der SVP, den Galladé unterstützen wollte - ein Messer-Verbot im Ausgang. Mit dieser Idee hatte Andrea Geissbühler, SVP-Nationalrätin und Galladés Kontrahentin bei der Waffenschutzinitiative, vor der Abstimmung für Aufsehen gesorgt. Mit Ausnahme von Sackmessern sollten Menschen auf der Strasse keine Messer auf sich tragen dürfen. Geissbühler will nun aber vorerst auf eine entsprechende Motion verzichten: «Ich habe inzwischen mit verschiedenen Waffenexperten gesprochen und mich entschieden, die Entwicklung bei der Kriminalstatistik abzuwarten», so die Bernerin gegenüber 20 Minuten Online. Da das Waffengesetz gerade erst revidiert wurde, sei es noch zu früh, um eine Änderung anzubringen. Falls die Straftaten mit Messer jedoch zunehmen, will Geissbühler handeln und eine Verschärfung des Gesetzes erreichen. Ihr - nun deutlich gemässigter Vorschlag: «Die Polizei soll gefährliche Gegenstände wie Messer nicht wie heute nur einziehen, sondern ihre Besitzer auch anzeigen können.»