Zürich«Arglistig gehandelt» – Mann erschleicht sich 80'000 Fr Corona-Kredit
Das Obergericht hat einen 31-jährigen Handwerker wegen Covid-Kreditbetrugs zu einer bedingten Strafe von zehn Monaten verurteilt.
Darum gehts
Ein 31-jähriger Gebäudetechniker mit einem kleinen Ein-Mann-Unternehmen aus dem Zürcher Limmattal hat im März 2020 einen Notkredit des Bundes bei seiner Hausbank beantragt und schon nach vier Tagen unbürokratisch 80’000 Franken erhalten – zehn Prozent des angegebenen jährlichen Umsatzes von 800’000 Franken. In Tag und Wahrheit hatte er mit seinem Planungsbüro in diesem Jahr lediglich 15’000 Franken umgesetzt und hätte somit nur einen Covid-19-Notkredit von 1500 Franken erhalten.
Der Schweizer wurde deshalb wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt und das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn im letzten April zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von 2000 Franken. «Der Beschuldigte hat die Krisensituation schamlos ausgenützt», sagte damals der Einzelrichter. Da müsse eine gewisse Härte gezeigt werden.
Der Beschuldigte zog seinen Fall ans Obergericht. An der Verhandlung am Donnerstag war aber nur sein Anwalt anwesend. «Mein Mandant ist krank und lässt einen Coronatest machen», sagte dieser. Er bat das Gericht trotz Abwesenheit des Beschuldigten den Prozess durchzuführen. «Mein Mandant wünscht einen Abschluss des Verfahrens, die ganze Sache belastet ihn stark.» Der Wunsch wurde vom Gericht bewilligt und der Prozess durchgeführt.
«Eine einfache Lüge ist nicht arglistig»
Der Anwalt verlangte einen Freispruch vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung. Es sei lediglich eine Übertretung der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung, so der offizielle Name. Der Beschuldigte soll mit einer Busse von 2000 Franken bestraft werden: «Es war moralisch verwerflich, was er gemacht hat, aber kein Betrug.» Für den Straftatbestand Betrug müsse arglistig gehandelt werden, also eine gewisse Raffinesse oder Durchtriebenheit an den Tag gelegt oder ein ganzes Lügengebäude errichtet werden. «Eine einfache Lüge ist nicht arglistig», argumentierte der Anwalt.
Weiter sagte der Anwalt, dass es für die Hausbank des Beschuldigten ein Leichtes gewesen wäre, die Falschangaben zu entdecken. Denn auf dem Konto des Handwerker waren während Monaten nicht mehr als 5000 Franken eingegangen. «Ein Jahresumsatz von 800'000 Franken war überhaupt nicht plausibel.» Sein Mandant sei verzweifelt gewesen und habe alles unternommen, um seine Firma zu retten. «Er hat sich in einer Notsituation befunden», so der Anwalt.
Die Bank trage eine Opfermitverantwortung, weil sie die elementarsten Sicherheitsmassnahmen bei der Kreditvergabe missachtete. Warum? «Die Bank hatte kein Interesse an der Überprüfung der finanziellen Situation meines Mandanten, weil die ganze Summe vom Bund gedeckt wurde. Sie hatte kein Risiko.»
«Zahlt Geld wieder zurück»
Der Anwalt betonte, dass sein Mandant das unrechtmässig erhaltene Geld wieder zurückzahlen werde. Seine Firma laufe jetzt wieder gut, und er habe eine Abzahlungsvereinbarung unterzeichnet. «Er hat seit dem letzten November bereits 5000 Franken abgestottert.»
Im am Freitag den Medien schriftlich zugestellten Urteil folgt das Obergericht der Vorinstanz und verurteilt den Handwerker wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Strafreduktion um zwei Monate begründet das Gericht damit, dass der Beschuldigte ein Geständnis abgelegt und bereits erste Rückzahlungen getätigt hat.
Für das Gericht hat der Mann arglistig gehandelt. Von einer Opfermitverantwortung, wie der Anwalt argumentiert hat, könne keine Rede sein. Mit einer Überprüfung der Kreditanträge wäre eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe nicht möglich gewesen.