Was bringt die Ausgangssperre?

Aktualisiert

Gemeinde-FazitWas bringt die Ausgangssperre?

In den Gemeinden, wo ein Ausgehverbot für Jugendliche nach 22 Uhr verhängt wurde, zieht man zumeist ein positive Bilanz. Dies, obwohl das Verbot kaum je angewendet wird.

von
Joel Bedetti

Eines der populärsten Instrumente, mit denen Behörden jugendlichem Unfug den Riegel schieben wollen, ist das Ausgehverbot. Vor allem im Kanton Bern haben sich in den letzten Jahren bereits mehrere Gemeinden dafür entschieden. Zuletzt hat die Gemeinde Dänikon aus dem Zürcher Unterland diesen Juni die Polizeiordnung rigoros verschärft: Ab 22 Uhr ist es Jugendlichen verboten, sich auf öffentlichem Grund in Gruppen von mehr als drei Personen zu versammeln.

Während die repressive Politik auf nationaler Ebene höchst kontrovers diskutiert wird, herrscht in betroffenen Gemeinden Konsens, dass ein Ausgehverbot ein durchaus sinnvolles Instrument sein kann.

«Verbot ändert nichts»

Ein postitives Fazit zieht etwa Kerzers. Die Gemeinde im Freiburger Seebezirk änderte im Juni 2006 das Polizeireglement und ging mit dem Ausgehverbot für Jugendliche schweizweit voran. Nach 22 Uhr dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr im öffentlichen Raum aufhalten.

«Anlass für das Verbot war, als vor zwei Jahren mehrere Jugendliche vandalierten und Kampfhunde mitführten», sagt Gemeindepräsidentin Susanne Schwander, FDP. Man sehe die Regelung eher als gesetzlichen Spielraum, der ein Eingreifen ermögliche, wenn die Situation eskalieren würde. «Für die Jugendlichen ändert sich mit dem Ausgehverbot nichts. Wir haben keine Polizeigewalt in unserer Gemeinde und lassen lediglich sporadisch private Sicherheitsleute mit Hunden patroullieren.» Diese können die Jugendlichen lediglich auffordern nach Hause zu gehen – zwingen können sie sie nicht.

Zuerst dagegen – jetzt dafür

Die Jugendarbeiterin von Kerzers, Cosima Oesch, begrüsst das Ausgehverbot. «Zuerst war ich gegen das Ausgehverbot nach 22 Uhr. Doch mittlerweile ziehe ich eine positive Bilanz», meint sie und erzählt davon, dass sie mittlerweile schon bereits Sechst- und Siebentklässler im Ausgang Alkohol trinken sehe. Das Verbot könne auch nicht als Ausgangssperre bezeichnet werden: «Wer auf dem Nachhauseweg vom Jugendtreff oder vom Sportverein ist, darf auch nach 22 Uhr unterwegs sein – wenn er direkt nach Hause geht.» Nur die Idee mit der Hundepatrouille hält sie für verfehlt: «Das wirkt auf Jugendliche eher provozierend.»

Überparteilicher Konsens

Auch in der Berner Gemeinde Ins herrscht seit Anfang Jahr eine ähnliche Regelung. Gemeindepräsident Urs Hunziker, SVP, berichtet: «Es gab einzelne Sachbeschädigungen und öffentliches Trinken in Ins – nicht schlimmer als in anderen Ortschaften. Seit dem Verbot ist es aber besser geworden.» Es habe kaum Widerstand gegen das Verbot gegeben. Hunziker: «Die Eltern sagen: Nun habe ich einen Grund mehr, meinem Kind zu verbieten, spät noch rauszugehen.» Dasselbe in Interlaken, wo das Verbot bereits seit drei Jahren gilt: «Es herrschte ein überparteilicher Konsens über diese Bestimmung», sagt Daniel Beutler, SVP-Gemeinderat.

Allzweckmittel gegen jugendlichen Unfug sind die Verbote jedoch nicht. «Die Vandalenakte treten wellenförmig auf. In letzter Zeit nehmen sie wieder zu», sagt Susanne Schwander, Gemeinderätin von Kerzers. Und die Jugendarbeiterin Cosima Oesch hat gerade ein SMS des Schulhausabwarts gekriegt: «Deine Schützlinge haben wieder Neonröhren in der Schule zertrümmert.»

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