War das Ja zu den Pipi-Pornos ein Versehen?

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Parlaments-EntscheidWar das Ja zu den Pipi-Pornos ein Versehen?

Das Schweizer Parlament legalisierte per 1. Juli den Konsum von Fäkalpornos. Doch zahlreiche Parlamentarier hatten bei der Abstimmung keine Ahnung, was sie da guthiessen.

Nicole Glaus
von
Nicole Glaus
«Mit dem Thema habe ich mich wirklich nicht beschäftigt», sagen verschiedene Ja-Sager gegenüber 20 Minuten. Sie tun das hinter vorgehaltener Hand.

«Mit dem Thema habe ich mich wirklich nicht beschäftigt», sagen verschiedene Ja-Sager gegenüber 20 Minuten. Sie tun das hinter vorgehaltener Hand.

Seit Anfang Juli sind in der Schweiz Pornos mit menschlichen Ausscheidungen, also Urin und Kot, erlaubt. Möglich machte dies das Parlament - indem es ein Gesetz durchwinkte, das eigentlich dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch dienen sollte.

Vielen Befürwortern entging dabei, dass sie mit der Annahme auch Pornos mit Kot und Urin gutheissen: «Ich war mir dessen überhaupt nicht bewusst», «Nein, das ist ja widerlich!» oder «Mit dem Thema habe ich mich wirklich nicht beschäftigt», sagen verschiedene Ja-Sager zu 20 Minuten. Sie tun das hinter vorgehaltener Hand. Offenbar wollen sie nachträglich nicht namentlich zu ihrem Entscheid stehen.

In der Gesetzesänderung ist geregelt, dass ein Bild neu als kinderpornografisch eingestuft wird, wenn mindestens einer der Darsteller unter 18 Jahre alt ist, und dass der Konsum von harter Pornografie strafbar ist. Gleichzeitig haben die Politiker aber zugestimmt, dass neu Fäkalpornografie nicht mehr als harte Pornografie gilt und somit erlaubt ist.

Parlamentarier hätten sich informieren können

Wie die Wortprotokolle zur Debatte im Nationalrat zeigen, war die Aufhebung des Verbots zur Fäkalpornografie im Ratsplenum kein Thema. Umso mehr ärgern sich viele Parlamentarier darüber, dass Fäkalpornos jetzt in der Schweiz erlaubt sind. «Ich weiss nicht, ob ich Ja gestimmt hätte, wenn ich mir dieser Änderung bewusst gewesen wäre», sagt eine Politikerin, die ebenfalls nicht genannt werden möchte. «Die Vorstellung ist so abscheulich, da möchte ich mich gar nicht dazu äussern», so ein weiterer Politiker.

Dabei hätten die Parlamentarier die Möglichkeit gehabt, sich darüber zu informieren, wie die SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen bestätigt: «Wir haben die Thematik in der Rechtskommission intensiv diskutiert und die entsprechenden Informationen waren in der Botschaft des Bundesrates für alle öffentlich einsehbar.» Es müsse sich also jedes Parlamentsmitglied, das sich nun über die Legalisierung ärgere, an der eigenen Nase nehmen.

Kein Zurück

Die Fraktion der SVP lehnte im Gegensatz zur SP die Gesetzesänderung geschlossen ab. Doch auch auf dieser Seite war man sich der Fäkalpornografie-Klausel nicht bewusst, erklärt die SVP-Nationalrätin Yvette Estermann: «Ich mache mir wirklich Sorgen um solche Entwicklungen. Das ist gegen die Menschenwürde und lässt unsere Gesellschaft verkümmern.» Es sei aber die Aufgabe der Befürworter der Gesetzesänderung, diese wieder anzupassen.

SVP-Nationalrat Lukas Reimann ist zurückhaltender: «Grundsätzlich interessiert es mich als Politiker nicht, was die Leute daheim für widerliche Sachen im gegenseitigen Einverständnis machen oder konsumieren.» Sobald es aber gegen den Willen von einer Person geschehe, dann müsse es hart bestraft werden.

Sexuelle Darstellungen mit menschlichen Ausscheidungen wieder den Strafbestimmungen der harten Pornografie zu unterstellen, ist auch für die SP-Nationalrätin Bea Heim keine Option, jedenfalls vorläufig nicht. «Prioritär und zentral ist der Schutz des Kindes - wie es das Parlament mit der Gesetzesänderung beschlossen hat.»

«Moralvorstellungen sollen nicht bestraft werden»

In den Diskussionen der Rechtskommission Anfang 2013 gab es einen Antrag, dass Pornografie mit menschlichen Ausscheidungen nach wie vor als harte Pornografie gelten soll, wie SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen erklärt. Dieser sei aber nach geführten Diskussion zurückgezogen worden. Mit der Gesetzesreform sei der Jugendschutz der Minderjährigen bis 18-jährig verwirklicht worden: «Moralvorstellungen unter Erwachsenen ohne gesellschaftsschädigende Wirkung jedoch, sollen nicht mehr bestraft werden.» So wurde laut Kiener-Nellen der Entscheid aus strafrechtlicher Sicht gerechtfertigt. Zudem seien diese Produkte in Deutschland und Oesterreich nie verboten gewesen. Es sei immer eine Gratwanderung, zwischen etwas «verwerflich und widerlich» finden oder es dann per Gesetz zu verbieten.

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