Was Google mit Street View darf – und was nicht

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Mega-UpdateWas Google mit Street View darf – und was nicht

Google muss beim Ablichten der Schweiz für Street View richterliche Auflagen berücksichtigen — ansonsten drohen Sanktionen.

von
Philipp Stirnemann
Google hat dem Kartendienst Street View ein grosses Update spendiert. Seit dem 19. Mai 2015 sind in der Datenbank rund zehnmal mehr Bilder aus der Schweiz erfasst. Damit ist unser Land fast lückenlos abgedeckt.
Hinzugekommen sind zahlreiche Städte, Sehenswürdigkeiten aber auch Wanderwege. Etwa der Zermatt Trail.
Auch die Europäische Organisation für Kernforschung, das CERN in Genf kann virtuell besichtigt werden.
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Google hat dem Kartendienst Street View ein grosses Update spendiert. Seit dem 19. Mai 2015 sind in der Datenbank rund zehnmal mehr Bilder aus der Schweiz erfasst. Damit ist unser Land fast lückenlos abgedeckt.

Google

Heute hat Google dem erweiterten Kartendienst Street View schweizweit ein grosses Update spendiert. Jetzt ist die Schweiz nahezu lückenlos erfasst – für Google war das ein langer Weg. Nachdem erste Google-Street-View-Autos auf Schweizer Strassen unterwegs waren und damit begonnen hatten, unser Land abzulichten, wurde der Suchmaschinenriese 2009 ausgebremst. Der oberste Schweizer Datenschützer klagte Google wegen Verletzung des Datenschutzes ein und bekam mit seiner Klage teilweise recht. 2012 fällte das Bundesgericht dann den Entscheid, dass Google die Schweiz nicht komplett in digitalen Bildern erfassen darf.

Seither hat der oberste Datenschutzbeauftragte des Bundes (Edöb) Google bei der Umsetzung des Urteils beraten. «Bisher kooperiert das Unternehmen gut und erfüllt alle Auflagen, die ihm durch den Bundesgerichtsentscheid auferlegt wurden», sagt Francis Meier, Informationsbeauftragter des Edöb auf Anfrage von 20 Minuten.

Informationspflicht für Google

Der Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 verpflichtet Google, mit den Street-View-Kameras in einer maximalen Höhe von zwei Metern zu filmen. Ausserdem muss die Bevölkerung jeweils vor geplanten Aufnahmen online informiert werden. Befinden sich auf Google-Street-View-Aufnahmen Personen im Umkreis von sensiblen Einrichtungen, muss Google nicht nur ihr Gesicht unkenntlich machen, sondern sie vollständig verwischen. «Zu den sensiblen Einrichtungen zählen insbesondere Kliniken, Altersheime, Frauenhäuser, Schulen, Gerichte und Gefängnisse», sagt Meier.

Seien Personen nach ihrem Ermessen zudem nur ungenügend verwischt, können sie sich direkt bei Google melden (siehe Box). Der Gerichtsentscheid von 2012 verpflichtet den Konzern, Verwischungsbegehren nachzugehen und die betreffenden Bilder entsprechend der richterlichen Vorgaben zu verändern.

Datenschützer reagiert

Die Aufgabe der obersten Kontrollinstanz über den Datenschutz in der Schweiz ist es, auf allfällige Verstösse seitens Google zu reagieren beziehungsweise auch künftig darauf zu achten, dass sich Google an die richterlichen Vorgaben hält. Wachsam wie der Datenschutzbeauftragte muss aber auch der Suchmaschinenriese bezüglich Street View in der Schweiz bleiben: «Googles Verwischungstechnologie muss immer auf dem neusten Stand sein», mahnt der Informationsbeauftragte des Edöb. Sollte sich Google Verstösse gegen den Gerichtsentscheid von 2012 leisten, müsse das Bundesgericht über allfällige Sanktionen entscheiden. Wie solche Sanktionen aussehen könnten, darüber kann Francis Meier keine Angaben machen.

(Bild: Google)

So melden Sie ein ungenügend verwischtes Bild:

Befinden Sie sich auf Google Street View, fokussieren Sie die Ansicht auf das Objekt (beispielsweise eine Autonummer) oder die Person, die von Google unkenntlich gemacht werden soll. Anschliessend klicken Sie rechts unten im Bild auf den nur schwer erkennbaren Link «Bild unkenntlich machen etc». Sie werden dann auf die Site «Ein Problem melden» geleitet, wo Sie nochmals den fraglichen Bildausschnitt definieren können. Der Rest des Prozederes wird auf der Site in einfachen Schritten erklärt.

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